Allgemein
DIE LINKE. im Bundestag: Assange und Snowden begnadigen
Foto:picture/alliance/empics Yiu Mok
Kommentar: Roswitha Engelke
Die Pressefreiheit ist ein Kernbereich der Menschenrechte. Jeder Angriff gegen einen Journalisten oder eine Journalistin ist ein Angriff auf unsere grundlegenden Freiheiten.Jeder "Rechtsstaat", der die individuellen Freiheiten, insbesondere die Meinungs-, Gewissens- und Ausdrucksfreiheit achtet, stützt sich auf eine freie, unabhängige Presse.
Die "Rechtsstaatlichkeit" Europas läßt es zu, dass ein Investigativ-Journalist, der Kriegsverbrechen öffentlich machte, verfolgt wurde und immer noch eingekerkert ist.
Freiheit für Julian Assange
von Sevim Dagdelen, Heike Hänsel, Amira Mohamed Ali, 04. Januar 2021
„DIE LINKE begrüßt die überraschende Entscheidung des britischen Gerichts, Julian Assange nicht an die USA auszuliefern. Dies ist ein guter Jahresauftakt und war nach dem Verlauf des gesamten Verfahrens nicht zu erwarten.
Julian Assange muss jetzt rasch aus britischer Haft freikommen“, erklären Sevim Dagdelen, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss, und Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die mehrfach als Beobachterinnen am Prozess in London teilgenommen haben.
Dagdelen weiter:
„Das Urteil ist auch ein Erfolg der großen internationalen Solidaritätsbewegung. Gleichwohl ist es kein Grund zum Feiern im Sinne der Pressefreiheit. Das Gericht folgt inhaltlich den US-Klägern und damit der Kriminalisierung von investigativem Journalismus. Es öffnet Spielraum sogar für die Verfolgung von Assange durch die britische Justiz.
Julian Assange wird in den USA kein faires Verfahren bekommen und ihm drohen 175 Jahre Gefängnis, das heißt, Haft bis zum Tod, allein dafür, dass er Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan publik gemacht hat. Nicht wer Kriegsverbrechen enthüllt, gehört ins Gefängnis, sondern wer sie befiehlt und begeht.“
Heike Hänsel erklärt weiter: „Beunruhigend ist, dass das Londoner Gericht die US-Anklagepunkte stützt. Julian Assange wird nicht als Journalist gesehen. Damit wird investigative journalistische Arbeit grundsätzlich kriminalisiert. Nach der Berufung der US-Kläger gegen den britischen Urteilsspruch bleibt aktuell: Die Auslieferung von Julian Assange an die USA muss weiter verhindert werden.“
Amira Mohamed Ali spricht von einer "wichtigen und richtigen Entscheidung". Der nächste Schritt müsse sein: "Freiheit für Julian Assange! Es müssen diejenigen vor Gericht, die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen begehen - nicht diejenigen, die sie offenlegen", schreibt die Fraktionsvorsitzende auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.
Gedenken an Oury Jalloh - die Familie, Freunde und die Öffentlichkeit haben ein Recht auf Aufklärung
Kommentar:
Henriette Quade, Abgeordnete der Linksfraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, hält das eingeholte Gutachten der Sonderermittler Nötzel und Montag über den Fall Jalloh für nur eingeschränkt aussagefähig.
Aufruf zum dezentralen Gedenken im Rahmen der (Corona-) Möglichkeiten,
Quelle: Mouctar bah
Unser Bruder Oury Jalloh wurde am 07.01.2005 (RIP) von Polizisten auf dem Dessauer Polizeirevier in Gewahrsam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.
Durch unabhängige Gutachten und Aufklärungsarbeit der letzten 15 Jahre konnte dies die Initiative mit faktischen Beweisen aufzeigen.
Die deutsche Justiz verweigert sich weiterhin aufzuklären und verleumdet, dass Oury sich nicht selbst angezündet haben kann. Nicht zuletzt verkündeten dieses Jahr im August 2020 die Sonderberater des Landtages SachsenAnhalts, dass sie weiterhin an der Täterversion der Selbstanzündungsthese festgehalten und unseren Bruder Oury Jalloh weiterhin kriminalisieren.
Jedes Urteil gegen Assange ist ein Urteil gegen die Pressefreiheit
Posted 03.01.2021, by Mathias Broeckers
Morgen wird in London das Urteil im Auslieferungsprozess des Wikileaks-Gründers Julian Assange verkündet. Wie ich seit Jahren in Dutzenden Beiträgen hier im Blog und in meinem kleinen Buch dazu immer wieder deutlich gemacht habe, geht es in diesem Auslieferungsverfahren und der Anklage der Vereinigten Staaten, die Julian Assange lebenslänglich einsperren wollen, um weitaus mehr als um das persönliche Schicksal eines Journalisten – es geht um die Pressefreiheit insgesamt und damit um das Fundament demokratischer Gesellschaften weltweit.
Weiterlesen: Jedes Urteil gegen Assange ist ein Urteil gegen die Pressefreiheit
BVerfG beanstandet erweiterte Datennutzung in Antiterrordatei
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher in der Antiterrordatei vorgesehene erweiterte Datennutzung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Ein Satz, der das sogenannte Data-Mining zur Verfolgung von Terrorismus erlaubt, verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Darin sei die Voraussetzung eines "verdichteten Tatverdachts" nicht klar geregelt. (R. Engelke)
Quelle: Legal Tribune Online
Seit 2015 dürfen deutsche Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dem BVerfG geht das teilweise zu weit.
Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur systematischen Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Konkret beanstandete das Gericht dabei den Anfang 2015 in Kraft getretenen § 6a Abs. 2 Satz 1 Antiterrordateigesetz (ATDG). Der regelt, inwieweit in einer Sache beteiligte Behörden die Daten erweitert nutzen darf. Die Regelung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig (Beschl. v. 10.11.2020, Az. 1 BvR 3214/15). Im Übrigen sei § 6a ATDG jedoch verfassungsgemäß.
Die Antiterrordatei ist eine der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienende Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder. Die Datei wurde 2007 eingerichtet und wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt. Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. In einem ersten großen Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Datei 2013 grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz musste überarbeitet werden.
Die Verfassungsbeschwerde, über die das Gericht jetzt entschied, richtete sich gegen den bei der Reform neu eingefügten § 6a ATDG, der die "erweiterte projektbezogene Datennutzung" regelt. Er erlaubt den Behörden erstmals, über systematische Suchanfragen Querverbindungen zwischen gespeicherten Datensätzen herzustellen, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen (sogenanntes Data-Mining). Der Beschwerdeführer, ein pensionierter Richter, der auch schon beim ersten Urteil Beschwerdeführer war, sah sich durch die Regelung in § 6a ATDG in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Weiterlesen: BVerfG beanstandet erweiterte Datennutzung in Antiterrordatei
Eine kleine Wortspielerei von Diether Dehm ...

("Eben ..." ist nicht mehr so ganz richtig, eher "kürzlich ...")


