Innen-/Außenpolitik
Das Sozialistengesetz des Kaiserreiches - der Adenauer-Erlass - der Radikalen-Erlass
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts gründeten sich in vielen Staaten Europas Arbeitervereine und -parteien, die sich für die Arbeiterbewegung zu einer schlagkräftigen Interessenvertretung entwickelten.
Im Deutschen Reich vereinigte sich 1875 der 1863 unter Ferdinand Lassalle gegründete Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV) mit der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) von August Bebel und Wilhelm Liebknecht zur Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP). Mit der SAP verfügte die Sozialdemokratie in Deutschland über eine einheitliche Partei, in ihr sah Reichskanzler Otto von Bismarck eine der größten Gefahren für die Gesellschaft im Deutschen Reich.
Wie in Großbritannien, Frankreich und anderen industriell aufstrebenden Nationen herrschte auch im deutschen Bürgertum und beim Adel eine ausgeprägte Furcht vor revolutionären Bestrebungen und gewaltsamen Umsturzversuchen der stetig wachsenden Arbeiterbewegung.
Die Sozialdemokratie löste Mitte der 1870er Jahre in Deutschland den politischen Katholizismus daher als "Reichsfeind Nummer eins" ab.
1878 wurden zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt, die Bismarck der Sozialistischen Arbeiterpartei anlastete. Beweise für eine Urheberschaft gab es allerdings keine.
Dennoch gelang es Bismarck in Folge der Attentate, die Revolutionsängste bei vielen Deutschen so weit zu schüren, dass der Reichstag am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der Konservativen und Nationalliberalen das Gesetz "wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" verabschiedete.
Dieses so genannte Sozialistengesetz erlaubte Verbote sozialistischer Parteien, Organisationen und Druckschriften sowie politischer Versammlungen.
Bismarcks Intention war es, den zunehmenden Einfluss der Arbeiterbewegung in Politik und Gesellschaft mit polizeistaatlichen Mitteln auszuschalten und die sozialdemokratischen Strukturen zu zerschlagen.
Auf Grundlage des Sozialistengesetzes wurden innerhalb von zwölf Jahren etwa 1.300 Druckschriften und über 330 Arbeiterorganisationen, darunter auch die SAP und Gewerkschaftsverbände, verboten. Tausende Menschen wurden verhaftet und inhaftiert oder zur Emigration gezwungen.
Mit Gesetzen und polizeistaatlichen Verfolgungsmaßnahmen konnten sozialistische Ideen aber nicht unterdrückt werden. Das Sozialistengesetz verstärkte vielmehr die Opposition der Arbeiterbewegung gegenüber dem konservativen Staat und stärkte das Klassenbewusstsein von Arbeitern.
Die Verfolgung unter dem Sozialistengesetz hinterließ bei vielen Menschen tiefe Verbitterung und führte zu einer dem Staat fremd gegenüberstehenden sozialdemokratischen Milieukultur. Die Sozialdemokratie zu zerschlagen, gelang Bismarck mit dem bis 1890 immer wieder verlängerten Sozialistengesetz nicht. Zwar war die SAP ab 1878 offiziell verboten, ihre Reichstagsfraktion blieb jedoch bestehen: Da die Wahlgesetzgebung die reine Persönlichkeitswahl vorsah, behielten die Sozialdemokraten ihre Reichstagsmandate. Die sozialdemokratische Fraktion konnte ihre Stimmen bis 1890 verdreifachen: Bei den Reichstagswahlen von 1881 bis 1890 nahmen die Stimmen für Sozialdemokraten von etwa 312.000 auf 1,4 Millionen zu.
Nach Bismarcks Entlassung 1890 verlängerte der zwei Jahre zuvor zum Kaiser gekrönte Wilhelm II. das Sozialistengesetz nicht: Er war zunächst auf Ausgleich mit der Arbeiterbewegung bedacht. Die Nichtverlängerung des Sozialistengesetzes führte 1890 zur Neugründung der SAP als Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Sie wurde vor dem Ersten Weltkrieg die mit Abstand mitgliederstärkste Partei und stellte 1912 erstmals auch die stärkste Reichstagsfraktion.
