Soziales
Der Rubel des Steuerzahlers rollt, in Aufrüstung, einen gigantischen bürokratischen Apparat und Subventionen für´s Großkapital - nicht für den Sozialstaat
Quelle: RTDeutschland
Bundesregierung bemisst Existenzrecht anhand des Grades der Unterwürfigkeit
17.01.2019 • 06:45 Uhr
In Karlsruhe haben Verfassungsrichter die Sanktionspraxis bei Hartz-IV-Leistungen verhandelt. Die Bundesregierung hatte diese stets verteidigt. Sozialverbände hoffen auf ein Ende der Hungerstrafen. Doch bei den Ärmsten knausert die Bundesregierung bis zum letzten Cent.
von Susan Bonath
Die politische Klasse in Deutschland schanzt ihrer Unternehmer-Klientel gerne die Milliönchen zu. Die Milliardengräber Stuttgart 21 und BER lassen grüßen. Das Kanzleramt bekommt aktuell mal eben einen protzigen Zusatzbau für 460 Millionen Euro. Für Steuerhinterziehung im Großformat gibt es, wenn sie denn auffliegt, lächerliche Minimalstrafen. Der Rubel des Steuerzahlers rollt, in Aufrüstung, einen gigantischen bürokratischen Apparat und Subventionen für´s Großkapital.
Bei den Armen indes knausert die Bundesregierung bis zum letzten Cent. Wie hoch ist eigentlich das Minimum vom Minimum für die pure Existenz eines Menschen? Kann ein Mensch im spätkapitalistischen Arbeitshaus seine Existenz verwirken? Kann er – nämlich dann, wenn er sich nicht vollständig in dieses integriert. Anders kann man die Stellungnahme von Ulrich Karpenstein von der Anwaltskanzlei der Bundesregierung,Redeker Sellner Dahs, die er am Dienstag in Karlsruhe abgab, nicht verstehen.
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Doch von vorn: Am Dienstag verhandelten die Bundesverfassungsrichter darüber, ob das Hartz-IV-Sanktionsregime – rund eine Million der insgesamt sechs Millionen betroffenen Leistungsbezieher sind übrigens Flüchtlinge – gegen die auf geduldigem Papier verankerten Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl verstößt. Vor Ort berichtete über die Verhandlung unter anderem der Jurist und Journalist Maximilian Steinbeis.
Das Existenzminimum
Der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt 424 Euro monatlich. Asylbewerber bekommen 70 Euro weniger, da ihnen Strom und Hausrat gestellt wird. Kinder unter sechs Jahren haben noch ein Anrecht auf 245 Euro Kindergeld, Unterhalt wird darauf und nötigenfalls auch auf die Leistungen der Eltern angerechnet.
Hartz IV ist eine Leistung auf dem Niveau der früheren Sozialhilfe, unter anderem berechnet aus den Verbrauchsausgaben der ärmsten 15 Prozent der deutschen Bevölkerung. Und dies mit vielerlei kleinkarierten Abzügen, etwa für Bücher, Stifte und Weihnachtsbaum. Hartz IV ist der Satz, den die Bundesregierung als physisches und soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet.
Als solches deklarierten auch die Verfassungsrichter selbst diese Leistung, unter anderem 2010 in einem Urteil zur Regelsatzhöhe. Damals rügten sie, die Bundesregierung habe die Sätze intransparent und nicht schlüssig berechnet. Das holte sie über ein Jahr später nach – jedenfalls mehr oder weniger. Der Staat, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil, habe dieses Minimum immer zu gewährleisten, es sei unverfügbar. Das gebiete die Menschenwürde. Wer dieses nicht habe, dem müsse der Staat es verschaffen.
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Und doch kürzen die Jobcenter von Gesetzes wegen Jahr für Jahr rund eine Million Mal eben dieses Minimum – in Zehntausenden Fällen sogar bis auf null.
Petition - DIE LINKE lehnt es ab, dass Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger in die Pflegekammer per Zwangsmitgliedschaft gezwungen werden
Beitrag: Roswitha Engelke
Quelle: Landesvorstand Niedersachsen
Petition gegen die Pflegekammer Niedersachsen: hier unterschreiben
Liebe Genossinnen und Genossen,
die niedersächsische Landesregierung nimmt die Beschäftigten per Zwangsmitgliedschaft in Haft und hat einen bürokratischen Apparat mit unklaren Handlungskompetenzen geschaffen.
Gute Arbeit schafft man nicht durch die Einrichtung einer Pflegekammer. Das ist die Aufgabe der Tarifpolitik.
Für die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung oder den Personalmangel in der Pflege ist die Bundesregierung in der Pflicht, noch ein Grund mehr der zeigt, wie unnötig die Pflegekammer Niedersachsen ist und wie richtig andere Bundesländer entschieden haben keine Pflegekammer einzusetzen.
Die Niedersächsische LINKE erneuert ihre Kritik an Pflegekammer!
