Soziales
Tachelesstellungnahme zum Bürgergeldgesetz fertig und veröffentlicht
Im Zusammenhang des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. „Bürgergeldgesetz“ wurde der Verein Tacheles vom Bundesarbeitsminsterium um die Abgabe einer Fachstellungnahme im Rahmen der jedes Sozialgesetzgebungsverfahren begleitende „Verbändeanhörung“ gebeten.
Nach fast zwei Wochen Arbeit ist diese mit 71 Seiten sehr umfassende Stellungnahme nun fertig und auf der Webseite von Tacheles zu finden.
In der Stellungnahme werden die einzelnen geplanten gesetzlichen Änderungen zerlegt, bewertet und zudem notwendige und sinnvolle Änderungen umfänglich aufgezeigt. Besonders bearbeitet wird, was nicht im Bürgergeldgesetz enthalten ist und wie Nichtdeutsche, alte, kranke und behinderte Menschen diskriminiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Umgang mit den explodierenden Preisen und Energiekosten, hier werden eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Es ist auf jeden Fall ein lesenswertes Papier, weil es in die Tiefen des Bürgergeldgesetzes und in die Untiefen des defizitären und oft auch diskriminierenden Sozialrechts entführt.
Der Angang der Stellungnahme ist mit einem eindringlichen Appell an den Gesetzgeber verbunden, jetzt sofort mit konkreten Regelungen auf die Inflation und Energiekrise zu reagieren.
Die Tacheles-Stellungnahme ist hier zu finden: https://t1p.de/3d1tk
Deutsche Tafeln sind mit ihrer Kapazität am Ende und immer mehr Bundesbürger müssen Tafeln in Anspruch nehmen
Nahezu alle Lebensmittelbanken in Europa werden mit staatlichen Geldern unterstützt, nur die Tafeln in Deutschland finanzieren sich durch Spenden,
Um die 1000 Menschen versorgt zum Beispiel die Tafel Helmstedt jede Woche mit Lebensmitteln und die Bedürftigkeit nimmt zu.
Die Bedürftigkeit in Deutschland wird immer größer – die Kapazitäten der Tafeln aber nicht. Die deutschen Tafeln, bei denen Bedürftige Lebensmittel abholen können, stehen unter enormem Druck. Viele Lebensmittelmärkte liefern ihre Spenden zur Zeit direkt in die Ukraine (Lidl, Kaufland, EDEKA ...), so dass die Tafeln in Deutschland unterversorgt bleiben. Nach Aussage der Tafeln verweisen auch noch Behörden notleidende Flüchtlinge an sie, anstatt die Menschen direkt zu unterstützen.
Behörden kontern und sagen, dass die Unterhaltssätze für gerade in Deutschland angekommene Flüchtlinge ausreichend bemessen seien. Seit Juni dieses Jahres sei es für registrierte Geflüchteten aus der Ukraine sogar möglich frühzeitig in die Grundsicherungssysteme zu wechseln. Theoretisch heißt das, es wird das was möglich ist für Flüchtlinge aus der Ukraine getan.
Dann stellt sich die Frage: Gilt das gleiche auch für Flüchtlinge aus Syrien? Oder für "Indigene", die mehr und mehr von einer unfähigen Regierung in wirtschaftliche Not gedrängt werden?
Es ist Fakt, dass bereits Millionen Bundesbürger auf etliche Grundnahrungsmittel verzichten, weil sie finanziell unterversorgt sind durch Niedriglöhne, Hungerrenten und Mietwucher, aber die Preise für die Ernährung wöchentlich um 25 % ansteigen, obwohl die angekündige Energiekrise noch nicht einmal akut ist. Noch steht die Neuberechnung der Heizkostenpausschale pro Monat aus.
Für jeden Bundesbürger ist es selbstverständlich, dass Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine geholfen werden muß, aber es ist nicht selbstverständlich sondern pervers, dass der Bundesbürger über die Steuern auch die Waffen für den Krieg in der Ukraine bezahlt und auch noch für das in diesem Zusammenhang stehende wirtschaftliche Versagen der Bundesregierung zur Kasse gebeten wird!