Ein Pendent dazu
Der Adenauer-Erlass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den am 19. September 1950 von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gefassten Beschluss zur Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland. Dadurch war es diesen Personen verboten, Mitglied in Organisationen zu sein, die die Bundesregierung als verfassungsfeindlich einstufte.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Hintergrund waren die verstärkten ideologischen Auseinandersetzungen im Kalten Krieg, wie sie sich etwa bei der ersten Bundestagswahl 1949 gezeigt hatten, als die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 5,7 % und die rechtsextremistische DKP-DRP 1,8 % erhalten hatten und ins Parlament eingezogen waren.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage hierfür war § 3 Abs. 2 des Deutschen Beamtengesetzes, der festschrieb, dass die „im Dienste des Bundes stehenden Personen … sich durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung bekennen“ müssen. Der Adenauer-Erlass hat dies dahingehend präzisiert, dass die „Gegner der Bundesrepublik“ nach Auffassung der Bundesregierung ihre Bemühungen verstärkten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben. Im Erlass hieß es weiter: „Wer als Beamter, Angestellter oder Arbeiter im Bundesdienst an Organisationen oder Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Staatsordnung teilnimmt, sich für sie betätigt oder sie sonst unterstützt, … macht sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig.“ Es folgte die Aufzählung von 13 Organisationen, deren Unterstützung für unvereinbar mit den Dienstpflichten erklärt wurde.
Der Erlass richtete sich explizit gegen 11 tendenziell linke sowie gegen zwei nationalsozialistische Organisationen, das Schwergewicht lag beim Kampf gegen den Kommunismus. Neben der KPD enthielt die Aufzählung unter anderem auch die FDJ, den Kulturbund und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN).
Der Erlass wurde insofern kritisiert, als er formal auf die reine Mitgliedschaft abhob und nicht auf eine Einzelfallprüfung. Im öffentlichen Dienst tätige Personen, deren Verfassungstreue in Frage gestellt wurde, mussten mit Leistungskürzungen und Entlassungen rechnen, zumal im Erlass selbst „unnachsichtiges“ Vorgehen gegen „Schuldige“ angemahnt wurde und sich Bundesländer und Kommunen dem Erlass anschlossen. In der Folge wurden daher mehrere tausend Bedienstete auf ihre Verfassungstreue überprüft und bestraft. Die nationalsozialistische SRP wurde 1952 verboten, das KPD-Verbot folgte 1956. Anfang der siebziger Jahre wurde der Adenauer-Erlass in Form des Radikalenerlasses wieder aufgegriffen.
Der Verfassungsschutzbericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Gefährdungsdimension von Staat und Gesellschaft
Ironischer Beitrag einer politisch unabhängigen Weltbürgerin, Roswitha Engelke
So, so. Leider schützt der Verfassungsschutz die Verfassung (die Grundrechte, das Grundgesetz) nicht vor kreativer Umgestaltung (Demokratieabbau) durch herrschende politische Strömungen, sondern, näher betrachtet (verschwörungstheoretisch selbstverständlich), eher die jeweiligen politischen Strömungen der jeweiligen Regierungen. Zuerst einmal aber schützt er das Staatsvolk durch Aufklärung vor dem Genuss von allzu viel Freiheit und davor, die Grundrechte demokratisch-praktisch umzusetzen, denn solches führt zu Aufruhr und gefährdet damit die Ruhe und den Frieden innerhalb eines Staates.
Der Verfassungsschutzbericht leistet, so erklärt der Verfassungsschutz, einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die Gefährdungsdimension von Staat und Gesellschaft.
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Meck-Pom - rot-rot-grüne Landesregierung?
In Schwerin wird bereits seit der vergangenen Woche über die Bildung einer rot-roten Landesregierung verhandelt. SPD und DIE LINKE wollen in den Koalitionsgesprächen die Grundlage für eine von Verlässlichkeit, Stabilität und Geschlossenheit getragene Landesregierung schaffen, bei der die Gestaltung der Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns im Vordergrund stehen soll.
Das Verbreiten von Corona-Angst - politisches Kalkül?
Bereits im September 2020 erklärte die Ex-Frau von Lauterbach zur COVID-19-Pandemie: "Maßnahmen können sofort beendet werden"
von Kani Tuyala
SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach tut sich aktuell vor allem in Funk, Fernsehen und sozialen Medien als "Corona-Experte" hervor. Fast täglich tritt er als Mahner und Warner in Sachen COVID-19-Pandemie auf und schürt auch als gefragter Talkshow-Gast eine schon längst nur noch diffuse Angst vor COVID-19 unter der deutschen Bevölkerung.