Dass mit der Einführung der Zwangs-Interessenvertretung der Beschäftigten ein ‚Bürokratiemonster‘ geschaffen wurde, das in keiner Weise geeignet ist, die tatsächlichen Probleme in der Pflege zu lösen, war von Anfang an klar.
Für uns LINKE stehen die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt einer guten Gesundheitspolitik. Die fortschreitende Politik der Privatisierung und Gewinnmaximierung im Pflegebereich auf dem Rücken der Beschäftigten lehnen wir ab.
Es ist genug Geld da, um ein menschenwürdiges Pflegesystem für Betroffene, Angehörige, aber auch für die Pflegekräfte zu finanzieren. Ein Pflegeplatz kostet immerhin 4000,00 €/Monat.
Die Pflegekammer ist ein reiner Verwaltungsapparat, der für die Pflegekräfte keinen Mehrwert bringt. Die Kammer ist eine Bürokratie, die Probleme verwaltet, aber nicht löst. Sie kämpft nicht für bessere Löne oder bessere Arbeitsbedingungen, sondern finanziert sich in erster Linie selbst.
Es ist völlig an der Realität vorbei, für den Zwangsbeitrag ein Jahreseinkommen von 70.000 € zu grunde zu legen! Selbst relativ gut verdienende Pflegkräfte bekommen nicht einmal die Hälfte davon im Jahr. Gewerkschaften müssen gestärkt werden und die Mitbestimmung die der Pflege! Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen müssen geschaffen werden!
Und das gelingt nur durch eine betriebliche gewählte Interessenvertretung. Die Kammer gehört eingestampft!
Petition gegen die Pflegekammer Niedersachsen hier unterschreiben
Am 15. Januar 2019 führt das Bundesverfassungsgericht eine Anhörung wegen der Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II durch
Quelle: Newsletter - Haral Thomé
Am 15. Januar 2019 führt das Bundesverfassungsgericht eine Anhörung wegen der Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II durch. Tacheles ist dort als sachverständiger Dritter vom BVerfG geladen. Im Vorfeld hat das BVerfG an alle Beteiligten eine Frageliste übersandt, die mit den Beteiligten auf dem Termin erörtert werden soll.
Wir haben uns dazu überlegt, dass wir die Möglichkeit über diesen Newsletter recht viele Menschen zu erreichen, nutzen wollen, um eine Onlineumfrage zu den Fragen des BVerfG, den Folgen und Wirkungen von Sanktionen, im SGB II zu starten.
Damit wollen wir einen Teil der Fragen des BVerfG direkt an euch stellen, aber genauso die Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II ausleuchten.
Dazu werde ich alsbald, wenn die Fragen und die Technik stehen, einen Sondernewsletter herausgeben. Der verlinkt dann auf einen Onlinefragebogen. Die Antworten der Onlinefragen werden wir dann am 15. Januar dem BVerfG unmittelbar präsentieren.
Die Onlinebefragung soll so lange wie möglich online bleiben, auf jeden Fall bis in die zweite Januarwoche hinein. Es wird um rege Beteiligung und Hier wird dann um rege Beteiligung und Verbreitung gebeten!
2. LSG Schleswig-Holstein: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt auch im SGB II zur Jahresfrist bei Widersprüchen
Die elektronische Form ist zumindest seit dem 1. Januar 2018 neben der Schriftform und der mündlichen Form (zur Niederschrift) als gleich gewichtige Form, sowie als weiterer Regelweg zu sehen und in die Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich aufzunehmen.
Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn der Empfänger einen für die Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Zugang nicht eröffnet hat.
Der Hinweis, dass ein Rechtsbehelf nicht per E-Mail rechtswirksam eingereicht werden kann, bringt nicht zum Ausdruck, dass der nach § 36a Abs. 1 SGB I erforderliche Zugang nicht eröffnet ist.
In Schleswig-Holstein ergibt sich die Verpflichtung zur Eröffnung aus § 52b Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG SH), der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 bestimmt, dass jede Behörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet.(für andere Bundesländer gibt es meist vergleichbare Regelungen)
Das „kleine Weihnachtsgeschenk“ des LSG SH ist ein Beschluss vom 20.12.18 (Aktz: L 6 AS 202/18 B ER), den gibt es hier: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/L_6_AS_202_18_B_ER_20.12.18_geschwaerzt.pdf
DIE LINKE. Niedersachsen: Gute Bildung ist nicht nur eine gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern auch das Recht eines jeden Menschen!
Beitrag: Thorben Peters, Bildungspolitischer Sprecher DIE LINKE. Niedersachsen
Berufsbildende Schulen gehören ausfinanziert und nicht zusammengekürzt.
Die SPD/CDU geführte Landesregierung plant in diesem Jahr die Kürzung der Gelder von Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.
Statt 26,8 Millionen Euro können die Bildungseinrichtungen im Land nun nur noch etwa 10,7 Millionen Euro unverbrauchte Mittel ins neue Jahr übertragen.
