Allgemein

02. Juni 2014   Aktuell - Allgemein

Deutschland, der 51. Bundesstaat der USA oder nur eine Bananenrepublik?

Kommentar Roswitha Engelke, 02.06.2014 NSA-Skandal:
Es ist unfassbar, der deutsche Generalbundesanwalt Range weigert sich, Ermittlungen im Zusammenhang mit dem NSA-Skandal einzuleiten. Nach seiner Aussage sei es eine Unmöglichkeit, an belastbare Zeugen zu gelangen. 

Range, der bereits in Bezug auf die von deutschem Boden ausgehenden und von ihm geduldeten Drohnenmorde ins Zwielicht geraten ist, wird als Generalbundesanwalt immer fragwürdiger.

DIE LINKE. wirft Range Rechtsbeugung vor. Linke-Chefin Kipping spricht von "einer der größten Grundrechtsverletzungen der Nachkriegszeit".Tausende Beweisdokumente liegen bereit, der wichtigste Zeuge ist aussagebereit, und die Bundesanwaltschaft verweigert die Arbeit", sagte Kipping der "Welt". 

Heise online newsticker v. 27.05.2014, 19:08 Uhr

NSA-Skandal: Generalbundesanwalt wird wohl nicht ermitteln

Der deutsche Generalbundesanwalt wird angeblich keine Ermittlungen im Zusammenhang mit den NSA-Skandal einleiten. Grund sei die Unmöglichkeit, an belastbare Quellen beziehungsweise Zeugen zu gelangen.

Im Zusammenhang mit dem NSA-Skandal wird Generalbundesanwalt Range offenbar keine Ermittlungen aufnehmen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf Informationen aus der Bundesanwaltschaft. Demnach würde weder wegen der Massenüberwachung der deutschen Bevölkerung noch wegen der Ausspionierung von Bundeskanzlerin Merkel ermittelt werden. Grund für das baldige Ende der Vorermittlungen sei die Unmöglichkeit, belastbares Material zu den Vorgängen zu erhalten.

Wie die Zeitung weiter schreibt, stünden außer Presseberichten keinerlei Quellen zur Verfügung, auf die sich die Bundesanwaltschaft berufen könnte. So gehe man davon aus, dass Rechtshilfeersuchen an die USA unbeantwortet bleiben würden. Von deutschen Stellen und Geheimdiensten habe man auf jede Anfrage die lapidare Antwort erhalten, dort wisse man auch nur, was in der Zeitung steht. Das Nachrichtenmagazin Spiegel, das einige der Vorwürfe öffentlich gemacht hatte, verweigere unter Berufung auf den Quellenschutz Einblick in die Dokumente des Edward Snowden.

Angesichts dieser fruchtlosen Bemühungen der vergangenen Monate habe es auch in den Reihen der Bundesregierung Unmut gegeben. Dort sei dieser zögerliche und teilweise unklare Umgang mit dem NSA-Skandal kritisiert worden. So habe Range zwischenzeitlich den Anschein vermittelt, Ermittlungen einleiten zu wollen, sei dann aber auf den Widerstand seiner eigenen Mitarbeiter gestoßen. Danach wiederum sei wochenlang keine Entscheidung gefallen. Von der Bundesregierung hatte Range freie Hand zugesichert bekommen: Außenpolitische Erwägungen dürften nicht im Weg stehen...


31. Mai 2014   Aktuell - Allgemein

Aufruf gegen Kriegspropaganda u. Kriegsvorbereitungen - Petition -



Friedenskoordination Berlin
Alle Europäer, die Frieden wünschen, haben Grund zur Sorge und zum Protest: Der Konflikt um die Ukraine ist das Resultat der EU- und der NATO-Erweiterung. Die EU hat mit der Durchsetzung des Assoziierungsabkommens – und hier besonders der wirtschaftlichen und militärischen Elemente – wesentlich zur Entstehung des Konflikts um die Ukraine beigetragen. Offenkundig versuchen die USA und die EU, mit ihrer einseitigen Unterstützung der antirussischen und faschistischen Kräfte in der Ukraine, Russland militärisch einzukreisen. Die Stationierung von NATO-Truppen an der russischen Grenze eskaliert die Situation weiter. Es geht der Appell an alle Konfliktseiten (die Kiewer „Regierung“, Akteure vor Ort, die NATO, Russland, die EU) keine militärischen Mittel einzusetzen. Sämtliche Militäraktionen müssen sofort gestoppt werden. Nun droht der Ukraine-Konflikt zu eskalieren.

Wir lehnen eine Politik entschieden ab, die eine friedliche Kooperation zwischen EU und Russland torpedieren und stattdessen eine Konfrontation in Europa heraufbeschwören will. Eine solche Politik schadet Europa als Ganzem und könnte in einen neuen - Dritten - Weltkrieg einmünden. Wir warnen Bundeskanzlerin Merkel und andere führende Politiker der EU, diese Politik mit zu tragen.