Seine ehemalige Ehefrau, die Epidemiologin und Krebsmedizinerin Angela Spelsberg, vertritt unterdessen eine andere, wohl wesentlich besonnenere, um nicht zu sagen diametral entgegengesetzte Ansicht zur Gefährlichkeit und zum Verlauf der Pandemie. Zuletzt äußerte sie sich im österreichischen Fernsehen. Jetzt gewährte sie dem deutschen Privatsender RTL ein Interview und bezog erneut Positionen, die sich nicht mit der bislang noch in Medien und von Politikern verbreiteten Corona-Angst decken.
So vertrat Spelsberg die Ansicht, dass sich die von der bundesdeutschen Regierungspolitik getroffenen und weiter aufrechterhaltenen Maßnahmen "immer noch" auf die gleiche Ausgangslage "der Modellrechnung" stützten – "wie zu Beginn unserer Pandemieausrufung". Diese Daten seien mittlerweile jedoch "widerlegt", so Spelsberg.
"Das heißt, wir können alle Maßnahmen, die aufgrund dieser Hochrechnung passiert sind, sofort beenden", erläutert die Epidemiologin.
Wir befinden uns nicht mehr in der Pandemie. Die Pandemie ist abgeklungen bei uns. Und andere Länder, wo noch Aktivitäten des Virus vorhanden sind, sind hier keine Richtschnur, sondern wir müssen ja auf unsere Bevölkerung schauen", stellt die 60-Jährige fest.
Die Epidemiologin und zugleich Leiterin des Tumorzentrums Aachen erläutert, dass es sich bei der Ausbreitung des Coronavirus letztlich um einen "streng saisonalen Verlauf" handele, "wie wir ihn auch bei der normalen Grippesaison kennen".
Kein Mensch würde vermuten, dass nicht irgendwo noch Grippeviren oder sonstige Erreger sich in unserer Nähe befinden, aber unser Immunsystem ist so gestärkt, dass wir mit diesen Erregern selbstverständlich fertig werden", ergänzt sie.
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Wie schön, dass man Russland an allem die Schuld geben kann ...
Quelle: RT DE
Russland wird beschuldigt, den Gaspreis in die Höhe zu treiben - Fakten dafür gibt es nicht
24 Sep. 2021 17:29 Uhr
Ein Kommentar von Tarik Cyril Amar
Experten zufolge werden europäische Verbraucher wegen Moskaus Ränkespielen mehr für die Heizrechnungen bezahlen müssen. Vor dem Hintergrund der Abhängigkeit Europas von Gasimporten wird Russland vorgeworfen, mit Hilfe der Erdgaspumpen die Versorgung nach Europa zu verknappen und so Politik zu betreiben.
Hier geht es offensichtlich nicht nur um ein wirtschaftliches Problem, hier wird Politik mit Handel vermischt. Aber was für eine Politik? Der Versuch, Moskau für eine Marktmanipulation verantwortlich zu machen, könnte eine weitere gegen den Kreml gerichtete Kampagne sein und ist ein Beispiel für den Unmut gegenüber Russland. Die Pro-NATO Lobbygruppe Atlantic Council zum Beispiel präsentierte eine einfache Antwort, in der sie Moskau vorwirft, Gas als Waffe zu missbrauchen – dabei wird jedoch kein Gedanken darüber verschwendet, dass die Probleme eher hausgemacht sein könnten.
Steigende Gaspreise
Jenseits des Nebels der Anschuldigungen sind die aktuellen Gaspreise zweifellos sehr hoch. In Deutschland liegt er derzeit bei rund 65 Euro pro Megawattstunde und hat sich damit seit Jahresbeginn mehr als verdreifacht. Er liegt auch deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, der zwischen 15 und 20 Euro liegt. Schlimmer noch, viele Experten erwarten, dass die Preise weiter steigen und erst im nächsten Frühjahr, wenn das Wetter wärmer wird, wieder fallen werden.
Diese Entwicklung wird in der größten Volkswirtschaft Europas von jedem Marktteilnehmer zu spüren sein. Für Unternehmen spielt der Gaspreis zwangsläufig eine zentrale Rolle: entweder direkt, wenn Gas als Brennstoff oder als Produktionsmittel verwendet wird, oder indirekt, indem er sich auf die Kosten für Strom niederschlägt. Bereits jetzt haben viele regionale Anbieter ihre Preise für private Verbraucher angehoben.
