Soziales
Dr. Sahra Wagenknecht: Gegen diese Politik der Verarmung und wirtschaftlichen Unvernunft braucht es eine starke soziale Opposition!
Der Mindestlohn steigt - um lächerliche 41 Cent auf 12,41 Euro brutto zum 1. Januar 2024, ein Jahr später sollen es 12,82 Euro sein. "Ein schlechter Scherz" sei das, so der Sozialverband VdK. "Es hätte mindestens 14 Euro gebraucht, um die untersten Einkommensgruppen spürbar zu entlasten." Schließlich liegt die Inflation in diesem Jahr bei rund 6 Prozent - eine Erhöhung um nur 3,4 Prozent läuft daher auf enorme Reallohnverluste hinaus. Dabei ist die Inflationsrate für Geringverdiener noch höher, da sie einen Großteil ihres Einkommens für Energie oder Lebensmittel ausgeben müssen. Auch die Mieten steigen deutlich stärker als die Löhne: Wer eine neue Wohnung beziehen muss, war allein im ersten Quartal 2023 mit einem "beispiellosen Preisanstieg" von 12 bis 20 Prozent bei Neuvermietungen konfrontiert. „Gute Löhne sind ein Ausdruck von Respekt“, brüstete sich Kanzler Scholz noch im Herbst anlässlich der Erhöhung des Mindestlohns. Nun will die Ampel den respektlosen Vorschlag der Mindestlohnkommission einfach umsetzen - und ignoriert damit nicht nur das Votum der Gewerkschaften, sondern auch die Europäische Mindestlohnrichtlinie, derzufolge ein Mindestlohn nicht weniger als 60 Prozent des sogenannten Medianlohns (in Deutschland aktuell 13,50 Euro) betragen soll. Ich finde es fatal und auch erbärmlich, wie die Ampel Millionen Geringverdiener und deren Familien im Stich lässt. Es ist auch das Gegenteil von Wirtschaftskompetenz, ausgerechnet in einer Rezession die Kaufkraft von Millionen Beschäftigten weiter zu schwächen. Gegen diese Politik der Verarmung und wirtschaftlichen Unvernunft braucht es eine starke soziale Opposition!
Evident unzureichender Regelbedarf nach dem SGB II für die Jahre 2021 und 2022
Rechtsanwalt Schulte-Bräucker berichtet über zwei Verfahren, die derzeit beim LSG NRW anhängig sind. Unter den Aktenzeichen L 12 AS 741/23 (Regelbedarf 2021 und L 12 AS 668/23 (Regelbedarf 2022) wird nunmehr durch das Landessozialgericht geprüft, ob die Regelsätze in den Jahren 2021 und 2022 noch ausreichend bemessen sind. Der Kollege trägt verschiedene (zutreffende) Gründe vor, nach denen die Höhe des Regelsatzes für die Jahre 2021 und 2021 als evident unzureichend anzusehen sind.
RA Lars Schulte-Bräucker gibt den Hinweis, dass in Parallelverfahren, in denen es um die Höhe des Regelsatzes geht, ein Antrag auf Ruhendstellen gestellt werden sollte, bis diese beiden Verfahren entschieden sind.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass in einem Verfahren bei 4. Senat (!) des BSG, in dem es um eine Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug auf die Höhe der Pauschale von 150 EUR in der Coronapandemie ging, vom BSG Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Das bedeutet, die genannten Verfahren, einschließlich das beim BSG werden interessant. Weitere Infos unter: https://t1p.de/lx52t
Mehr Informationen
Empfehlungen des DV zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung
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Sachverständige: Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein soll keine Straftat mehr sein
Sachverständige: Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein soll keine Straftat mehr sein
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Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 19. Juni 2023, hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat nach § 265a StGB zu ahnden. In einigen Stellungnahmen wurde eine Verortung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt Entwurf der SGB II - Erreichbarkeitsverordnung vor
Das BMAS hat einen Entwurf der SGB II-Erreichbarkeitsverordnung vorgelegt, diese soll dann den Namen "ErrV" erhalten. Diese Erreichbarkeitsverordnung enthält einige wirklich gute Änderungen, im Kern: Wegfall der persönlichen postalischen Erreichbarkeit, Ausweitung des orts- und zeitnahen Bereichs und weitere wichtige Gründe für Unerreichbarkeit Leistungsbeziehender.
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Mehr ist weniger: Der Mindestlohn wird zweimal aufgeschrumpft
NachDenkSeiten, 28. Juni 2023 um 9:30
Der Mindestlohn wird angehoben, von zwölf Euro auf 12,41 Euro, später auf 12,82 Euro. Die zuständige Kommission hat dies mit der Mehrheit der Arbeitgeber gegen den Widerstand der Beschäftigtenvertreter durchgesetzt – ein einmaliger Vorgang. Die Gewerkschaften beklagen eine kümmerliche Zugabe und rechnen mit „enormen Reallohnverlusten“. Bundesarbeitsminister Heil will die Empfehlung trotzdem umsetzen. Nichts anderes war zu erwarten. Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.