Allgemein
Formulare zur Volksabstimmung - Change.org e. V.
Quelle: Change.org. e.V.
Mehr als eine Viertelmillion Menschen sind schon bei der ersten bundesweiten selbstorganisierten Volksabstimmung Deutschlands dabei!
Der Change.org e.V., organisiert dieses demokratische Experiment mit den anderen Bündnispartnern von ABSTIMMUNG21. Gemeinsam will Cange.org eine Million Menschen mobilisieren. Je mehr Menschen teilnehmen, desto eindeutiger wird der Auftrag an die nächste Bundesregierung, sich mit den Ergebnissen und der Volksabstimmung auf Bundesebene auseinanderzusetzen.
Machen Sie mit!
Vier gesellschaftlich relevante Themen stehen zur Abstimmung: Finanzierung der Krankenhäuser, Widerspruchslösung bei der Organspende, Maßnahmen für den Klimaschutz und Einführung der bundesweiten Volksabstimmung.
Es fehlen noch 750.000, die sich anschließen und in einigen Wochen mitentscheiden. Die Abstimmungsunterlagen können Sie schnell und kostenlos anfordern. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, an der Abstimmung teilzunehmen. Change.org würde sich freuen, wenn Sie dabei sind und auch Familie und Bekannte überzeugen, teilzunehmen!
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Laut Grundgesetz ein Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
Quelle: Deutscher Bundestag
Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
Das Grundgesetz ist für den „Alltag“ gemacht. Seine Artikel – und die Gesetze, die auf ihnen fußen, finden jeden Tag Anwendung. Anders ist es jedoch mit Artikel 20 Absatz 4, dem Widerstandsrecht. Es ist für den Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam. Doch was heißt Notfall? Worum geht es eigentlich genau bei diesem Widerstandsrecht im Grundgesetz? Wer hat das Recht zum Widerstand? Und: Wann ist dieser legitim, wann nicht?
Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Geschützt wird der Verfassungsstaat
„Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“.
So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.„Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“
Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. „Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“, schreibt er.
Der Widerstandsfall trete nicht ein, wenn „bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten“ auftauchten, die Regierung Grundrechte verletze oder der „Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht“ auflöse, argumentiert der frühere Bonner Rechtsprofessor. Das allein sei nicht ausreichend.
Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam
„Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf einzelne Rechtsverstöße, für die ohnehin Abhilfe besteht.“ Daher decke es auch nicht den zivilen Ungehorsam, der sich gegen einzelne Handlungen oder Einrichtungen richte, die als „rechtswidrig, unmoralisch gefährlich“ empfunden würden – die Abschiebung eines Ausländers etwa, ein Verkehrsprojekt oder der Transport von Nuklearmaterial.
Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten „alle Mittel der Normallage“ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen“, betont Isensee. Doch solange „Konflikte noch in zivilen Formen“ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange „friedlicher Protest noch Gehör“ finden kann, dürften sie es nicht.
„Staat soll handlungsfähig bleiben“
Fast 20 Jahre fehlte ein solcher Widerstandsartikel in der deutschen Verfassung. Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine „Aufforderung zum Landfriedensbruch“ (Carlo Schmid) ansah, fand er seinen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen.
Diese sollen die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dürfen vorübergehend auch Grundrechte einschränken. Aus Furcht vor Missbrauch dieser Notstandsbefugnisse durch die Staatsgewalt war schließlich 1968 auch das Widerstandsrecht eingefügt worden. Doch den Ausnahmefall, die Voraussetzung, die es braucht, um überhaupt greifen zu können, hat es seitdem nicht gegeben. (sas/11.12.2013)
Coronaimpfstoffe aus Zellen abgetriebener Kinder
Der Verein „Ärzte für das Leben e.V.“ ist nicht gegen eine Corona-Impfung,
die einen wichtigen Schritt zur Eindämmung der Pandemie darstellen kann. Wir sehen es jedoch als unsere Aufgabe an, auf die ethische Problematik der in Deutschland zugelassenen bzw. kurz vor der Zulassung stehenden Impfstoffe hinzuweisen im Hinblick auf die Verwendung von Zelllinien aus abgetriebenen Kindern.
Weltweit: Tausende demonstrieren gegen die Corona-Impfpflicht
Erneut haben in mehreren Ländern weltweit zehntausende Menschen gegen verschärfte Coronaregeln demonstriert. Proteste gab es etwa in Italien, Australien und Griechenland.
In Italien demonstrierten vorgestern tausende Menschen gegen die Einführung eines obligatorischen Gesundheitspasses für den Zugang zu Innenräumen von Bars und Restaurants sowie Freizeiteinrichtungen.
„Freiheit“ und „Nieder mit der Diktatur“ skandierten die Demonstranten, die italienische Flaggen schwenkten und mehrheitlich keine Masken trugen. Proteste fanden unter anderem in Rom, Neapel, Turin und Mailand statt. In Genua trugen Demonstranten gelbe Judensterne, auf denen „ungeimpft“ stand.
