Soziales
Verlängerung wichtiger Regelungen für Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus von Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4. März 2026
Beitrag: Harald Thomé
Vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehens und unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung des europaweiten vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 (Amtsblatt der EU 2024/1836), wurden nun auch entsprechende Regelungen in Deutschland verlängert. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 22.11.2024 den beiden neuen Rechtsverordnungen - Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung sowie Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zu. Beide Rechtsverordnungen sehen eine Verlängerung bis zum 4. März 2026 für die Bestimmungen zur Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus für Schutzberechtigte aus der Ukraine vor. Der Geltungsbereich wird jedoch für einen bestimmten Personenkreis von Staatenlosen und nichtukrainischen Drittstaatsangehörigen eingeschränkt.
Mehr Infos: https://t1p.de/ktolc
Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen
Im Dezember werden viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 erstellt, denn die Vermieter müssen diese bis spätestens Jahresende vorlegen. Viele Betriebskostenabrechnungen werden recht hoch sein.
Hier besteht im Regelfall für SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehende ein Übernahmeanspruch durch das jeweilige Amt. Denn die KdU müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden, so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII.
Grundsätzlich gilt: Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung oder der Rechnungsstellung (BSG 10.04.2024 - B 7 AS 21/22 R; BSG 22.3.2010 – B 4 AS 62/09 R) (bei fehlender Fälligstellung greift § 286 Abs. 3 BGB: Fälligkeit nach 30 Tagen).
Diese Kosten sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen, unerheblich ist dabei, ob die Forderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
Das betrifft SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende.
Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die KdU wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II begrenzt wurden (BSG 23.8.2012 – B 4 AS 32/12 R).
Weiterhin können Menschen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, auch einmalige SGB II-Leistungen geltend machen (§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und Durchführungserlass BMI vom 04.08.2020 – Aktz. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm („Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten“ …“führen nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides“ (BMI Erlass, S. 2)).
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Leistungsbezug stehen, aber temporär für diesen einen Monat durch die Abrechnung hilfebedürftig werden. Bei temporärer Hilfebedürftigkeit, gibt es keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II).
Umfassende Infos dazu unter: https://energie-hilfe.org/
Preise für Lebensmittel senken
Als Kanzler trägt Scholz die Hauptverantwortung für die Explosion der Lebensmittelpreise. Warum fällt ihm erst jetzt ein, dass die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel zu hoch ist? Auf dieses billige Wahlkampfmanöver sollte niemand hereinfallen. Schon einmal hat die SPD im Wahlkampf eine Senkung der Mehrwertsteuer versprochen, nur um sie nach den Wahlen zusammen mit der Union um 3 Prozent anzuheben. Und was ist aus den letzten SPD-Wahlversprechen etwa für bezahlbare Mieten, mehr Tariflöhne oder weniger Kinderarmut geworden? Wer die Menschen so oft täuscht, dem glaubt man nicht. Der Anstieg der Lebensmittelpreise um über 30 Prozent seit 2021 trifft vor allem Geringverdiener und Familien hart, gleichzeitig haben viele Lebensmittelkonzerne in den letzten Jahren ihre Gewinne verdoppelt. Im Unterschied zu Olaf Scholz, der noch einmal Kanzler werden will, obwohl er das Vertrauen der Menschen längst verloren hat, wird sich das BSW auch nach den Wahlen für die überfällige Senkung der Preise für Lebensmittel, Energie und Wohnraum einsetzen.
Bürgerversicherung einführen
Beitrag Sahra Wagenknecht
5,2 Milliarden Euro geben Deutsch pro Jahr für Zahnersatzleistungen aus,
ein Großteil davon wird aus eigener Tasche finanziert. Ich finde es inakzeptabel, dass den Menschen immer höhere Krankenkassenbeiträge abverlangt werden und sie gleichzeitig für nötige Leistungen wie Zahnersatz oder Sehhilfen noch extra zur Kasse gebeten werden. Der Zustand der Zähne darf nicht vom Geldbeutel abhängen, solche Leistungen müssen von einer vernünftigen Versicherung abgedeckt sein! Man könnte die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich verbessern und trotzdem für niedrigere Beiträge sorgen, wenn die Regierung endlich einführen würde, was sich eine Mehrheit im Land wünscht: Eine Bürgerversicherung, in die alle verpflichtend einzahlen – nicht nur Arbeitnehmer und Rentner.
Wie weiter mit dem Bürgergeld?
Ist, wer sich anstrengt und viel arbeitet, in Deutschland eher der Dumme? Ja, aber dazu hat die Union mit ihrer Politik kräftig beigetragen. Im Kommentar für den Focus begründe ich, warum die Forderung der Union nach Kürzung des Existenzminimums und schärferen Sanktionen für Erwerbslose am Problem vorbeigeht und es stattdessen mehr Qualifizierung, höhere Löhne und eine Reform der Arbeitslosenversicherung braucht. Ich finde: Wer jahrelang mit seinen Steuern und Abgaben den Sozialstaat finanziert hat, muss im Alter, bei Krankheit oder Jobverlust auch auf ihn zählen können!


