Soziales
Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer.
Deutschland mag ein reiches Land sein, aber Teilhabe am Reichtum im Land gibt es nur für einige Wenige.
Arm ist, wer hungert. Arm ist aber auch, wer seiner Tochter keinen Skikurs bieten kann. Was sich dagegen tun ließe, darüber redet man weder in Davos noch in Berlin. Wem am sozialen Frieden liegt, der muss an die Superreichen herantreten, schreibt die Süddeutsche Zeitung.
Vor zwanzig Jahren in der Bundesrepublik noch undenkbar: Menschen durchsuchen Mülleimer auf der Suche nach Pfandflaschen. Menschen, die an Tafeln für Nahrungsmittel Schlange stehen. Das ist Armut in Deutschland heute. In einem der reichsten Länder der Welt ist Armut ein unerträgliches und vermeidbares Phänomen.
Heute ist jeder zehnte Beschäftigte armutsgefährdet, betonen die Abgeordnete der Linken. 6,4 Millionen Menschen sind im Hartz-IV-System gefangen. Mittlerweile gibt es tausend Tafeln mit zweitausend Ausgabestellen im Land. Die nach unten in Gang gesetzte Lohnspirale könne nicht aufgehalten werden. Pandemie und Inflation haben diese Entwicklung noch verstärkt, Das Wegschauen der Regierungsparteien ist verantwortungslos.
Seit die Partei DIE LINKE. existiert prangert sie soziale Misstände in Deutschland an und fordert schwerreiche Deutsche stärker zu besteuern, was bisher von den jeweiligen Regierungsparteien im Bundestag abgelehnt wurde. Wer viel hat muß viel beitragen, wer wenig hat muß entlastet werden.
Die Bundesregierung hat bisher sechs Armutsberichte vorgelegt.
Sie werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorbereitet. Für die Erstellung der Berichte hat das Ministerium einen ständigen Beraterkreis mit Vertretern der Länder, Kommunen, Verbände, Institutionen und der Betroffenenorganisationen berufen. Darüber hinaus wurde mit Fachwissenschaftlern ein Gutachtergremium gebildet, dessen Mitglieder die Berichterstattung mit themenspezifischen Fachgutachten unterstützt haben.
Anträge der Linken und der AfD im Bundestag (2021)
Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/30388), bei der Erarbeitung der kommenden Armuts- und Reichtumsberichte armutsbetroffene Menschen künftig „ausführlich“ zu beteiligen. Außerdem solle bei der Erstellung ein besonderer Fokus auf verdeckte Armut und die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie gelegt werden, heißt es in dem Antrag.
Die Regierung solle darüber hinaus einen Gesetzentwurf vorlegen, „der geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Armut und Ungleichheit beinhaltet“. So solle etwa, um zusätzliche soziale Härten der Pandemie auszugleichen, ein Corona-Zuschlag auf Grundsicherungsleistungen eingeführt werden, „der die im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden Mehrbedarfe und Einkommensverluste ausgleicht“, heißt es beispielhaft.
Antrag der AfD im Bundestag (2021)
Die AfD forderte in ihrem Antrag (19/30403) die Bundesregierung dazu auf, ihren Armuts- und Reichtumsbericht dem Bundestag künftig in der Mitte einer jeweiligen Legislaturperiode vorzulegen. Dies sei trotz anders lautender Beschlusslage in dieser Wahlperiode nicht geschehen.
Darüber hinaus forderte die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen zur „Bewahrung“ der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland. Unter anderem soll durch die Einführung einer verbindlichen Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festgeschrieben werden. Steuern und Abgaben, heißt es, sollten in Zukunft nicht mehr beliebig erhöht werden können.
Die Entwicklungsorganisation Oxfam Deutschland hat im Weltwirtschaftsforum in Davos erneut angeprangert: Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer. Weltweit gibt es 2668 Milliardäre, 570 mehr als noch 2020. Ihnen gehört ein immer größerer Teil der weltweiten Wirtschaftsleistung.
Die zukünftige Weltregierung - Boostern bis zum Tod?
Unter dem Deckmantel eines Pandemievertrages erhält die Weltgesundheitsorganisation umfassende Machtbefugnisse wider die staatliche Souveränität und jagt die Bürger dieser Welt von einer Pandemie in die nächste und von einen sozialen Abgrund in den nächsten.