Das als „grüner Pass“ bekannte Dokument wird in Italien an Menschen ausgegeben, die ihre erste Coronaimpfdosis erhalten haben, von COVID-19 genesen sind oder in den 48 Stunden zuvor negativ getestet wurden. Seit der Bekanntgabe der Maßnahme am vergangenen Donnerstag stiegen die Buchungen von Impfterminen in einigen kleineren Regionen nach Behördenangaben um 200 Prozent.
In Australien beteiligten sich vorgestern tausende Menschen an Protestmärschen. In Sydney wurden dutzende Demonstranten festgenommen, die sich an einer nicht genehmigten Demo gegen die Lockdownmaßnahmen beteiligten und Polizisten mit Flaschen und anderen Gegenständen bewarfen.
Auch in Melbourne gingen tausende Menschen trotz eines coronabedingten Versammlungs- und Reiseverbots auf die Straße, die meisten ohne Maske. Nur elf Prozent der Australier sind bislang vollständig gegen das Coronavirus geimpft.
In der griechischen Hauptstadt Athen demonstrierten vorgestern rund 5.000 Impfgegner mit Parolen wie „Hände weg von unseren Kindern“.
Sydney – Rund 300 Soldaten der australischen Armee (ADF) haben heute die Ausgangssperre in der Stadt Sydney überwacht. Die Polizei des Bundesstaates New South Wales hatte um militärische Hilfe bei der Durchsetzung der Coronamaßnahmen gebeten. „Polizeibeamte werden von ADF-Mitgliedern unterstützt, wenn sie Lebensmittelpakete ausliefern, Hausbesuche machen und die Einhaltung der Ausgangssperre und der Anordnungen zur Selbstisolierung kontrollieren“, sagte Polizeichef Mick Fuller.
Sydney befindet sich als größte Stadt des Landes bereits seit Wochen im Lockdown. Für mehr als fünf Millionen Einwohner der Stadt und ihrer Vororte beginnt heute die sechste Woche der Ausgangssperre, die bis Ende August dauern soll. Die Menschen dürfen ihre Häuser nur zum Sport, zum Arbeiten, aus Gesundheitsgründen und zum Einkaufen von lebensnotwendigen Gütern verlassen.
Die Restriktionen haben die Ausbreitung des Virus bislang aber nicht bremsen können. Die Polizei will nun härter gegen Menschen vorgehen, die sich nicht an die Ausgangssperre halten.
Derweil verlängerten die Behörden die Ausgangssperre in Australiens zweitgrößter Stadt Brisbane bis Sonntag. Nach einem Coronaausbruch waren dort 29 Fälle registriert worden. Mit dem Ausbruch in Verbindung gebracht werden ein Lehrer, eine Schülerin und deren Familie.
weitere Proteste in:Streik bei Deutscher Bahn: Solidarität mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Die GDL will nur den sehr gemäßigten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – wird aber trotzdem als verantwortungslos hingestellt. Hinzu kommen Halb- und Falschinformationen. Die GDL-Mitglieder werden vom Staatskonzern DB im Vergleich zu den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes als zweit- und drittklassig behandelt. Von Werner Rügemer.
Benachteiligt gegenüber dem Öffentlichen Dienst
Gemäßigter kann die GDL nicht sein: Sie verlangt nur dasselbe, was im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst schon vereinbart wurde. Dabei werden die GDL-Forderungen öffentlich meist noch falsch und unvollständig dargestellt:
- “Die GDL verlangt eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent“, heißt es. Doch das ist falsch: Die GDL verlangt für das erste Jahr vom 1. April 2021 bis 1. April 2022 nur 1,4 Prozent. Und die restlichen 1,8 Prozent sollen erst danach für ein weiteres Jahr draufgelegt werden. Und das ist bei der gegenwärtigen Inflationsrate von 1,8 Prozent also nicht einmal die Erhaltung des bisherigen Einkommens.
- Die GDL verlangt 600 Euro Corona-Prämie. Auch dabei wird in der öffentlichen Polemik verschwiegen: Das ist genau der Betrag, der im Tarifvertrag mit der Gewerkschaft verdi für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 2020 bereits vereinbart wurde. Für die Beamten werden laut Gesetz zwischen 300 und 600 Euro gezahlt.
Obwohl sich die DB als Teil des öffentlichen Dienstes aufspielt, lehnt der Vorstand beide Forderungen ab: Der Staatskonzern behandelt die Mitglieder der GDL – neben Lokführern sind das Weichensteller, Zugbegleiter, Werkstatt- und Bistromitarbeiter, Disponenten, Fahrdienstleiter – als zweitklassige Beschäftigte:
- Statt der Laufzeit von 24 Monaten soll die Erhöhung auf 40 Monate gestreckt werden.
- Die DB lehnt die Corona-Prämie vollständig ab.
Und das ist noch nicht alles.