Soziales

21. Juni 2022   Themen - Soziales

Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Regelung der stationären medizinischen Versorgung

Quelle: Deutscher Bundestag - Wissenschaftlicherdienst

Verfassungsrechtlicher Rahmen für die Regelung der stationären
medizinischen Versorgung

1.VerfassungsrechtlicheAnforderungenandie stationäreVersorgung

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgt das Recht aufLeben und körperliche Unversehrtheit.Der Staat
muss sich schützend und förderndvor dieseGrundrechte stellenund rechtswidrige Eingriffe ab-
wehren.

1AusArt. 2 Abs. 2 Satz 1 GGin Verbindung mit demSozialstaatsprinzipnach Art.20
Abs. 1 GGwirddieobjektivePflichtdes Staatesabgeleitet, leistungsfähige medizinische Versor-
gungsstrukturenzu schaffen.

2Dies umfasst sowohl ein funktionsfähiges Sozialversicherungssystem
als auch Einrichtungen dergesundheitlichen Daseinsvorsorge.

3 Eine besondere Ausprägung der allgemeinen Pflicht zur Schaffung leistungsfähiger medizinischer
Versorgungsstrukturen ist der sogenanntestationäreSicherstellungsauftrag, der denStaatdazu
verpflichtet,dafür Sorgezutragen, dass sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichend statio-
näre medizinische Versorgungseinrichtungenvorhanden sind.

4Leistungsspektrum, Anzahl und
räumliche Verteilung derKrankenhäuser müssendabeisicherstellen, dass alle Patientenin zumut-
barer Entfernung eine dem Bedarf angemessene Versorgung erhaltenkönnen.

5Gesetzlich versicherten Patienten muss aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG der Zugang zubedarfsgerechter Behandlung genauso eröffnet sein wie privat Versicherten.

6
1
BVerfGE 56, 54 (73).
2
Kunig/Kämmerer, in: von Münch/Kunig, GG, 7. Auflage 2021, Art. 2 Rn. 113; vgl. BVerfGE 57, 70 (99).
3
Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 2.
4
Quaas, in: Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Auflage 2018, § 25 Rn. 23; Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/
Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 4.

5
Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 6.
6
Stollmann/Wollschläger, in: Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Auflage 2019, § 79 Rn. 12.
Wissenschaftliche Dienste
Kurzinformation

Verfassungsrecht

19. Juni 2022   Themen - Soziales

Coronamaßnahmen und ihre Folgen - WHO-Bericht

Laut Bdricht der WHO sind Fälle von Angststörungen und Depressionen allein im ersten Jahr der Corona-Krise weltweit um 25 Prozent gestiegen, weiterhin offenbart die Studien einen starken Anstieg von Suizidversuchen bei Kindern im zweiten Lockdown

Quelle: RTDeutsch

von Susan Bonath

Kinder und Jugendliche sind die Bevölkerungsgruppe, der das Coronavirus am wenigsten zu schaffen macht. Trotzdem überzog die Politik sie mit besonders harten Maßnahmen. Im zweiten Pandemie-Jahr hatte das dramatische Folgen: Die Zahl schwerer Suizidversuche bei Zwölf- bis 17-Jährigen stieg im Frühjahr 2021 massiv an. Fast dreimal so viele Jugendliche wie in den Jahren zuvor landeten nach einer versuchten Selbsttötung auf einer Intensivstation – weitaus mehr, als wegen oder mit Corona.

Das besagt eine am 10. Mai veröffentlichte, noch nicht begutachtete Studie von rund 40 Wissenschaftlern um den Kinder-Intensivmediziner der Universitätsklinik Essen, Christian Dohna-Schwake. Die Autoren schlussfolgern in dem Begleitartikel zu der Studie:

"Diese Studie zeigt eine starke Zunahme schwerer Suizidversuche unter Jugendlichen im Verlauf der Pandemie in Deutschland. Weitere Forschung ist nötig, um den Zusammenhang zwischen Präventionsmaßnahmen und Suizidgedanken zu verstehen und die Jugendlichen psychisch besser unterstützen zu können."

Lockdown machte Kinder "hoffnungs- und perspektivlos"

Dohna-Schwake und seine Mitautoren haben dazu 27 Kinder-Intensivstationen in Deutschland mehrfach methodisch befragt. So ermittelten sie jeweils für den Zeitraum vom 16. März bis 31. Mai der Jahre 2020 und 2021 die Zahl der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit der Diagnose Suizidversuch. Die Zahlen verglichen sie dann mit den gleichen Zeiträumen der Jahre 2017, 2018 und 2019.

Die Zahl dieser Fälle in den Jahren vor der Pandemie sei relativ konstant gewesen, heißt es.

