Allgemein

16. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

LobbyControl: Rote Karte für AfD-Chef Meuthen

Beitrag: LobbyControl e.V. - Newsletter -

von Annette Sawatzki
Campaignerin für den Bereich Parteienfinanzierung

Newsletter vom 16. Januar 2020

Vergangenen Donnerstag gab es für uns einen Grund zum Aufatmen:

das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage der AfD ab, die wegen einer illegalen Parteispende an Jörg Meuthen keine Strafe zahlen wollte.

Damit stärkt das Gericht die geltenden Regeln für transparente Parteienfinanzierung und faire Wahlkämpfe. AfD-Chef Meuthen hatte 2016 verdeckte Wahlkampfhilfe im Wert von 90.000 Euro angenommen – dafür werden jetzt 270.000 Euro Strafzahlung fällig.

Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte es der verdeckten Einflussnahme auf Wahlen Tür und Tor geöffnet.

Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg, nachdem wir Jahre an dem Fall gearbeitet haben: Jörg Meuthen ließ sich von der Schweizer PR-Agentur Goal AG für den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg eine Webseite, Anzeigen, Flyer und Großplakate erstellen. Die Rechnungen zahlten weder Meuthen noch die AfD, sondern anonyme Geldgeber hinter der Agentur. Eine illegale Großspende - die Meuthen lange Zeit leugnete und zu vertuschen versuchte. Auch dank unserer Recherchen und unbequemen Nachfragen wurde er schließlich überführt.

Bei der Gerichtsverhandlung war ich vor Ort und hörte wie Meuthen versuchte, sich wieder herauszureden. Er behauptete Erinnerungslücken, habe „nichts mitgekriegt“ und reklamierte für sich gar ein Recht auf Unwissenheit, was die Regeln des Parteienrechts angeht. Damit konnte er die Richter jedoch nicht überzeugen. Sie stellten fest, dass Meuthen gegen seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verstoßen hat und zeigten ihm damit die rote Karte.

Richtig so: Ein Parteivorsitzender kann nicht reklamieren, vom Parteienrecht keine Ahnung zu haben – so wie auch jeder Pommesbuden-Betreiber die Hygieneverordnung kennen muss. Die AfD will gegen das Urteil in Berufung gehen – obwohl Meuthen selbst vor der Urteilsverkündung das Verfahren noch als „fair“ bezeichnete. Ganz abschließen können wir die Akte Meuthen also noch nicht.

LobbyControl hat bei der Aufklärung des Falls eine wichtige Rolle gespielt: Unsere Recherchen und Hinweise an die Bundestagsverwaltung waren Teil der Prüfakte, wurden in der Gerichtsverhandlung thematisiert und waren für das Urteil mitentscheidend. Doch auch Sie haben Ihren Teil beigetragen, denn durch Ihre Unterstützung wird unsere Arbeit erst möglich!

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15. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

DIE LINKE. im Bundestag - Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung

Quelle: Telepolis v. 15.01.2020, Christian Kliver

Einschätzung aus dem Bundestag bringt Regierung in Erklärungsnot. Linken-Abgeordnete spricht von "falscher Bündnissolidarität mit Trump"

 

Juristen des Deutschen Bundestages halten die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani durch eine US-Drohne für völkerrechtswidrig. Das Vorgehen der USA sei als "Verstoß gegen das Recht auf Leben" im Sinne von Artikel 6 des UN-Zivilpakts zu bewerten, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das aus der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde. Das 26-seitige Papier äußert auch Zweifel an der Begründung durch die US-Regierung unter Donald Trump. Auch nach mehreren Stellungnahmen von Vertretern der US-Regierung sei "nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren".

 

In der juristischen Analyse, die von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Heike Hänsel veröffentlicht wurde, schließen die Autoren auch die Möglichkeit aus, dass die USA sich auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen können.

Dafür fehlten Nachweise, wonach ein Angriff durch Iran "unmittelbar bevorstand". Auch müssten die USA nachweisen, keine anderen Möglichkeiten zur Abwendung einer solchen eventuellen Attacke gehabt zu haben.

 

Allerdings halten die Autoren auch den die Vergeltungsangriffe des Iran auf Militärstützpunkte mit US-Soldaten für "nicht vom Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta gedeckt".

Schließlich sei die US-Operation gegen Soleimani zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen und es habe keine Hinweise auf eine andauernde oder neue Bedrohung durch die USA gegeben.