In Großbritannien ist die Situation noch angespannter. Dort haben bei einem ähnlichen, wenn auch etwas stärkeren Preisanstieg, andere Faktoren für einen perfekten Sturm gesorgt: eine Welle insolventer Anbieter in einem sich liberalisierenden Energiemarkt, eine besonders hohe Abhängigkeit der Haushalte von Heizgas und gesetzliche Grenzen, die festlegen, wieviel die Anbieter den Verbrauchern in Rechnung stellen können. Außerdem kamen bereits durch die Folgen des Brexits Lieferketten, Produktionsprozesse und sogar der Lebensmitteleinzelhandel unter Druck. Von einer Krise zu sprechen, ist sicherlich keine Übertreibung. Aber die Frage muss lauten: wer ist schuld?
Schuldzuweisung
In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung hat die Internationale Energieagentur (IEA) die Faktoren für die aktuelle Lage mit einer "Kombination aus einer starken Erholung der Nachfrage und einem knapper als erwarteten Angebot", "wetterbedingten Faktoren, einschließlich eines harten zurückliegenden Winters" und einer rückläufigen "Verfügbarkeit von Windenergie in den vergangenen Wochen" umschrieben.
Auch die Dynamik der Weltmärkte hat eine Rolle gespielt und auf Impulse aus Asien und den USA reagiert. Zeitgleich ist das weltweite Angebot an verflüssigtem Erdgas (LNG) "aufgrund einer Reihe ungeplanter weltweiter Ausfälle und Verzögerungen sowie durch verzögerte Wartung von Anlagen ab 2020 niedriger als erwartet".
Kurz gesagt, die Krise bei den Gaspreisen in Europa wird von mehreren Faktoren angetrieben. Die Liste der IEA erwähnt jedoch keine russischen Marktmanipulationen. Im Gegenteil bestätigt die IEA, was neutrale Beobachter bereits festgestellt haben: "Russland [erfüllt] nach den verfügbaren Informationen, seine langfristigen Verträge mit seinen europäischen Partnern".
Das ist nicht unbedingt schlüssig. Was wäre, wenn das Verschweigen eines russisches Fehlverhalten als potenzieller Faktor der aktuellen Krise durch die IEA das Ergebnis politischer Vorsicht ist? In derselben Erklärung wird schließlich auch die Überzeugung der IEA festgehalten, "dass Russland mehr tun könnte, um die Verfügbarkeit von Gas für Europa zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Speicher in Vorbereitung auf die kommende Wintersaison ausreichend gefüllt sind und damit seinem Ruf als zuverlässiger Lieferant für den europäischen Markt" gerecht wird.
Besteht also ein Widerspruch zwischen der Tatsache, dass die IEA Russland nicht für die Krise verantwortlich macht, und ihrer Ermahnung, dass Russland helfen könnte, sie zu mildern? Nein, gibt es nicht. Aber darauf kommen wir noch zurück. Werfen wir zunächst einen Blick auf diejenigen, die im Gegensatz zur IEA, Russland die Schuld geben. Zwei Beispiele, eines aus den Medien und eines aus der Politik.
Die einflussreiche liberale Wochenzeitung Die Zeit veröffentlichte vor wenigen Tagen eine Analyse zum Thema. Für den Autor dreht sich bei "Russlands transparentem Spiel mit Gas" alles um die nun fertiggestellte Nord Stream 2 Pipeline, die auf die Genehmigung der Berliner Regulierungsbehörden wartet, bevor die Lieferungen beginnen können.
Russland, so wird argumentiert, möchte, dass die Pipeline so schnell wie möglich in Betrieb genommen wird. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow sagte passenderweise, dass der Winter die Nachfrage nach Gas erhöhen wird und dass die Nutzung der Nord Stream 2 dazu beitragen würde, diese zu bedienen. Die Zeit erinnert uns aber daran, dass Russland nicht genug Gas geliefert habe, um die europäischen Lagerstätten ausreichend zu füllen, und dass nicht klar ist, wie lange Russland die Ukraine als alternative Pipelineroute nutzen will. Und voilà! Die Schlussfolgerung der Zeit lautet, dass die "Angst vor einem schmutzigen Spiel Russlands nicht aus dem Nichts kommt". Die Zeit bietet somit die Schlussfolgerungen des Atlantic Council als ihre eigenen an.
Russlands bösartige Absichten?
Weiterlesen: Wie schön, dass man Russland an allem die Schuld geben kann ...