Soziales
Leider keine Abkehr vom Repressionssystem Hartz IV
Das neue "Bürgergeld" der SPD klingt nach großer Erneuerung, der Kern von Hartz IV - niedrige Regelsätze, Sanktionen und das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft - bleiben jedoch erhalten. Was wir brauchen, ist keine wohltuende Rhetorik, sondern eine Mindestsicherung, die die Würde des Menschen achtet.
Die SPD hat in dieser Woche vollmundig ihr Konzept "Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit" vorgestellt Katja Kipping stellte fest, dass das Papier sowohl Licht als auch Schatten aufweist. Sie kritisiert, dass eine Abkehr vom Hartz IV-Sanktionssystem nicht vorgesehen ist: "Die niedrigen Regelsätze, die Sanktionen und das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft sind der Kern des Repressionssystems Hartz IV. Weil diese nicht angetastet werden, bleibt die SPD leider hinter ihren selbstgesteckten Anforderungen zurück."
Der Armutsforscher Christoph Butterwegge, 2017 Kandidat der LINKEN für das Amt des Bundespräsidenten, betont, dass die SPD auf halbem Wege stehengeblieben ist. Es reiche nicht aus, das Arbeitslosengeld II auf der gleichen Höhe zu belassen und nur in Bürgergeld umzubenennen, sagte er in einem Interview für den Deutschlandfunk.
Es kommt Bewegung in die Diskussion um eine Kindergrundsicherung, denn neuerdings scheint auch die SPD das Thema auf ihre Agenda zu setzen und sogar die FDP zeigt Gesprächsbereitschaft. Wenn diese nicht wieder zurück rudern, könnte die Mehrheit für eine Kindergrundsicherung auch ohne Zustimmung von CDU/CSU noch in dieser Legislaturperiode erreicht werden. Das ist eine hoffnungsvolle Nachricht für all die Kinder und Eltern, die noch immer Monat für Monat jeden Euro umdrehen müssen und sich fragen, ob der Schulausflug oder das neue Paar Schuhe bezahlt werden kann, so der Parteivorsitzende Bernd Riexinger.
Gutes Wohnen für alle - Für eine soziale Wohnungspolitik
[Neue Broschüre erschienen]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Wohnungsfrage ist zurück auf der Tagesordnung. Vor allem in Groß- und Universitätsstädten wird das Wohnen für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen immer teurer. Der Grund dafür sind politische Fehlentscheidungen: Schon seit den 1980er Jahren wurden ganze Wohnungsbestände privatisiert und Regulierungen abgebaut. Fördergelder hat man reduziert. Der Neubau ging drastisch zurück. Die Spekulation mit Wohnungen und Grundstücken nahm zu. Die Misere am Wohnungsmarkt zeigt: Wir brauchen eine wohnungspolitische Kehrtwende.
Link zur Broschüre: Gutes Wohnen für alle
Freundliche Grüße
Dierk Hirschel, Ralf Krämer, Patrick Schreiner, Anita Weber
Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
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§ 219a Petition - Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch
Beitrag: Kristina Hänel - hier zur Petition -
Frauen bestehen auf die Unversertheit ihres Körpers auch und gerade beim Schwangerschaftsabbruch!
29. Jan. 2019 —
Liebe Mitstreiter*innen!
Es reicht! In mehr als 30 Städten gehen heute in Deutschland Menschen auf die Straße um für ihre Rechte zu streiten. Es geht um grundlegende Freiheits- und Menschenrechte. Frauen sind Menschen. Sie haben ein Anrecht auf Information, auf Würde, auf freie Arztwahl. Auf Unversehrtheit ihres Körpers auch und gerade beim Schwangerschaftsabbruch.
Die UN- Vereinten Nationen gaben am 14. Juli 1974 in CEDAW – dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau eine Stellungnahme ab, die von Deutschland unterzeichnet wurde. Darin heißt es u.a. die Kriminalisierung von Abtreibung oder Verzögerung einer sicheren Abtreibung wird abgelehnt. Im Bericht werden u.a. auch sexualisierte Gewalt, erzwungene Schwangerschaft oder erzwungene Abtreibung abgelehnt. CEDAW spricht in diesem Kontext von Folter sowie von grausamer, inhumaner und erniedrigender Behandlung.
Das ist das, was ich täglich in meiner Praxis erlebe. Ich erlebe, dass Frauen, dadurch, dass ihnen Informationen vorenthalten werden, oft in Arztpraxen und auch in Beratungsstellen desinformiert, gedemütigt und nicht entsprechend aufgeklärt werden. Sie finden dann den Weg zum Abbruch manchmal kaum, sie kommen Wochen später, haben dann schon mehrere frustrane Anrufe in Arztpraxen oder Kliniken hinter sich, die sie beschimpfen und ihnen nicht weiterhelfen. Wir erleben das in unserer Praxis hier in Gießen jede Woche. Dabei hat der Staat den Auftrag, ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen. Aber das Gegenteil ist der Fall.