Kliniken behandeln immer weniger Patienten – doch der Anteil der COVID-Fälle wächst seit Impfbeginn
Zeichnung: Stefan Klinkigt
Der Herbst rückt näher und damit ein neues Infektionsschutzgesetz. Erneut will die Bundesregierung repressive Maßnahmen unter anderem von der Auslastung der Kliniken abhängig machen. Doch die Patientenzahlen sinken in Wahrheit. Nur der Anteil schwer kranker Corona-Patienten steigt seit Beginn der Impfungen.
von Susan Bonath
Der dritte Corona-Winter steht bevor. Trotz (oder wegen?) einer Impfquote von über 76 Prozent und einer Boosterquote von rund 62 Prozent wurden in Deutschland zuletzt wieder fast 100.000 neue positive Testfälle pro Tag gemeldet – mitten im Hochsommer. Die Ampel-Regierung hat dafür bereits einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingetütet. "Wir setzen auf eine Kombination aus Inzidenz, Einweisungen in die Kliniken und Abwasseruntersuchungen", kommentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch den zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Entwurf.
Es geht also wieder los:
„Freiwillige“ Aus- und Wiedereinreise? – Bürokratischer Wahnsinn wider jede Vernunft
Die bayerische Staatsregierung und die bayerischen Behörden haben in ihrem Kampf gegen eine offene Einwanderungsgesellschaft ein weiteres absurdes Vorgehen gefunden: Immer häufiger forcieren Ausländerbehörden die „freiwillige“ Ausreise zur „Nachholung“ des Visumverfahrens für Personen, über deren Asylverfahren zwar negativ entschieden wurde, die aber andere Bleiberechtsmöglichkeiten in Deutschland hätten.
Beispielsweise über die Aufnahme einer Ausbildung, einer qualifizierten Beschäftigung oder aus familiären Gründen, weil (Ehe-)Partner:innen und Kinder in Deutschland leben. Auch der bayerische Petitionsausschuss führt dies häufig als die bessere und einzige Alternative an, statt den Menschen hier ein Bleiberecht oder zumindest eine Duldung zu ermöglichen. Der sogenannte „Spurwechsel“, der es Menschen mit negativem Ausgang eines Asylverfahrens ermöglichen soll, über eine Ausbildung oder Arbeit in Bayern zu bleiben, wird regelmäßig durch die Praxis der Ausländerbehörden und Weisungen des bayerischen Innenministeriums torpediert.
Wir erleben eine Politik und Rechtsprechung, die Menschen zwingt auszureisen, obwohl sie per Gesetz einen klaren Rechtsanspruch oder zumindest Optionen im Ermessensspielraum des Gesetzes hätten. Die Sinnhaftigkeit dieser Praxis lässt sich niemandem mehr vermitteln:
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Zum Thema Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen für Leistungsbeziehende und nicht Leistungsbeziehende / Aufklärung und Handeln erforderlich
Grundsätzlich besteht für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und SGB XII ein Übernahmeanspruch der Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe (so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 67 Abs. 3 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII iVm § 141 Abs. 3 S. 1 SGB XII). Dieser Übernahmeanspruch ist aber bereits eingeschränkt, wenn die Leistungsbeziehenden zuvor wirksam zur Kostensenkung aufgefordert wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). In dem Fall einer horrenden Abrechnung wird gewiss ein Übernahmeanspruch im Rahmen der Wohnraumsicherung nach § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II/bzw. § 36 Abs. 1 S. 21 SGB XII) bestehen. Im SGB XII kann der Übernahmeanspruch auch noch wegen restriktivster Anwendung der Begrenzung wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II bestehen. (Hier wäre aber eine Übernahme im Rahmen der Wohnraumsicherung gerechtfertigt)
Um diesen Anspruch realisieren zu können, müssen SGB XII – Beziehende und Analogleistungsbeziehende Geflüchtete im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII im Monat der Fälligkeit beim Sozialamt einen Antrag stellen. Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig gestellt, entfällt der Anspruch auf Übernahme auf Zuschussbasis. Darüber müssen die Menschen dringend aufgeklärt werden!
Der Übernahmeanspruch besteht auch für nichtleistungsbeziehende Menschen, wenn sie im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen SGB II/SGB XII – Antrag stellen. Das BSG sagt dazu, dass Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen immer Bedarf im Monat der Fälligkeit (BSG 22.3.2010 – B 4 AS 62/09 R) sind und es dabei unerheblich ist, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
In dem Fall wäre der „normale sozialrechtliche Bedarf“ (Regelleistungen, Mehrbedarfe, Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe) zu berücksichtigen und dann der jeweilige fällige Nachzahlungsbetrag in tatsächlicher Höhe. Ist dieser Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt, besteht hier für einen Monat ein SGB II/SGB XII – Leistungsanspruch in Höhe des ungedeckten Bedarfes.
Das ist vielen Verdienenden nicht bekannt und muss dringend bekannt gemacht werden. Hier sind Medien, Leistungsträger, Sozialberatungsstellen gefragt. Auch könnte und sollte eine solche Information durch Flugblätter in entsprechenden Vierteln bekannt gemacht werden.