Soziales
Regelleistungen im SGB II/SGB XII sind zu niedrig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags belegt: Gesunde Ernährung ist in der Grundsicherung kaum möglich
Von den Beträgen, die bei der Regelsatzberechnung für Lebensmittel angesetzt werden, kann man sich nicht gesund ernähren. Für Kinder drohen sogar Störungen beim Wachstum und bei der Entwicklung des Gehirns. Jessica Tatti, die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags einen Überblick über die Fachliteratur in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig:
Die Fachwelt ist sich fast komplett einig, dass der Regelsatz-Anteil nicht für gesunde Ernährung ausreicht. Von elf Studien und sonstigen Fachäußerungen, die der Wissenschaftliche Dienst dazu ausgewertet haben, kommt nur eine zu einem anderen Ergebnis, und diese Arbeit von 2008 ist extrem umstritten.
DGB und VDK Kritik: zur Kindergrundsicherung: „Finanzminister Lindner darf einer Einigung nicht länger im Weg stehen“
DGB und VDK kritisieren massiv die Blockade von Finanzminister Lindner und fordern eine ausreichende Finanzierung:
https://t1p.de/v8cwj und https://t1p.de/zsgot
Neue SGB II-Erreichbarkeitsverordnung veröffentlicht und wirksam
Die SGB II eigene SGB II – Erreichbarkeitsverordnung (ErrV) ist nun wirksam. Die seit dem 8.8.2023 geltende Erreichbarkeitsverordnung gibt es hier im Bundesgesetzesblatt: https://t1p.de/hqo2y und als Onlineversion bei Buzer: https://t1p.de/lsatv
Zur neuen ErrV zwei Anmerkungen:
1. Für den Zweitraum 1.1.2023 – 7.8.2023 gab es wegen des Fehlens einer Erreichbarkeitsverordnung keine Pflicht
Weiterlesen: Neue SGB II-Erreichbarkeitsverordnung veröffentlicht und wirksam
Zur Zuständigkeitsverlagerung für unter 25- Jährige vom SGB II ins SGB III und Kürzung des Eingliederungstitels im SGB II
Stellungnahme des Paritätischen zur Zuständigkeitsverlagerung für unter 25- Jährige:
„Im Zuge der Finanzplanung des Bundes bis 2027 ist zur Entlastung des Bundeshaushaltes geplant, die Berufsberatung und die aktive Förderung von jungen Menschen unter 25 Jahren im Grundsicherungsbezug ab dem 1. Januar 2025 statt wie bisher aus dem SGB II aus dem SGB III zu erbringen. Zudem soll ab 2024 u.a. der Eingliederungstitel im SGB II für die aktive Arbeitsmarktförderung gekürzt werden“. https://t1p.de/6xr74
Dazu auch eine gute Zusammenfassung: https://t1p.de/9iv3s
Drastische Kürzungen und vermutlich Rechtsbruch bei den SGB II-Unterkunftskosten geplant
Kommentar: Deutschland schnürt neues 700-Millionen-Euro-Waffenpaket für Ukraine – was ist drin? Alles das, was an Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II für 2024 f e h l t. (Roswitha Engelke)
Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.
Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024.
Diese geplante Kürzung sollen vor dem Hintergrund einer prognostizierten Steigerung des Leistungsbezuges erfolgen:
"Die Frühjahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II“, so das BMF auf Seite 21, des Haushaltsplanentwurfes.


