Soziales
SGB II – “Sanktionsmoratorium” am 1.7.2022 für ein Jahr
Im Bundesgesetzblatt wurde nun das 11. SGB II-ÄndG = Sanktionsmoratorium veröffentlicht, damit wird das Gesetz zum 01.Juli 2022 wirksam.
Veröffentlichung im Gesetzesblatt mit Bewertungen dazu bei der LAG Schuldnerberatung HH:
Das neue Bürgergeld
soll an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) treten. Die im Koalitionsvertrag fest vereinbarte Reform wird aller Voraussicht nach zeitnah erfolgen. Hierfür sprechen u.a. die mittlerweile gesetzlich ausgesetzte Anwendung der Sanktionsregeln und die vorangegangene Forderung des BVerfG, die verfassungsrechtlichen Fragen rund um das Sanktionsrecht zu lösen
Zu den Neuregelungen wird es beim Nomos-Verlag den Einführungsband „Das neue Bürgergeld“ von Herbe/Palsherm geben. Die Schwerpunkte:
- Neue Bezugsvoraussetzungen
- Begriff der Hilfebedürftigkeit nach neuem Recht
- Anrechenbarkeit voneigenem Einkommen oder Vermögen
- Angemessenheit der Wohnung
- Erhöhung des Schonvermögens
- Eingliederungsvereinbarungen
- Ausgleich von Mehrbedarfen
- Übernahme von Weiterbildungskosten
Das Handbuch erscheint reformabhängig im Anschluss an die parlamentarische Verabschiedung der Reformen. Weitere Informationen unter https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/das-neue-buergergeld-id-107865/.
BAföG bleibt auch mit der neuesten Novelle ein Armutsrisiko
Nach einer aktuellen Studie gilt jeder dritte Studierende in Deutschland als arm, unter den Empfängern von Bundesausbildungsförderung sind es fast 45 Prozent. Gemessen daran ist die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene 27. BAföG-Reform wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nicht einmal die durch den Ukraine-Krieg befeuerte Inflation wird ausgeglichen, ganz zu schweigen von den etlichen Nullrunden früherer Jahre. Auch die strukturelle Erneuerung des Systems wurde nicht angepackt, die soll erst in einem zweiten Schritt folgen – Ausgang ungewiss. Die von der Koalition beschworene „Trendumkehr“ gerät bei all dem zur hohlen Phrase und das Studium für viele zur Schuldenfalle. Von Ralf Wurzbacher.
Als der Paritätische Wohlfahrtsverband Mitte Mai eine sozialpolitische Bombe hochgehen ließ, schaltete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf taubstumm. War was gewesen? Aber hallo! Wie die paritätische Forschungsstelle anhand einer repräsentativen Umfrage ermittelt hatte, lebte zum Erhebungszeitraum 2019 fast jeder dritte Studierende in Deutschland in Armut.
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SGB XII: BMAS zur Realisierbarkeit ausländischer Renten für in Deutschland lebende Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland und der Ukraine
Die Realisierbarkeit ausländischer Renten für in Deutschland lebende Menschen mit Rentenansprüchen aus Russland und der Ukraine.
Hier hat das BMAS vom 4. März 2022 einen deutlichen Hinweis herausgegeben, dass nicht realisierbare Renten nicht als Einkommen anzurechnen sind. Einige Sozialämter ignorieren hier deutlich die Rechts- und die Weisungslage. Rechtlich ist die Sache relativ einfach, wenn Renten aus Russland oder der Ukraine nicht fließen, sind sie kein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 SGB XII und dürfen in keinem einzigen Fall als Einkommen angerechnet werden. Dazu ergänzend die Hinweise des BMAS zum Download: https://t1p.de/gmyo3
Bundestag: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gestrichen
Ärzte können künftig über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft ausführlich informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 202, mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Grüne, FDP und der Linksfraktion die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsaabrüche im StGB (§ 219a StGB) gebilligt.
Dem Gesetzentwurf (20/1635; 20/1980; 20/2137 Nr. 8) zufolge wird Paragraf 219a ersatzlos gestrichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden.