Soziales
Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall - wenig Anerkennungen
von 15.10.20 -
Während des Lockdowns wurden Pflegekräfte, Verkäuferinnen, Briefträgerinnen und alle anderen, die „den Laden am Laufen halten“, beklatscht und als Heldinnen und Helden der Krise gefeiert. Diese gesellschaftlich relevanten Berufsgruppen haben ein höheres Risiko, sich mit Corona anzustecken. Kommt es zu einer Infektion, wird Covid-19 jedoch bei Weitem nicht immer als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Schriftliche Frage von Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, ergab.
WeiterlesenAmira Mohamed Ali, DIE LINKE zu Corona-Lockdown und Impfstoffverfügbarkeit
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung ist auf Ende Dez. 2020 verlängert worden
Die Rechtsverordnung zur Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist auf Ende Dez. 2020 verlängert worden.
Hier nun die Veröffentlichung um Bundesgesetzesblatt: https://t1p.de/v2dg
Überhaupt nicht klar ist, ob die Corona-Sonderregelungen beim Kinderzuschlag verlängert wurden oder nicht.
Staatshilfen müssen Zukunft der Beschäftigten sichern
von Klaus Ernst, 13. Oktober 2020
„Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland viele zehntausende Arbeitsplätze bedroht sind, fordere ich die Bundesregierung dringend auf, ihre Politik zu ändern. Sie muss öffentliche Mittel, egal ob sie die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern oder den Wandel hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen, unbedingt an Auflagen zugunsten der Beschäftigten binden“, kommentiert Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag, die heutigen Proteste gegen Stellenabbau und Werksschließungen der IG Metall. Ernst weiter:
„Staatshilfen dürfen nur fließen, wenn im jeweiligen Unternehmen Verlagerungen ins Ausland ausgeschlossen werden und wenn die Unternehmensführung mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung getroffen hat, wie die Beschäftigung im Unternehmen gesichert und durch Weiterbildung die Belegschaften für die Zukunft gerüstet werden sollen. Es ist unverantwortlich, dass Unternehmen in der jetzigen Situation Arbeitsplätze ins Ausland verlagern wollen und dadurch Arbeitsmarktprobleme noch verschärfen. Ich unterstütze vorbehaltlos das Engagement der Beschäftigten, die für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze kämpfen."
Mustervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im AsylbLG
Harald Thomé, Referent für Arbetslosen- und Sozialrecht
Es ist mir eine Ehre diese hochkarätige, rechtsgestaltende Initiative der strategischen Prozessführung zur gezielten Durchsetzung von Grund- und Menschrechten im Newsletter vorstellen und verbreiten zu können. Herzlichen Dank an die Kolleg*innen und Kollegen die diese erarbeitet haben.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Mustervorlage für Richter*innen veröffentlicht, damit die verfassungswidrigen Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz zeitnah dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Seit einem Jahr müssen Asylsuchende in Sammelunterkünften von gerade einmal 316 Euro im Monat leben. Sie sollen Geld sparen,
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