 

"Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak", sagte Hänsel gegenüber Telepolis.

Die Bundesregierung gebe Trump "aus falscher Bündnissolidarität (...) Rückendeckung dabei, das Völkerrecht mit Füßen zu treten". Dadurch mache sie sich "vollkommen unglaubwürdig als Vermittler zur Deeskalation des Konflikts im Nahen Osten".

 

Die US-Armee hatte den iranischen General am 3. Januar nahe des Flughafens der irakischen Hauptstadt Bagdad durch einen Drohnenangriff getötet. Dabei starben auch ein irakischer General, die Fahrer der Kolonne und mehrere Begleiter. Wenige Tage später reagierte der Iran mit dem Beschuss von Militärbasen im Irak, die von der US-Armee genutzt werden.

 

Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes stellt die Tötung Soleimanis eine Verletzung des Gewaltverbots (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) gegenüber dem Iran und auch des Irak dar. Die temporäre "Vorverlagerung" der Verteidigung berge zudem eine erhebliche Missbrauchsgefahr: "Sie ist daher international auf massiven Widerstand gestoßen und hat sich bis heute völkerrechtlich auch nicht durchsetzen können. Verteidigung dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr, nicht dagegen der Vorbeugung."

 

Zudem ergeben sich aus dem menschenrechtlich verbürgten Recht auf Leben im Falle einer Tötung durch staatliche Sicherheitskräfte nachträgliche Untersuchungs- und Aufklärungspflichten des verantwortlichen Staates. "Insoweit mutet es seltsam an, dass die USA der Weltöffentlichkeit auch eine Woche nach dem Militärschlag keine Hinweise dazu präsentieren konnten, welche Anschläge Soleimani konkret geplant hatte, wie weit es um deren Realisierung stand und worin der Sicherheitsgewinn der USA nach der Tötung des Generals genau bestand", heißt es von den Bundestagswissenschaftlern.

(Christian Kliver)

14. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

Was passiert in Katalonien - Informations- und Diskussionsveranstaltung

 

Wie geht es weiter? Prozesse statt Proteste - Repression statt Referendum?

Informations- und Diskussionsveranstaltung mit

 

                                  Ralf Streck und Bàrbara Roviró

 

Veranstaltungsort: Neues Gewerkschaftshaus, Wilhelmstraße 5, 38100 Braunschweig

Zeit:                        15.01.2020, 19:00 - 21:00 Uhr

Themenbereiche

Partizipation / Bürgerrechte, Stadt / Kommune / Region, Europa / EU

Zugeordnete Dateien

Katalonien ist immer mal wieder in den Schlagzeilen.

Seitdem der spanische Staat das vom katalanischen Parlament beschlossene Referendum über eine unabhängige katalanische Republik am 1. Oktober 2017 verboten und dann mit gewalttätigen Polizeieinsätzen zu verhindern versucht hat, haben sich in den vergangenen zwei Jahren Repression und Proteste verstärkt.

In diesem Herbst wurden am 14. Oktober in Madrid 12 PolitikerInnen der Unabhängigkeitsbewegung und der ehemaligen Regionalregierung wegen „Aufruhr“ und „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ neben Geldstrafen zu insgesamt fast 100 Jahren Haft verurteilt; andere ehemalige Regierungsmitglieder wie der frühere Präsident Puigdemont leben im Exil in verschiedenen europäischen Staaten. Tagelange Proteste mit teils heftigen Auseinandersetzungen in Barcelona und anderen Städten waren die Folge.

Mitte Dezember gelang es dem im Mai 2019 ins Europaparlament gewählten und mittlerweile zu 13 Jahren Haft verurteiltem Oriol Junqueras (Vorsitzender der ERC) vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die spanische Justiz sein Recht auf Mandatsantritt durchzusetzen. Mittlerweile haben auch Puigdemont und ein weiterer ins EP gewählter katalanischer Politiker ihre Akkreditierung erhalten.

Parallel finden seit Dezember in Madrid komplizierte und widerspruchsvolle Gespräche des bisherigen spanischen Regierungschefs Pedro Sanchez mit der Parlamentsfraktion der ERC statt, um sich ihre Stimmenthaltung für seine Wiederwahl zu sichern. Dafür fordert diese verlässliche Vereinbarungen für einen Dialog mit der katalanischen Regierung – Ziel bleibt ein Referendum.

