Soziales
Ergänzung zur Vorankündigung: Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z / Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant
Der Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.
Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024 entsteht parallel zur geplanten großen Reform der Hartz- IV-Gesetze („Bürgergeld“) und bezieht diese selbstverständlich mit ein. Neue Stichworte kommen hinzu, andere werden redaktionell angepasst. Der Leitfaden wird unter Mitarbeit des gesamten, bewährten Autor:innenenteams erstmals im NOMOS-Verlag veröffentlicht. Abhängig von den Rechtsänderungen ist die Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant und kann bereits jetzt vorbestellt werden.
Ca. 800 Seiten, ca. 23 Euro, ET reformabhängig 1. HJ 2023
Vorbestellungen über den NOMOS-Shop
Der Vorteil: Sie brauchen sich danach um nichts mehr kümmern. Sobald das Werk erschienen ist, wird es Ihnen portofrei und mit vierzehntägigem Rückgaberecht zugeschickt. Vorbestellungen: https://t1p.de/vn9cl
Durch einen technischen Fehler am VorbestellerInnen eine negative Bestellbestätigung erhalten, das bittet der Verlag zu entschuldigen. Es kann jetzt schon der neue Leitfaden abonniert werden.
Lindner plant drastische Kürzungen für Langzeitarbeitslose im SGB II
Finanzminister Lindner plant offenbar die Ausgaben im SGB II drastisch zu kürzen. Diese Kürzungen sollen vor allem dem sozialen Arbeitsmarkt drohen. Dazu ein umfassender Artikel im Spiegel: https://t1p.de/1i4ru
Im Kern wird es um die Reduktion der Beschäftigungsverhältnisse nach § 16e und § 16i SGB II gehen. Grade diese sind für die Integration von Langzeitarbeitslosen durchaus hilfreich, da hier Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 5 Jahren (nach § 16i SGB II) gefördert werden.
Anstatt diese Maßnahmen zu kürzen, sollten die ein oder anderen Instrumente zur Erreichung von Integrationsquoten gestrichen werden. Viele solcher Maßnahmen erfolgen zum Selbstzweck wie Erfüllung Integrationsquoten einzelner Jobcenter und zur Finanzierung von sinnlosen Beschäftigungsmaßnahmen. Da könnte, sollte und müsste der Rotstift angesetzt werden.
Verbraucherschutzministerin Lemke für ein Moratorium zu Strom- und Gassperren – eine gute Initiative, aber es sind noch weitere Schritte nötig!
Verbraucherschutzministerin Frau Lemke startet die Initiative für ein Moratorium zur Aussetzung von Strom- und Gassperren bei Zuspitzung der Energiekrise. Damit greift Lemke eine Initiative der Konferenz der Verbraucherschutzminister auf. Besonders da wir uns laut Habeck „auf das Schlimmste einstellen" müssen, angesichts der Energiekrise. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/fh0iv
Bewertung: Diese Initiative ist richtig, denn die einkommensschwachen Haushalte werden die gestiegenen Energiekosten nicht stemmen können. Hier sind jetzt Änderungen notwendig.
Dazu möchte ich auch nochmals auf die im letzten Jahr aufgestellte Forderung von Tacheles zurückkommen, die wir an die damals neue Bundesregierung formuliert haben:
- Angemessenheitsgrenzen für Heizung anhand des Verbrauchs, statt nach Kosten bemessen
- Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft
- Berücksichtigung von Heizungs- und Stromkosten beim Wohngeld
- Förderung von Energieeffizienz
- Energiesperren stoppen
Dieser Katalog ist hier zu finden: https://t1p.de/bz7t
Zudem hatte Tacheles im April 2022 in einem offenen Brief an Herrn Heil konkrete Vorschläge zur Umsetzung gegeben, wie aktuell mit Erwerbslosen, RentnerInnen, Niedriglöhnern, Auszubildenden, bis hin zu Geflüchteten konkret mit der drohenden Energiearmut umgegangen werden kann, diese Infos gibt es hier: https://t1p.de/zxvc2
Diese Punkte müssten umgesetzt werden, damit es zur konkreten Abfederung für minderbemittelte Haushalte kommt!
SG Detmold zur Verjährung von Darlehensforderungen nach drei Jahren nach § 195 BGB
Das SG Detmold hat mit Gerichtsbescheid vom 15. Juni 2022 - S 35 AS 520/21 entschieden: wenn das Jobcenter bei einer auf Darlehensbasis gewährten Kaution und gleichzeitiger unwiderruflicher Abtretungserklärung die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gefordert hat, dass dann der Anspruch des Jobcenters auf Rückerstattung gegen den Leistungsberechtigten entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195 BGB) verjährt ist. Mehr dazu mit Gerichtsbescheid: https://t1p.de/9bby8
Dies dürfte die erste bekannte Entscheidung zur Verjährung von Darlehensforderungen außerhalb der 30 Jahre Regel sein.
Antrag der AfD Impfnebenwirkungen aufzuklären empört Abgeordnete!
"Heuchler, Menschenfeinde, Rechtsextreme" – AfD-Antrag zu Impfnebenwirkungen empört Abgeordnete
Im Bundestag ist am Mittwoch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Impfnebenwirkungen aufklären und ernst nehmen" debattiert worden. In dem Antrag fordert die AfD eine "Aufarbeitung und Dokumentation der Corona-Impfnebenwirkungen", die systematisch und von einer Fachkommission durchgeführt werden solle.
Für die Antragssteller sprach Martin Sichert, der anprangerte, dass es skandalös sei, dass die rund 2,5 Millionen Impfnebenwirkungen nicht genauer untersucht und angegangen würden.
"Zweieinhalb Millionen Patienten hatten 2021 so schwere Nebenwirkungen, dass sie ärztliche Hilfe gesucht haben. Das sind mehr als 30 Mal so viele wie in den Vorjahren, in denen es maximal 77.000 gab. (...)
Wir alle wissen nicht, was es für Nebenwirkungen sind. Es könnten zweieinhalb Millionen Fälle von Hautausschlag oder von Juckreiz sein. Es könnten aber auch zweieinhalb Millionen Fälle von Krebs und von Herzerkrankungen sein. Niemand weiß es. Und das ist der eigentliche Skandal."
Andere Parteienvertreter zeigten sich empört über den Antrag und attackierten die AfD, sie würde Populismus betreiben und den Anschein erwecken, dass die Nebenwirkungen schwer seien, aber es sich in Wahrheit wohl mehrheitlich um normale Impfreaktionen handele. Während die AfD vonseiten der SPD als Wolf im Schafspelz bezeichnet wurde, hieß es seitens der CDU, dass sie rechtsextrem und heuchlerisch sei und von der Linken wurden AfD-Mitglieder als Menschenfeinde betitelt.
Fazit: Menschenverachtende Heuchler sitzen offensichtlich in der SPD und CDU ...