Ich bin Ärztin, ich halte es für meine ärztliche Pflicht, Frauen zu behandeln und zu informieren. Ich empfinde es als eine Frage des Gewissens, Frauen eben nicht die für sie notwendige Hilfe zu verweigern und sie damit wieder dem Kleiderbügel oder der Stricknadel auszuliefern. Ich wurde angezeigt, angeklagt und zu 6000€ Geldstrafe verurteilt, nur, weil ich auf meiner Webseite sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stelle. Zwei Abtreibungsgegner tyrannisieren seit Jahren in ganz Deutschland Ärzte und Ärztinnen mit bisher Hunderten von Strafanzeigen. Sie beschäftigen Polizei, Staatsanwaltschaften und die Justiz. Das alles zahlt der Staat. Die Folge ist, dass immer weniger Ärzt*innen Abbrüche machen, es nirgends in der Ausbildung thematisiert wird, weil bereits Dozierende sich im Dschungel der Strafjustiz nicht verfangen wollen, ein Bischof seine Informationen über Beratungsstellen von der Homepage nimmt, obwohl er ja gar keine Abbrüche macht, also deswegen auch keinen Vermögensvorteil haben kann, usw… Die Lage ist absurd und die meisten Leute haben eine klare Meinung: der unsägliche Unrechtsparagraf 219a aus dem Jahr 1933 muss endlich abgeschafft werden!
Weiterlesen: § 219a Petition - Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch
Rente und Altersarmut
Altersarmut zu bekämpfen ist bitter nötig! Das vorgestellte Rentenkonzept des Arbeitsministers wäre ein Schritt in die richtige Richtung, aber "Hubertus Heil hat viel zu hohe Erwartungen geweckt", warnt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Um Altersarmut wirklich zu bekämpfen, bräuchte es eine Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto im Monat und alle müssten in die Rentenversicherung einzahlen - auch Abgeordnete, Beamte und Manager*innen!
Das Recht auf Wohnen - nicht für HARTZ IV Bezieher
Beitrag: Roswitha Engelke
In der ständigen Debatte um Wohnungsnot und teure Mieten taucht vereinzelt der Hinweis auf, Wohnen sei ein Menschenrecht.
Wahr- oder gar ernst genommen wird ein solcher Hinweis selten, und doch ist das Recht auf Wohnen ein international verbrieftes Menschenrecht.
Als Teil des Rechts auf einen angemessen Lebensstandard ist es fest verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in dem von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt von 1966 (seit 1976 in Kraft).
Ausdrücklich findet es sich auch in anderen globalen und regionalen Menschenrechtsabkommen. Inhaltlich konkretisiert wurde es nicht zuletzt durch die Allgemeinen Kommentare des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Berichte der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Wohnen.
Das Menschenrecht auf Wohnen fordert die hinreichende Verfügbarkeit und den Schutz angemessenen Wohnraums, einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität und Wohnlage.
Ebenso wie andere soziale Menschenrechte stellt es keine Maximalforderungen auf, sondern formuliert Mindestgarantien für ein menschenwürdiges Leben, welche die Staaten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten haben.
Dabei ist eine sichere, angemessene und dauerhaft finanzierbare Wohnung eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben, wie etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege treffend feststellt.
Trotz dieses Rechtes nimmt die Zahl der Wohnungslosen von Jahr zu Jahr zu.
Prognose bis 2018: bis zu 1,2 Millionen wohnungslose Menschen in Deutschland
Da Nachhaltige und vor allem ausreichende Maßnahmen zur Verbesserung der wohnungs- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen und zur Wohnungsversorgung in den Vorjahren nicht eingeleitet worden sind, wird es zu einem weiteren Anstieg der Zahl der wohnungslosen Menschen um 40 % auf knapp 1,2 Millionen bis zum Jahr 2018 kommen. (Thomas Specht von der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W.)
Wohnungsmangel, hohe Mieten, Verarmung und sozialpolitische Fehlentscheidungen
„Die Zuwanderung wirkt zwar verstärkend, aber die wesentlichen Ursachen für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit liegen in einer seit Jahrzehnten verfehlten Wohnungspolitik in Deutschland, in Verbindung mit der unzureichenden Armutsbekämpfung“, betonte Specht.
Mehrere Faktoren seien maßgeblich für den dramatischen Anstieg der Wohnungslosenzahlen. Specht: „Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist unzureichend, der Sozialwohnungsbestand schrumpft ständig. Zusätzlich haben Kommunen, Bundesländer und der Bund eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit haben sie Reserven bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben.“
100% Sanktionen tragen häufig dazu bei, dass Menschen in HARTZ IV wohnunglos werden. Dazu ein Beispiel der Wohnungslosenhilfe des Diakonischen Werkes Dresden, das für die meisten Städte gelten dürfte:
Seit den geänderten Hartz-IV-Gesetzen sind laut der Wohnungslosenhilfestelle des Diakonischen Werkes in Dresden immer mehr junge Menschen von Obdachlosigkeit betroffen. Ein Grund hierfür sind die verschärften Sanktionen gegenüber jungen Menschen unter 25 Jahre, sagt Michael Schulz, Leiter der Einrichtung. Kürzungen bei Hartz IV bringen Menschen unter das Existenzminimum und
481 der Ratsuchenden hatten keine eigene Wohnung, 306 waren von Wohnungslosigkeit bedroht und 73 junge Menschen lebten bereits auf der Straße.
„Wir beobachten seit Jahren eine Verschiebung in den Altersgruppen", erklärte der Sozialarbeiter. Waren früher vor allem sogenannte „Verlierer der Wende“ zwischen 40 und 50 Jahre häufig zu Gast in der Beratungsstelle, sind es heute vermehrt junge Menschen unter 25.
Bereits jeder Dritte gehöre dieser Altersgruppe an, sagt Schulz. Sie versäumen einen Meldetermin beim Jobcenter und erhalten dann erhebliche Kürzungen des Arbeitslosengeldes II oder werden auf "0" sanktioniert.
Seit der Gesetzesänderungen können die Behörden bereits bei einem „Vergehen“ die kompletten Zahlungen einstellen. Am Ende kann die Miete nicht mehr gezahlt werden und eine Räumungsklage flattert ins Haus.