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15. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

Rosa-luxemburg-Stiftung: Tagung/Konferenz 75 Jahre Befreiung vom Faschismus Ein Symposium zu den Perspektiven des Erinnerns

Tagung/Konferenz

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Ein Symposium zu den Perspektiven des Erinnerns

Veranstaltungsort                                                                             

Veranstaltungszentrum «Rotation» in den ver.di-Höfen
Goseriede 10
30159 Hannover

Zeit

21.02.2020, 19:00 - 22.02.2020, 21:00 Uhr

Programm

Freitag, 21.2., 19 Uhr:
Podiumsdiskussion:
75 Jahre danach: Fragen der Verantwortung und Entschädigung
im Anschluss Empfang und Ausklang

Samstag, 22.2.:

  • 10 Uhr: Eröffnung und Begrüßung
  • 10:30 Uhr: Inputreferat:
    Herausforderungen des der Erinnerungs- und Gedenkstättenarbeit in Zeiten rechter Regierungen europaweit
  • 11 Uhr: Workshops:
    Wie wollen wir in Zukunft erinnern?
    1) Digitale Erinnerungs- und Gedenkformate
    2) Erinnern mit Migrant*innen
    3) Umgang mit Rechten in Gedenkstätten
    4) Täter*innenperspektiven erarbeiten und einbringen
  • 13 Uhr: Mittagspause
  • 14 Uhr: Podiumsdiskussion:
    Umkämpfte Erinnerungen: Herausforderungen in Zeiten rechter Akteur*innen
  • 16 Uhr: Kaffeepause mit Netzwerkmöglichkeiten, Austausch und Diskussion und Projektvorstellungen
  • 18 Uhr: Podiumsdiskussion:
    75 Jahre danach: Erinnerungsarbeit in Deutschland. Herausforderungen, Ideen, Ziele und Perspektiven
    im Anschluss Empfang und Ausklang

Anmeldungen bis 5.2.2020:
Per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über den Button oben auf dieser Seite.

 

 

 

14. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

Julian Assange - Im Kampf um die Wahrheit im Stich gelassen?

14. Jan. 2020 — 

Kurzclips, siehe: https://deutsch.rt.com/kurzclips/96785-vor-laufender-kamera-aktivist-spricht-zu-julian-assange/

Vor laufender Kamera: Aktivist spricht zu Julian Assange und übermittelt ihm wichtige Botschaft, 13.01.2020 • 21:50 Uhr

Aktivisten gelang es heute, zu Julian Assange vorzudringen und ihm aufmunternde und unterstützende Worte zukommen zu lassen. Der WikiLeaks-Gründer war heute für eine kurze Anhörung vor Gericht. Als er in einem Gefangenentransport das Westminster Magistrates' Court verließ, blieb der Wagen stehen. Aktivisten und Journalisten nutzten den günstigen Moment und drangen ans Fenster des Wagens vor.
Man sieht Julian Assange, der stark gealtert aussieht und eine Brille trägt. Einer seiner Unterstützer sagt ihm folgende Worte:

"Julian, bleib stark! Bleib stark, wir kämpfen für dich! Wir werden nicht zulassen, dass sie dir das antun. (unverständlich) Bleib stark. Vergiss nicht, dass wir für dich da sind! Vergiss das nicht! Bleib stark! Du wirst freikommen! Bleib stark! Bleib stark, Julian!"Zwar nickt Assange immer wieder, so als würde er verstehen, aber als er aufgefordert wird, auch etwas zu sagen, macht er eine Geste, die andeutet, dass er nichts höre. Mehrfach kneift er auch die Augen fest zusammen. Das Licht der Kameras scheint ihn zu blenden. Zwar schaut er aufmerksam, doch es ist unklar, ob die Worte wirklich zu ihm vordringen.

Sein Unterstützer versichert ihm:

"Du bist der größte Journalist unserer Zeit. In der Geschichte wird man sich für immer an dich erinnern. Egal was auch passiert! Ich weiß, dass du freikommst!"
Bis zuletzt hörte man immer wieder von Assanges Verwandten und Bekannten sowie Augenzeugen der Gerichtstermine, dass er starke Konzentrationschwierigkeiten hat. Er habe sogar Probleme gehabt, seinen Namen und sein Geburtsdatum zu nennen. 

Ein Freund, der an Heiligabend mit ihm telefonieren konnte, berichtete: 

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