Allgemein
DIE LINKE ruft zur Anerkennung der Wahl in Venezuela auf ...
... auch wenn wir die ungleichen Bedingungen kritisieren, unter denen der Wahlkampf stattgefunden hat (siehe Papier der Internationalen Kommission).
Beitrag: Roswitha Engelke
Der Wahlvorgang als solches ist nicht zu beanstanden. Es liegen keine Berichte von Wahlbeobachtern vor, die auf Wahlbetrug schließen ließen.
Diese reaktionäre Haltung ist zu kritisieren. Ihr fehlt nicht nur jede rechtliche Grundlage, sondern auch jedes Gefühl für Rechtsstaatlichkeit. Guaidó hat nach seinem Wahlboykott kein Mandat mehr und ist ab Januar auch nicht mehr Mitglied des Parlaments. Auf seinem Mandat und seiner Rolle als Parlamentspräsident basierte das zweifelhafte juristische Konstrukt seiner Ausrufung und die völkerrechtswidrige Anerkennung als Interimspräsident.
Ebenfalls taugt das Argument, die Wahlbeteilung war mit 31 % zu gering, in keiner Weise für eine Nicht-Anerkennung der Wahl.
Gestern haben in Rumänien Parlamentswahlen stattgefunden. Auch dort lag die Beteiligung bei nur 31%, ohne dass jemand auf die Idee kam, die Wahl deshalb nicht anzuerkennen.
Britisches Revisionsgericht fordert Guaido auf zur Zahlung von 525.000 US Dollar an die Regierung Maduro
Ein britisches Revisionsgericht widersprach im Oktober einem Urteil des Obersten Gerichtshofs des Landes,
wonach es rechtens sei, bei der Bank of England liegendes venezolanisches Gold nicht an die Regierung Maduro zu übergeben.
Das Gericht sah die Anerkennung Guaidós als widersprüchlich an und folgte der Argumentation der venezolanischen Zentralbank (BCV), wonach die diplomatischen Beziehungen zur Regierung von Maduro de facto nie abgebrochen wurden und diese damit weiterhin anerkannt würde.
Der gerichtlichen Aufforderung zur Zahlung von 525.000 US-Dollar an die siegreiche Partei ‒ die Regierung Maduro ‒ als Ausgleich für entstandene Kosten, kam Guaidó bislang nicht nach. (Quelle: amerika21)
Sie berufen sich hier pausenlos aufs Grundgesetz, sagen sie mal, sind sie eigentlich Kommunist ...
Befragung eines Kriegsdienstverweigerers
Songtext
Dies ist die Befragung des zuvorkommenden Kammervorsitzenden,
also sie berufen sich hier pausenlos aufs grundgesetz
sagen sie mal
sind sie eigentlich kommunist
ja sie dürfen sitzen bleiben
überhaupt wir sind hier ziemlich liberal
lange haare bärte ketten ringe
ham wir alles schon gehabt
aber in die akten scheißen mögen wir hier nicht
marx und engels haben sie gelesen sagen sie uns
sagen sie verstehen sie das denn
sie ham doch bloß die volksschule besucht
na nun regen sie sich nicht gleich auf
dafür können sie ja nichts
Verfasssungsschutzbericht 2019 - Grundrechte in Anspruch nehmen ist extrem ... verdächtig
Zitat aus dem Vorwort zum Verfassungsschutzericht von Bernhard Witthaut
Niedersächsischer Verfassungsschutzpräsident
(VerfSchutzBer. Seite 5, links unten)
Zitatbeginn "Linksextremismus
Die linksextremistische Szene ist nach wie vor von der autonomen Szene dominiert. Die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung wird niedriger. Die Gewalt richtet sich gegen
Repräsentanten des Staates,
gegen Rechtsextremisten und Personen, die die Linksextremisten für solche halten.
So haben wir in 2019 vermehrt Übergriffe auf das Eigentum, die Wahlkreisbüros von Politikerinnen und Politikern und die Geschäftsstellen von Parteien zu verzeichnen.
Neben der niedrigen Hemmschwelle zur Gewaltanwendung ist die hohe Mobilisierungsfähigkeit der Szene hervorzuheben.
Nach wie vor stellen wir Versuche linksextremistischer Zusammenschlüsse fest, demokratische Proteste für ihr eigenes Ziel, die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu instrumentalisieren."
Kommentar dazu:
Nach der Definition des Präsidenten des Nds. Verfassungsschutzes sind Bürger, die Art. 5 GG (Recht auf Meinungsfreiheit) und Art. 8 GG (Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit) in Anspruch nehmen Extreme??
Man könnte meinen, dass die Grund- und Menschenrechte den "Verfassungsshützern" und der momentanen Regierungs"elite" der Bundesrepublik Deutschland schwer im Magen liegen. Eine freie Meinung zu haben oder unbeeinflusst vom Mainstream zu denken, ist unerwünscht und hat eine lange Tradition ...
Hier Verfassungsshutzbericht 2019 downloaden
Zum Vergleich "Grundrechtereport 2020"
Grundrechte-Report 2020
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Hier finden Sie eine Aufzeichnung der Präsentation:
https://www.fiff.de/veranstaltungen/grundrechtereport2020
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Am Dienstag, den 02. Juni 2020 wurde in Berlin der neue Grundrechte-Report vorgestellt.
Black Lives Matter - in memoriam: Martin Luther King - I have a Dream today
(dt. „I have a dream today“ Deutsche Übersetzung: „Ich habe einen Traum, dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer Nation leben, in der man sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern nach ihrem Charakter beurteilt. )
Ich habe heute einen Traum, ist der Titel einer berühmten Rede von Martin Luther King, die er am 28. August 1963 beim Marsch auf Washington für Arbeit und Freiheit vor mehr als 250.000 Menschen vor dem Lincoln Memorial in Washington, D.C. hielt.
Die Rede fasste die wichtigsten damals aktuellen Forderungen der Bürgerrechtsbewegung für die soziale, ökonomische, politische und rechtliche Gleichstellung der Afroamerikaner in Form einer Zukunftsvision für die Vereinigten Staaten zusammen.
Sie drückte Kings Hoffnung auf zukünftige Übereinstimmung zwischen der US-amerikanischen Verfassung, besonders deren Gleichheitsgrundsatz, und der gesellschaftlichen Realität aus, die weithin von Segregation und Rassismus geprägt war. Der Refrainartig wiederholte, spontan improvisierte Satz I have a dream der Schlusspassagen wurde zum Titel der Rede. Diese wurde zu einer der meistzitierten Reden Kings, die seine Auffassung des American Dream beispielhaft repräsentierte.
Diesen Traum hätte Martin Luther King verwirklichen können, die Präsidenten der Vereinigten Staaten jedoch niemals, angefangen von Georg Washington.
Ob Joseph Robinette „Joe“ Biden, Jr. der Mann ist, der der afroamerikanischen Bevölkerung der USA soziale Verbesserungen und reale Gleichberechtigung bringt, ist äußerst zweifelhaft. Dazu gehört mehr, als nur das "bessere Übel" statt Trump zu sein.


