Soziales
Vorsicht Bildungspaket: Jobcenter droht mit Leistungseinstellung!
26.04.11
Erwerbslosenforum
Magdeburg/Bonn - Das hatte sich Hans W. ganz anders vorgestellt. Schließlich hatte er rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, damit seine Kinder auch rückwirkend die Leistungen erhalten. Und als gut informierter Bürger wusste er schon lange, dass nur bis Ende April Zeit ist. Eigentlich entspricht Hans W. so gar nicht dem von der Arbeitsministerin verbreiteten Klischee, wonach Eltern im Hartz IV-Bezug sich „nicht automatisch um die Bildung ihrer Kinder kümmern“ („Focus“ vom 19.04.2011). Es geht auch immerhin um 108 Euro für seine Kinder. Also nahm er das vom Erwerbslosen Forum Deutschland zur Verfügung gestellte Antragsformular, da das Jobcenter Magdeburg noch überhaupt keine Antragsformulare hatte. Doch statt Bildung und Teilhabe für seine Kinder zu erhalten, übersandte ihm das Jobcenter am vergangenen Mittwoch ein Schreiben, dass er bis diesen Donnerstag seinen Mitwirkungspflichten nachkommen soll und bestimmte Nachweise für die Bildung seiner Kinder beibringen soll. Andernfalls könnten die Leistungen für die ganze Familie komplett eingestellt werden
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Immer noch 4,1 Millionen Arbeitslose
Zeit zu handeln statt zu tricksen
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik.
Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu:
Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damaligeArbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders
rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht.
Im April 2011 sind immer noch 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im April 2011: 4.085.821
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.078.058
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.007.763
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II circa: 363.937
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 139
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 192.986
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 2.798
Berufliche Weiterbildung: 209.383
Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen(z.B. Bewerbungstraining) 143
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte) 180.251
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose) 19.105
Arbeitsbeschaffungsmaßn.: 1.413
Kranke Arbeitslose (§126 SGB II): 37.608
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht
April 2011, Seite 61. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige
geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls
aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind
enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große
Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht
ausgewiesen, sondern mit Stand Dezember 2010 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für
Arbeit. sbildungsmarkt
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Dezember 2010
Im Dezember 2010 sind immer noch 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
- Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Dezember 2010 4.137.617
- Offizielle Arbeitslosigkeit 3.015.715
- Nicht gezählte Arbeitslose 1.121.902
- Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II circa 367.000
- Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB IM) 247
- Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) 288.604
- Berufliche Weiterbildung 218.687
- Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining) 655
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte) 186.929
- Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose) 25.739
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 1.828
- Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) 32.213
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Dezember 2010, Seite 90. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG Il-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit.
Sachbearbeiter des Jobcenters in Braunschweig handelte verfassungswidrig
Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 sind Sanktionen verfassungswidrig, Angestellte des Jobcenters Braunschweig scheint dies nicht zu interessieren. Dort verhängte ein Sachbearbeiter gegen eine Schwangere eine Sanktion auf Null, weil sie einen 1-Eurojob abgelehnt hat, der ihre eigene Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes in Gefahr gebracht hätte.
Die Strafe beinhaltete auch einen täglichen Fußweg von ca. 10 km von der Wohnung der Schwangeren zum Jobcenter, um sich Essensmarken abzuholen.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland besorgte der Frau anwaltschaftliche Hilfe, nachdem sie sich an die Initiative gewandt hatte.
S. auch:
http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/14_142011140114_424_1.htm
Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang über die Definition des Wortes Sanktion nachdenken.
Im Recht bedeutet es soviel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen.
Roswitha Engelke
Gysi zu Hartz-IV-Regelsätzen: Regierung beschließt verfassungswidriges Gesetz
Union und FDP haben im Bundestag dem neuen Hartz-IV-Regelsatz zugestimmt. Für die DIE LINKE ist klar: Damit ist wieder einmal ein verfassungswidriges Gesetz im Bundestag verabschiedet worden. Das betont auch der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi. Der Bundesrat oder das Verfassungsgericht werden das Gesetz stoppen müssen. Katja Kipping listet auf, welche Leistungen Union und FDP streichen und wirft ihnen vor, Existenzminimumdumping zu betreiben. "Hierzu sagt DIE LINKE laut und deutlich Nein", so Kipping.
Weitere Infos unter:
http://www.youtube.com/user/linksfraktion?feature=mhum#p/a/u/0/yke5aKiEFpg
http://www.youtube.com/user/linksfraktion?feature=mhum#p/a/u/2/jJAda0MMIXE