Soziales
Bundesrat lehnt Entschließung zur Abschaffung von SGB II-Sanktionen für unter 25jährige ab
Die Länder Berlin und Bremen haben dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, nach dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu ändern (BR-Drucksache 358/20). Dabei sollten unter anderem folgenden Punkte Gegenstand der Gesetzesänderung werden:
- Streichung der Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.
Letzen Freitag wurde dieser Antrag abgelehnt (TOP 21)
Damit bezieht der Bundesrat Position: Sanktionen sollen zur Durchsetzung der kapitalistischen Verwertung und Fortsetzung der Niedriglohnpolitik in Deutschland weiter aufrechterhalten werden!
GGUA Arbeitshilfe: Unionsbürger*innen: SGB-II-Leistungsansprüche für unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Eckpfeiler (Schutz der Familie, Art. 6 GG und Art. 8 EMRK) müssen bei jeder behördlichen Entscheidung berücksichtigt werden um das zu konkretisieren, hat Claudius Voigt für die GGUA die nachfolgende Arbeitshilfe erstellt. Diese gibt es hier:
Schulunterricht und Corona: Was zum Geier machen wir ...
Rückkehr der schwarzen Pädagogik?
An einer ganzen Reihe von Schulen werden die Hygiene-Regeln deutlich strenger umgesetzt, als es die jeweiligen Landesregeln vorschreiben. Schüler, Lehrer und Eltern sind gespalten. Wer nicht mitmacht, riskiert schnell, ausgegrenzt zu werden. Von Sandra Reuse.
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Früher gab es mal Lehrer, die haben uns Schülern (in Westdeutschland) alles durchgehen lassen, wenn wir es nur geschickt genug verkauften. Zum Beispiel hatten wir in der Oberstufe einen Deutschlehrer, der sich regelmäßig breitschlagen ließ, mit uns ins Café zu gehen. Den einen oder anderen Klassiker der Literaturgeschichte haben wir daher nur durchgewunken. Dafür haben wir aber etwas anderes erfahren, nämlich dass unsere Lehrer versucht haben, unsere Kumpels zu sein, auch wenn wir Schüler das ein bisschen peinlich fanden. Diese Lehrer – es waren natürlich nicht alle so – waren eigentlich immer offen für Gespräche, sie liebten es geradezu, wenn es im Klassenzimmer zu Debatten kam. Wer etwas gut begründen konnte, wurde von ihnen wertgeschätzt.
Heute läuft das anders. An vielen Schulen, die doch eigentlich ein Ort der Bildung, der Aufklärung, des Denken-Lernens, der Entwicklung freier Bürger sein sollen, wird nicht mehr gerne diskutiert. Jedenfalls nicht über die Dinge, die den Schulablauf derzeit fundamental bestimmen, die so genannten AHA-Regeln und ihre Auslegung vor Ort. Das heißt, über die fundamentalsten Bedürfnisse des Menschen: Wann darf ich tief Luft holen, wann und wohin darf ich mich bewegen, wann darf ich etwas essen, mit wem darf ich reden und lachen?
Heute gibt es Lehrer, die sagen den Kindern: Zieht die Maske auf im Unterricht – auch wenn es gar nicht vorgeschrieben ist. Ihr werdet doch solidarisch sein mit uns Lehrern, ihr wollt uns doch wohl nicht gefährden? Oder sie sagen, wenn Ihr die Maske nicht aufzieht, ziehe ich sie auf – dann könnt Ihr mich eben kaum noch verstehen. Selbst schuld, wenn es dann schlechte Noten gibt. Die Konsequenzen müsst ihr tragen. Eine weitere Methodik ist: Bei herbstlichen Temperaturen auf Durchzug zwischen Tür und Fenstern schalten, schnell entsteht ein Gruppenzwang gegen Maskenmuffel. So wird es jetzt derzeit vielfach aus Nordrhein-Westfalen berichtet, wo die Masken seit dem 31. August im Unterricht nicht mehr vorgeschrieben sind. Vorausgegangen war eine Petition, die in kürzester Zeit 40.000 Unterschriften gesammelt hatte. Hier berichten die Petenten, wie es bisher weiterging.
Wie die Regeln umgesetzt werden, bestimmen die mit der größeren Angst
Was Recht ist und welche Regeln durchgesetzt werden, ist immer auch eine Frage von Machtverhältnissen. Und die Macht liegt in der Schule ganz überwiegend bei den Lehrern. Formal liegt sie natürlich bei den Schulleitungen, doch die sitzen angesichts des schon lange bestehenden Fachkräftemangels am kürzeren Hebel.
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DV neue Empfehlungen zur Krankenkost
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung eines Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung sollen der Verwaltungs- und Gerichtspraxis als Orientierungshilfe dienen. Sie beinhalten allgemeine Empfehlungen zur Bemessung des Mehrbedarfs sowie pauschal bezifferte Mehrbedarfe für ausgewählte Erkrankungen.
Die vorliegende Empfehlung ist die mittlerweile 5. Auflage und ersetzt jene aus dem Jahr 2014.
Grundlage der überarbeiteten Empfehlungen ist ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) e.V., das vom Deutschen Verein in Auftrag gegeben wurde. Erstmals sind Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel, Empfehlungen zum Krankheitsbild der Schluckstörung sowie ergänzende Angaben zur Dauer bestimmter Erkrankung und Empfehlungen zur turnusmäßigen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen einbezogen worden. Diese neuen Empfehlungen gibt es hier zum Download