Zur Petition

28. Mai 2014   Aktuell - Allgemein

Greenpeace-Protest - Besetzung des Karl-Liebknecht-Hauses in Berlin

Während der Parteivorstandsberatung besetzte Greenpeace mit der Forderung nach einem Ausstieg aus der Braunkohle und einem entsprechenden Agieren der LINKEN in der Landesregierung Brandenburg Teile des Karl-Liebknecht-Hauses.

 

Der Parteivorstand beschloss dazu:

 

Weiterlesen: Greenpeace-Protest - Besetzung des Karl-Liebknecht-Hauses in Berlin

 

28. Mai 2014   Aktuell - Allgemein

Frieden und Deeskalation in der Ukraine

Beschluss-Nr.: 2014/215
Für Frieden und Deeskalation in der Ukraine
Beschluss des Parteivorstandes vom 25./26. Mai 2014

Heraus zum 31. Mai - keine Unterstützung von rechtsextrem,
verschwörungstheoretisch und antisemitisch durchsetzten Veranstaltungen
der sogenannten Friedensbewegung 2014

1. DIE LINKE unterstützt mit allem Engagement die Aktivitäten der Friedensbewegung und der
antimilitaristischen Initiativen gegen Krieg und jede weitere Eskalation des Konflikts in der
Ukraine.

Weiterlesen: Frieden und Deeskalation in der Ukraine

27. Mai 2014   Aktuell - Allgemein

Protestcamp gegen die Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik in Hannover - Demonstration -

Hannover

Am Samstagabend hat eine Gruppe von rund 50 Aktivist_innen ein Prostestcamp gegen die bundesdeutsche Flüchtlingspolitik auf dem Weißekreuz-Platz in Hannover begonnen. Innerhalb kürzester Zeit fanden sich im weiteren Verlauf des Abends bis zu 100 Menschen aus der Stadt auf dem Platz ein und solidarisierten sich. Erste Meldungen, wonach die Polizei das Camp räumen wollte, bewahrheiteten sich glücklicherweise nicht.

Die Flüchtlingsaktivistengruppe hat einen Flyer verteilt, in dem sie auf die schwierige Situation von Asylsuchenden aufmerksam macht. Ein Flüchtling aus Hannover wies insbesondere auf die langen Verfahrensdauer ihrer Asylverfahren (teilweise 3,4,5 Jahre) hin, die sie antreibe. Auch die unerträgliche Zusammenarbeit der deutschen Regierung mit der sudanesischen Unrechtsregierung sei inakzeptabel. Am 28.05. jährt sich zum 15. Mal der Todestag des sudanesischen Flüchtlings Aamir Ageeb, der am 28.05.1999 bei einer Abschiebung aus der BRD verstarb.

Die Flüchtlinge laden für den 27.05.2014 um 1o Uhr zur Pressekonferenz ein.

Für den 28.05.2014 ist ab 16 Uhr eine Demonstration geplant.

Weitere Informationen finden sich in den nachfolgenden Schriftstücken:


Flüchtlingsrat Niedersachsen
Langer Garten 23 B
D - 31137 Hildesheim
Tel. 05121 - 15605
Fax 05121 - 31609
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.nds-fluerat.org

Kommentar von Roswitha Engelke:

Eine Räumung des Camps durch die Polizei wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz gewesen!

Die Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 GG als Grundrecht garantiert und lautet wie folgt:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
...

    unter freiem Himmel – die Versammlung ist grundsätzlich anmeldefrei, das heißt, dass es keine staatlichen Kontrollen oder Maßregeln wie etwa Genehmigungen, Passkontrollen oder Eignungsprüfungen gibt. Für „Versammlungen unter freiem Himmel“ kann das Grundrecht jedoch nach Art. 8 Abs. 2 GG durch oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Wichtigstes Gesetz ist hier noch das Versammlungsgesetz, das für Versammlungen unter freiem Himmel regelmäßig eine Anzeigepflicht vorsieht. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für Eil- und Spontanversammlungen, bei denen Art. 8 GG wieder voll zur Geltung kommt. Derzeit erlassen einige Länder nach der Föderalismus-Reform eigene Versammlungsgesetze, die noch verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegen wie z. B. in Bayern. Unter freiem Himmel kennzeichnet einen Ort, welcher der Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Versammlungen in privaten Innenhöfen beispielsweise fallen deshalb nicht in den Schutzbereich. Versammlungen, die nicht unter freiem Himmel, sondern in geschlossenen Räumen stattfinden, werden nahezu schrankenlos gewährt. Der Gesetzesvorbehalt des Art. 8 Abs. 2 GG findet keine Anwendung. Hier sind nur die verfassungsunmittelbaren Schranken, also „friedlich“ und „ohne Waffen“ oder die Grundrechte Dritter (Art. 2 GG) zu beachten, wobei auf konkrete Tatsachen gestützte Gefahrenprognosen Voraussetzung irgendwelcher Einschränkungen sind.

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