Soziales
31. August 2018
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Soziales
Quelle:plusminus
"Niemandem wird es künftig gestattet sein, sich zu Lasten der Gemeinschaft zurückzulehnen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt – und wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern – der, meine Damen und Herren, wird mit Sanktionen rechnen müssen". (2003 Bundeskanzler Gerhard Schröder SPD.)
Klaus B. hat einen Minijob. Er fährt morgens Kinder mit Handicap in die Schule. Zusätzlich beantragt er Hartz IV. Nur vorübergehend, so sein Plan, will er die Leistungen in Anspruch nehmen. Wegen seines Minijobs bittet er das Jobcenter, ihn erst dann zu Terminen zu bestellen, wenn er alle Kinder in dieSchule gebracht hat, also frühestens ab 10 Uhr.
Doch niemand kommt seiner Bitte nach: "Mich haben sie immer so um 7.30 Uhr bestellt, obwohl sie wussten, dass ich einen Minijob hatte und ich auch gesagt habe, dass ich zu dieser Uhrzeit nicht kommen kann. Trotzdem haben sie mich eben halt zu diesen Uhrzeiten bestellt und weil ich da nicht hingegangen bin, haben sie mich deswegen sanktioniert."
Weiterlesen: Wie das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher schikaniert
17. August 2018
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Soziales
DIE LINKE.Niedersachsen, Dr. Michael Braedt, Landesgeschäftsführer
„Die jetzt bekannt gewordenen Informationen aus dem Masterplan Digitalisierung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althuismann machen mich fassungslos“, so die Landesvorsitzende der LINKEN, Anja Stoeck.Offensichtlich will Minister Althuismann, der sich im Masterplan für eine generelle Einführung des Schulunterrichts mit modernen Laptops und Tablets ausspricht, diese von den Eltern selbst bezahlen lassen.
Allein in Niedersachsen liegt 2018 die Quote bei Kindern, deren Eltern auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angewiesen sind, bei rd. 15 %. Sie können sich diese Zusatzausgaben gar nicht leisten. Mit Minister Althuismanns Vorschlag würde das Grundrecht auf allgemeine Bildung ausgehöhlt.
Ich fordere Herrn Althuismann und die niedersächsische Landesregierung auf, für alle Schülerinnen und Schüler den schulischen Zugang zu den digitalen Endgeräten zu ermöglichen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, so Anja Stoeck abschließend. Ich begrüße ausdrücklich die klare Position der GEW Niedersachsen in dieser Angelegenheit.
05. August 2018
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Soziales
Quelle: Tacheles e.V. -Sozialhilfe-
.... daher will Tacheles mit diesem Aufsatz auf die Problematik aufmerksam machen.
Insgesamt hinterlassen die drei Entscheidungen vom 6.10.2017 und 10.10.2017 den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht mit zwei Stimmen spricht. Im „Hartz-IV-Urteil“ hat das Gericht vollmundig versprochen: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BVerfG, 9.2.2010, 1 BvL 1/09 Rn 137) Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.
Tacheles möchte eine breite Diskussion dieser Entscheidungen des BVerfG anregen und fördern. Eine sachliche Bewertung der Entscheidungen erfordert jedoch nicht nur die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch die Kenntnis des Vorlagebeschlusses und der zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerden.
Den Aufsatz mit den Begründungen zu den Vorlagebeschlüssen und Hintergrundmaterial gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/
16. August 2018
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Soziales
Veröffentlicht am 13. November 2012 in Medienberichte, News
Die Ärztezeitung meldet am 12.11.2012:
Regierung will Ärzte entlasten
Die Bundesregierung hat neue Regeln zur ärztlichen Zwangsbehandlung psychisch Erkrankter beschlossen – und will diese schnell in einem Gesetz umsetzen. Die Opposition klagt: Das geht zu schnell.
… „Zwar stelle der Entwurf eine „tragfähige Diskussionsgrundlage“ dar, sagte die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink. Dass das Gesetz allerdings „im Eiltempo durchgepeitscht“ werden solle, werde einem solch schweren Eingriff in die Grundrechte nicht gerecht.
In einem Brief, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, hat sich die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Martina Bunge, an ihre rechtspolitischen Kollegen aus allen Fraktionen gewandt.
Darin fordert sie eine Beteiligung des Gesundheitsausschusses am Gesetzgebungsverfahren. Der ethischen Diskussion über ärztliche Zwangsmaßnahmen an psychisch Kranken solle nicht durch ein „parlamentarisches Hau-Ruck-Verfahren“ ausgewichen werden.“ …
http://www.aerztezeitung.de/news/article/826439/zwangsbehandlung-regierung-will-aerzte-entlasten.html
Der genannte Brief der Sprecher/innen der Linkspartei im Bundestag Martina Bunge (Gesundheitspolitik), Jens Petermann (Rechtspolitik) und Ilja Seifert (Behindertenpolitik) kann als PDF hier heruntergeladen werden: www.martina-bunge.de
„VielFalter – Magazin gegen Monokultur“ hat ein aufschlussreiches Interview mit Martina Bunge veröffentlicht:
Folter, Tyrannei oder auch Pharma-Absatzförderung bezeichnen Betroffenenverbände die Neuregelung der Zwangsbehandlung, die kurzerhand und ohne Debatte auf einen bereits im Bundestag verhandelten Gesetzesentwurf „aufgesetzt“ werden soll.
Martina Bunge, Abgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag hat – gemeinsam mit ihren Genoss_innen – zu diesem Thema kürzlich einen offenen Brief verfasst
http://vielfalter.podspot.de/post/foltergesetz-ohne-parlamentarische-debatte/
05. August 2018
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Soziales
Quelle: Harald Thomé
Der BGH hat in einem wirklich bedeutsamen Urteil deutlich auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hingewiesen.
Der Kläger, ein Mann, der mit seiner Behinderung eigentlich eine Erwerbsminderungsrente hätte bekommen müssen.
Die Rente hatte er wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt aber nicht beantragt. Stattdessen beantragte er nur die deutlich niedrigere Grundsicherung. Seit dem Jahre 2004 seien ihm dadurch mehr als 50.000 € entgangen. Der Bundesgerichtshof spracht dem Kläger nun gemäß § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG (Amtshaftungsanspruch) Schadensersatz zu.
Als Begründung führte der BGH aus: https://tinyurl.com/y9cu5a9w
Dieses Urteil ist meiner Meinung nach für ziemlich bedeutsam, weil es klar und eindeutig ist und vom obersten Gericht getroffen wurde. Ich weise darauf hin, dass im SGB II sogar noch eine verschärfte Beratungspflicht besteht, da dort seit 1.8.2016 ein erweitertet Beratungsanspruch in § 14 Abs. 2 SGB II normiert wurde, der sich zudem am Empfängerhorizont zu orientieren hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Der Gesetzgeber macht die (Spontan)Beratung zur SGB II – Leistung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) und bringt damit zum Ausdruck, dass SGB II-Bezieher*innen noch mehr und erweitert zur SGB I-Beratung von den Jobcentern zu beraten sind. Die Konsequenz hat der BGH in seinem Urteil aufgezeigt, wenn verursacht durch unterlassenes Behördenhandeln dem Leistungsbezieher*in wirtschaftliche Schäden entstanden sind, hat die Behörde zu haften.
Daher ein in der Klarheit ein absolut zu begrüßendes Urteil!