Soziales
Das nächste Schuljahr steht vor der Tür, die Schulbuchkosten auch – Hinweise für die Praxis
Das nächste Schuljahr steht vor der Tür, die Schulbuchkosten auch. Ab 1/2021 besteht im SGB II und im SGB XII ein Anspruch auf Übernahme der Schulbuchkosten in tatsächlicher Höhe, wenn diese aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben angeschafft werden müssen (so § 21 Abs. 6a SGB II und § 30 Abs 9 SGB XII). Für Geflüchtete in den Grundleistungen besteht dieser Anspruch normativ erst einmal nicht, aber er wird sich aus Gründen der Gleichbehandlung aus den „sonstigen Leistungen“ nach § 6 Abs. 1 AsylbLG ableiten lassen.
Was heißt das für die Praxis? Schulbuchkosten können beim Jobcenter/Sozialamt beantragt werden, dafür wird der „Elternbrief“ und Nachweis über den Kauf oder die Zahlung erforderlich sein. Im SGB XII können die Beträge ohne Probleme auch nachträglich geltend gemacht werden, im SGB XII, zumindest im 3. Kap. des SGB XII (Sozialhilfe) und in den „Analogleistungen“ des AsylbLG sind diese vorher zu beantragen oder zumindest die Behörde in Kenntnis zu setzen (§ 18 Abs. 1 SGB XII) und in den AsylbLG Grundleistungen ist eine vorherige Beantragung ebenfalls sinnvoll.
Der ganze formale, die Ansprüche einschränkte Aufwand, weil es der Gesetzgeber versäumt hat die Schulbuchkosten ins Bildungs- und Teilhabepaket aufzunehmen. Hier ist Information durch die Leistungsträger (§ 13, 14 SGB I) und durch die Sozial- und Wohlfahrtsverbände gefragt.
LSG NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen
Landessozialgericht NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen
Das LSG NRW hat aktuell entschieden, dass auch einmalige Kosten zur Anschaffung eine Gasheizofens, wenn dies zur Bewohnbarmachung der Wohnung erforderlich und die Heizung nicht Teil der Mietsache ist, als KdU im SGB II zu übernehmen ist. (LSG NRW 5.5.2022 – L 19 AS 1736/21). Wegen identischer Rechtslage wird dies auch im SGB XII Anzuwenden sein. Mehr: https://t1p.de/aup
Petition: Herren Sauter, Nüßlein & Löbel, das Geld aus den Maskendeals steht Ihnen nicht zu: Spenden Sie es!
Quelle: innit
Konstantin Seefeldt & OneWorryLess Stiftung hat diese Petition gestartet und richtet sie an Alfred Sauter, Georg Nüßlein und Nikolas Löbel
Um 11,5 Millionen Euro haben sich die CSU-Politiker Alfred Sauter, Georg Nüßlein und der CDU-Politiker Nikolas Löbel durch unsaubere Maskendeals in der Corona-Pandemie bereichert. Auf der anderen Seite sind durch Pandemie und Inflation immer mehr Menschen in Deutschland armutsbetroffen. Schon jetzt wissen 13,8 Millionen Mitte des Monats nicht mehr, wie sie die Kosten für Lebensmittel, Energie, Bildung und mehr zahlen können. Das ist ein Riesen Skandal!
P e t i t i o n u n t e r s c h r e i b e n
Wir fordern deshalb von Alfred Sauter, Georg Nüßlein und Nikolas Löbel: zeigen Sie endlich einmal Verantwortungsgefühl! Spenden Sie die Millionen aus den Maskendeals! #MaskenMillionenSpenden
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Deals rein rechtlich erlaubt waren und die drei Politiker vom Verdacht der Bestechlichkeit freigesprochen. Gleichzeitig kritisierten die Richter das Verhalten der drei Angeklagten, sowie das der Abgeordneten des Bundestages, die es bisher nicht geschafft / gewollt haben, der Selbstbereicherung von Politiker:innen einen Riegel vorzuschieben.
Studie des DIW zu Hartz IV bestätigt Forderung nach höheren Regelsätzen
Das DIW Berlin und die Ruhr-Universität Bochum halten eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes für die dringlichste Maßnahme, die mit der Einführung eines Bürgergeldes verbunden sein muss. Jürgen Schupp, einer der Autoren der DIW-Studie, betonte, dass die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes nach der vorliegenden Untersuchung die dringlichste Reform aus Sicht der Betroffenen darstellt und es zu hoffen bleibe, dass dieser Punkt geschlossen von der Ampel-Koalition als prioritär angesehen werde.
Dazu eine Stellungnahme des Pari: https://t1p.de/1hcep und hier der Link zur Studie: https://t1p.de/dro4s
Mehr zur Petition: Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein!”
Liebe Unterstützer*innen der Petition “Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein!”,
es bewegt sich was: Die Debatte um das Bagatelldelikt Fahren ohne Ticket ist so richtig in Schwung gekommen - durch über 471 Menschen, die die Initiative Freiheitsfonds aus der Haft freigekauft hat; und nicht zuletzt durch die Übergabe der Petition an den Vorsitz der Justizministerkonferenz. Der öffentlicher Druck hat gewirkt: Denn jetzt reagiert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) - er will Ersatzfreiheitsstrafen kürzen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe wird besonders häufig beim Fahren ohne Fahrschein verhängt - Menschen, die sich das Ticket nicht leisten und die Strafe nicht bezahlen können - kommen hinter Gitter. Das trifft vor allem arbeits- und wohnungslose Menschen.
Weiterlesen: Mehr zur Petition: Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein!”