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27. Juni 2021   Themen

BA Institut IAB: Sanktionen verschlechtern Beschäftigungsqualität

Beitrag: Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Das Bundesverfassungsgericht hatte die BA im Sanktionsverfahren massiv dafür kritisiert, dass es von Seiten der BA keinerlei wissenschaftliche Auswertung über die Folgen der Sanktionen im SGB II gäbe. In der Folge hat die BA diese Untersuchung bei ihrem eigenen Forschungsinstitut in Auftrag gegeben und siehe da, das IAB kommt nun zu dem Ergebnis: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken oder andersrum: SGB II-Leistungen Beziehende sind nun nicht mehr vollumfänglich zur kapitalistischen Verwertung als Billigstarbeitskraft zu gebrauchen.

Aus der wohlfeilen Formulierung des IAB: 
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten“.
Die IAB Untersuchung gibt es hier: https://tinyurl.com/un2xx9cf

Abschließende Bewertung: Zu dieser  Erkenntnis hätte die BA auch vorher kommen können und müssen, sie ist es aber nicht, weil sie wollte die Sanktionen unbedingt und hat diese mit allen Tricks und falschen Angaben vor dem BVerfG gerechtfertigt.
Hier war die Tachelesuntersuchung (Onlinebefragung im Vorfeld des Sanktionsverfahrens, wenngleich lange nicht wissenschaftlich, aber leidenschaftlich und konkret, für das BVerfG überzeugend, weswegen dieses  jedwede Sanktion oberhalb 30% für nicht zulässig erklärt hat. Die Tachelesuntersuchung gibt es immer noch hier: https://tinyurl.com/z6pvecyu
Es ist zu hoffen, dass diese Erkenntnis in die anstehende Reform des SGB II einfließt.

03. November 2020   Themen

Pflege: Belastungen von Menschen mit Pflegbedarf

Liebe Genossinnen und Genossen,

eine Studie der DAK Gesundheit hat gestern ans Licht gebracht, was ich schon vermutet habe: Extrem vielen pflegenden Angehörigen geht es gesundheitlich durch die Pandemie schlechter. Die Umstände, die Hilfe, die noch mehr fehlt als sonst, die Sorgen und die zusätzliche Belastung machen pflegenden Angehörigen so stark zu schaffen, dass es ihnen buchstäblich auf die Gesundheit schlägt.

Wie sollte es auch nicht: Diese Gruppe, die das deutsche Pflegesystem am Laufen hält, wurde und wird in der Pandemie von der Bundesregierung komplett ignoriert. Pflege durch Ange-hörige ist eine private Hilfeleistung, aber sie darf nicht zum privaten Problem werden. Ihre Unter-stützung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der die Bundesregierung nicht erst in der Pandemie versagt. Bereits im Koalitionsvertrag hatte sie ein Entlastungsbudget versprochen, in dem Leistungen gebündelt werden und flexibel eingesetzt werden können.

Das hätte in der Pandemie viel Bürokratie erspart, die pflegende Angehörige jetzt noch zusätzlich belastet.

Für dieses Entlastungsbudget liegen aber nicht mal Pläne der Bundesregierung vor. Die wenigen kleinen Zugeständnisse, wie die zeitweilige Anhebung des Betrags für Verbrauchsmittel, werden dem gestiegenen Bedarf bei weitem nicht gerecht.

Auch die Belastungen von Menschen mit Pflegebedarf in Pflegeheimen verliert die Bundesregierung immer wieder aus dem Blick:

Ich hatte bereits im September einen Berichtswunsch zu einer Studie zur „Umsetzung der Berichtspflicht der Länder zu Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen“ im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bundestags eingereicht.

Seit mehreren Wochen steht dies immer wieder auf der Tagesordnung, aber wird immer wieder verschoben, weil angeblich die Zeit nicht reiche.

Am morgigen Mittwoch wird der Ausschuss auf meine Intervention hin früher als sonst beginnen, damit endlich genug Zeit ist, diesem und weiteren Berichtswünschen anderer Ab-geordneter nachzukommen.

Denn natürlich kann es nicht sein, dass die Bundesregierung hinter verschlossenen Türen agiert und uns Informationen vorenthält. Da die Länder ihrer Pflicht zu Investitionen nicht nachkommen, müssen Menschen mit Pflegebedarf die Investitionskosten in stationären Pflegeeinrichtungen nämlich selber tragen.

Die betragen in Niedersachen durchschnittlich rund 500 Euro im Monat, die Menschen mit Pflegebedarf im Heim zusätzlich zu den sogenannten Eigenanteilen und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung stemmen müssen.

Das kann so nicht weitergehen. Auch durch die Investitionskosten wird ein potentieller Pflegebedarf zum Armutsrisiko. Um Strategien dagegen entwickeln zu können, brauche ich aber alle Informationen, die dazu vorliegen. Ich bin richtig wütend, dass ich mir den Zugang dazu beim Ausschuss für Gesundheit und Pflege regelrecht erkämpfen musste.

Solidarische Grüße

Pia

Mehr auf der Seite "Bundestag" 43. Sitzungswoche

01. Juli 2020   Themen

Rusultat Petition: Kindesmissbrauch - Verjährungsfrist muss abgeschafft werden!

Video von der Petitionsübergabe an und teilt es bitte. Gemeinsam sind wir stark: https://www.facebook.com/Change.orgDeutschland/videos/736624210432608/

 

 

 

 

 

 

 

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