Quelle: Rubikon
Die zukünftige Weltregierung
von Felix Feistel>
Kaum ein großes Medium berichtet über den Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation. Dabei wird schon in Kürze über diesen abgestimmt, und er soll im Jahr 2024 in Kraft treten. Dann kann er Regierungen und Verfassungen aushebeln und ermächtigt die WHO zu einer Art Weltregierung der westlichen Oligarchie, die dazu genutzt werden kann, weitreichende Kontrollen auszuüben und Geld zwangsweise in die Taschen der Oligarchie umzuverteilen.
Wenig wird in den offiziellen Medien über den Internationalen Vertrag für Pandemieprävention, -vorbereitung und -bereitschaft berichtet. So wenig, dass man, wenn man diesen als Suchbegriff in eine Suchmaschine eingibt, nur auf Beiträge aus den sogenannten alternativen Medien, man könnte auch „freien Medien“ sagen, stößt. Diese sollte man sich gut zu Gemüte führen, denn das, was dort unter dem Deckmantel internationaler Gesundheitsvorsorge beschlossen wird, hat es in sich.
Weiterlesen: Die zukünftige Weltregierung - Boostern bis zum Tod?
Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII
Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII
a.) Die Gesetzesänderung wird kommen, daher müssen Leistungsträger Anträge entgegennehmen
Der Zugang zum SGB II/SGB XII für Ukrainegeflüchtete ist im sog. „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ geregelt, das befindet sich am 12. Mai 2022 in 2./3. Lesung und wird auf jeden Fall verabschiedet werden. Ich bekomme jetzt noch Anfragen von Beratungsstellen mit, die berichten, dass einzelne Jobcenter sich weigerten SGB II-Anträge anzunehmen.
Dazu ist kurz zu sagen: ein Antrag muss immer angenommen werden (§ 20, 3 SGB X), wenn dies verweigert wird, ist zu empfehlen, solch grob rechtswidriges Verhalten per Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA – Zentrale zu thematisieren.
b.) Anwendung der vorläufigen Leistungsgewährung bei AsylbLG – Vorbezug
Weiterlesen: Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII
Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungen zu den UkrainerInnen zu
Das Gesetz ist jetzt verabschiedet und wird wirksam. Darin geregelt sind u.a.:
a. „Einmalzahlung“ für höhere Lebenshaltungskosten von 200 € im Juli 2022
Einmalzahlung in Höhe von 200 € im Juli 2022 für SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, die im Juli 2022 im Leistungsbezug sind und Leistungen in der RB-Stufe 1 + 2 erhalten. à Kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 16 AsylbLG; § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels
b. Familienzuschuss von 100 € pro Kind, bis 25 Jahre (à Auszahlung über Kindergeldstelle) im Juli 2022
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 BKGG, Infos: https://t1p.de/ymwn8
GGUA: Leistungsansprüche von Unionsbürger*innen: Neuere Gerichtsentscheidungen
Die sozialrechtliche Ausgrenzung von Unionsbürger*innen ist in den letzten Wochen aufgrund der Ukraine-Thematik ziemlich in den Hintergrund gerückt. In der Beratungspraxis bleibt das Thema jedoch weiterhin virulent, denn nach wie vor müssen Unionsbürger*innen zum Teil ohne jegliche Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland leben. Zwischenzeitlich gibt es einige neue Gerichtsentscheidungen zu bestimmten Fragen von Leistungsansprüchen, die für die Beratung nicht unwichtig sein könnten.
Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/aa7yq und
aktuelle Rechtsprechungsübersicht zu Unionsbürger*innen: https://t1p.de/p9wq
Weitere Beiträge...
-
Stefan Sell zur zunehmenden Energiearmut und Offener Brief von Tacheles
-
2. Kurzzusammenfassung der Regelungen der „Vereinfachten Antragstellung“ für die Ukrainegeflüchteten
-
Sanktionen im SGB II: Trotz Corona mehr Sanktionen/ Fundamentalkritik gegen Sanktionen
-
AsylbLG-Sanktionen mit Katja Kipping - gegen gehörlose Ukraine-Geflüchtete