Die Folge: Berufsbildende Schulen können damit weniger Lehrer_innen einstellen als bisher.
DIE LINKE Niedersachsen dazu:
"Schon jetzt sind Berufsbildende Schulen flächendeckend unterfinanziert. Eine Unterrichtsversorgung kann nur von durchschnittlich 90 Prozent gewährleistet werden. Mit dem verschärften Sparkurs der Landesregierung zwingt man die Schulen auf weitere Lehrkräfte zu verzichten.
Dringend benötigte Berufsausbildungen wie
Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen und Krankenpfleger_innen
werden darunter leiden.
Das ist hausgemachter Irrsinn und unnötig obendrein.“
Statt Bildung immer weiter zu kürzen, fordert DIE LINKE Niedersachsen die Ausfinanzierung von Schulen aller Art.
Die Landesregierung jedoch erhebt den Schuldenabbau zum obersten Dogma.
Marode Schulgebäude, schlechte Gehälter für Lehrende, offene Stellen und nun die Kürzung für Berufsausbildende Schulen sind die Folgen der Spar-Politik. Sparen am falschen Ort.
Wir brauchen eine Ausfinanzierung der Bildung, von der Kita bis zur Universität!“
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung! Nicht nur Kindern, deren Eltern über reichliche finanzielle Mittel verfügen!
Tagesmütter - Urlaub und Krankheitsfall
Wenn Sie als Tagesmutter tätig sind, gelten Sie als selbstständige Freiberuflerin. Für diese ist geregelter Urlaub nicht vorgegeben, sie müssen ihn vielmehr selbst aushandeln. Wenn Sie bislang in angestellter Position tätig waren, wird es Ihnen möglicherweise nicht leicht fallen, so auf Augenhöhe mit Ihren Auftraggebern zu verhandeln.
Begehen Sie keinesfalls den Fehler, das Gefühl der weisungsgebundenen Angestellten mit hinüber in Ihre neue Tätigkeit zu nehmen. Denn vergleichbare Schutzgesetze, wie sie für Arbeitnehmer selbstverständlich sind, existieren für Freiberufler kaum. Deshalb sollten sie die Urlaubs- und Krankheitszeitregelung mit in den Tagesmutter Vertrag aufnehmen. Ihr Vorteil: Sie sind eine von zwei gleichberechtigten Vertragsparteien und müssen sich nicht scheuen, Ihre Bedingungen deutlich zu formulieren.
Einen Betreuungsvertrag aushandeln
Für ein längerfristig angelegtes Betreuungsverhältnis ist es üblich, einen Betreuungsvertrag abzuschließen, der die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner festlegt. Im günstigsten Fall machen Sie als Tagesmutter sich schon vor Beginn Ihrer Tätigkeit über Ihre Bedingungen Gedanken und entwerfen ein entsprechendes Vertragswerk. (Alternativ können sie sich hier über Vorlagen informieren).
Überlegen Sie vorher: Wie viel Urlaub werden Sie für Ihre eigene Erholung im Jahr benötigen? Halten Sie die Dauer vertraglich fest, denn nachzuverhandeln kann unter Umständen schwierig werden. Fragen Sie sich auch: Wie halten Sie es mit der Abrechnung? Als Angestellte waren Sie möglicherweise den regelmäßigen Gehaltseingang sowie Urlaubsgeld gewöhnt. Sorgen Sie dafür, dass Sie auch als Freiberuflerin nicht zu kurz kommen.
Vorbild für die Formulierung Ihrer Bedingungen könnte die Vorgehensweise von Kindergärten, Sportvereinen oder Nachhilfestudios sein: Auch hier sind meistens die Ferien durchzubezahlen abzüglich der Getränkekosten und Bastelmaterialien. Mit dieser Argumentation haben Sie gute Karten, auch von den Eltern Ihrer Tagespflegekinder eine Bezahlung Ihrer Urlaubszeit zu erlangen.
Und wenn ich als Tagesmutter mal krank werde?
Eine Fortzahlung des Pflegesatzes im Fall einer Erkrankung Ihrerseits ist erfahrungsgemäß schwerer durchzusetzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit Ihr Verdienstausfallrisiko durch Krankentagegeld gedeckt ist.
Was Sie nach Möglichkeit organisieren sollten, ist eine Vertretung, die im Krankheitsfall für sie einspringt. Dies sollte im besten Fall eine befreundete Tagesmutter in Ihrer Nähe sein, für die Sie umgekehrt ebenso einspringen, wenn es nötig ist. Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit den Eltern vor Vertragsabschluss ab, denn die müssen mit einer solchen Regelung natürlich einverstanden sein. Außerdem empfiehlt es sich, die Vetretungs-Tagesmutter hin und wieder mit den Tagespflegekindern zu besuchen, damit diese sich bereits kennen, wenn der „Ernstfall“ eintritt.