Weiterlesen: Coronamaßnahmen und ihre Folgen - WHO-Bericht

13. Juni 2022   Themen - Soziales

Energiearmut verhindern - aber wie? - Zehn Vorschläge von der Caritas

Stark gestiegene Energiepreise treffen insbesondere arme Haushalt, die anteilsmäßig viel für Heizung, Strom und Mobilität ausgeben. Der Caritasverband hat zehn Vorschläge herausgearbeitet, um Energiearmut vorzubeugen.
Hier zunächst ein Artikel auf der CV Seite dazu: https://t1p.de/rweks
Die Vorschläge sind hier zu finden: https://t1p.de/jfcpk
Stefan Sell kommentiert die Vorschläge ebenfalls: https://t1p.de/k8s80

Anmerkung: Tacheles hat dazu letztes Jahr auch schon zwei Vorschläge erarbeitet. Einmal eine Stellungnahme von Nov.2021: https://t1p.de/bz7t und einen offenen Brief an Herrn Heil von April 2022 in dem konkrete kurzfristig umsetzbare Vorschläge gemacht wurden: https://t1p.de/zxvc2

16. Juni 2022   Themen - Soziales

Arm für die Freiheit?

Beitrag: Dr. Sahra Wagenknecht
 
Die Inflationsrate ist mit rund 8 Prozent so hoch wie seit knapp 50 Jahren nicht mehr. Bei vielen reicht das Einkommen nicht mehr bis zum Monatsende, jeder Sechste lässt aufgrund der gestiegenen Preise bereits reguläre Mahlzeiten ausfallen. Allein im April schnellten die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte um fast 40 Prozent nach oben - nach einem Rekordplus von 34,7 Prozent schon im März. Und für Herbst und Winter rechnet Landwirtschaftsminister Özdemir mit weiteren Preisschüben für Lebensmittel, “weil sich der Handel jetzt mit teurer Energie versorgen muss und die Preissteigerungen an die Kunden weitergereicht werden.“
Und nicht nur Nudeln, Butter, Speiseöl, Eier, Mehl, Hackfleisch oder Tomaten haben sich rasant verteuert. Auch die Preise für Diesel und Benzin nähern sich trotz Tankrabatt wieder einem Rekordniveau. Und wenn der Tankrabatt im September ausläuft und der Ölboykott wirklich umgesetzt wird, sind weitere Preissprünge zu erwarten.
"Wir können auch einmal frieren für die Freiheit”, meinte Ex-Bundespräsident Gauck, der mit seinem “Ehrensold” von 20.000 Euro pro Monat sicher niemals frieren wird. Aber was machen all jene, die nur mit einem Zehntel davon oder weniger auskommen müssen? Immerhin verdient jeder Vierte in Deutschland trotz Vollzeitarbeit weniger als 2.500 Euro brutto im Monat. Und schon jetzt fordern Immobilienkonzerne eine Absenkung der Mindesttemperaturen auf bis zu 16 Grad im Winter
Während einige aus Krieg und Krise Profit schlagen, sollen Millionen Menschen im Winter frieren, auf Mobilität und gesunde Mahlzeiten verzichten? Damit es nicht so weit kommt, braucht es mehr Druck von unten auf die Ampel: Für ein echtes Entlastungspaket, eine Deckelung der Energiepreise und eine Abschöpfung der Krisengewinne (nicht nur) bei Mineralölkonzernen.
13. Juni 2022   Themen - Soziales

„Sanktionsmoratorium“ vom Bundesrat beschlossen

Das sog. Sanktionsmoratorium wurde nun vom Bundesrat am 10. Juni 2022  beschlossen. Es wird im Monat nach Verkündung wirksam, somit vermutlich zum 01. Juli 2022 und soll dann bis Ende Juni 2023 gelten.

Die Stellungnahmen gegen das Sanktionsmoratorium überschlagen sich, ArbeitsvermittlerInnen erklären sinngemäß: jetzt tanzen uns die Hartz IV – Beziehenden auf der Nase rum, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hält die jetzige Sanktionspraxis weiterhin für nötig. „Niemand möchte ein Jobcenter-Berater sein, der das erklären muss.“ 97 Prozent der Leistungsbezieher kämen mit Sanktionen überhaupt nicht Berührung, weil alle Auflagen befolgt würden.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hält das Sanktionsmoratorium für einen „Schlag ins Gesicht aller Mitarbeiter in Jobcentern“. Baden-Württemberg: Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte: „Für einige wenige, die beharrlich eine Zusammenarbeit verweigern, braucht es weiterhin Sanktionen.“ Die Liste der Sanktionsbefürworter lässt sich fortsetzen.

Einschätzung zum Sanktionsmoratorium:
Erstmal zu den Fakten:laut Aussage der BA werden nur 3 % der ALG II-Beziehenden jährlich sanktioniert. Wenn für ein Jahr die Sanktionen (teilweise) ausgesetzt werden, wird die Welt nicht untergehen. Die Sanktionen waren DAS MITTEL um den Niedriglohn in Deutschland durchzusetzen, soziale Standards und bestehende Sicherungssysteme mit Einführung der AGENDA 2010 abzuschaffen.

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