Soziales
BAGFW-Umfrage sozialer Beratungsstellen zeigt: Jobcenter sind nur eingeschränkt erreichbar für Leistungsberechtigte
Die Ergebnisse einer Befragung von fast 1000 Mitarbeitenden aus über 600 Beratungsstellen zeigen, dass die Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen und der Zugang zu diesen Behörden häufig eingeschränkt ist – mit (zum Teil erheblichen) Folgen für Leistungsberechtigte und Hilfesuchende.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Juni 2022 Mitarbeitende von Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in ganz Deutschland zum Zugang zu und Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen für Leistungsberechtigte, Hilfesuchende sowie Beratungsstellen befragt. Hintergrund der Befragung waren zahlreiche Berichte aus Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege über Probleme beim persönlichen Zugang und der Erreichbarkeit dieser Behörden während der Corona-Pandemie.
Mehr dazu: https://t1p.de/w97bj
PS: Es ist abzusehen, dass auch in diesem Winter zum dritten Mal (völlig unerwartet …) Corona über die Jobcenter hereinbrechen wird. Leider steht dann zu befürchten, dass die Jobcenter sich noch weiter abschotten werden und die Betroffenen an die Behörden nicht drankommen werden. Damit verstoßen Behörden aber systematisch gegen die Pflichten nach § 17 Abs. 1 SGB I.
Zweiter Heizkostenzuschuss verabschiedet
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Änderungen zum Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) zugestimmt. Das nicht zustimmungsbedürftige Änderungsgesetz sieht vor, wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind oder die in dieser Zeit Leistungen nach dem BAföG oder von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten. Wohngeldberechtigte sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten (415 Euro für eine, 540 Euro für 2 Personen, plus 100 Euro je weitere Person); Studierende/Auszubildende erhalten pauschal 345 Euro (§ 2a HeizkZuschG). Der Zuschuss soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Auch dieser zweite Heizkostenzuschuss ist anrechnungsfrei und pfändungsgeschützt.
Mehr: https://t1p.de/qocfh
2. Energiepreispauschale für Rentner*innen verabschiedet
Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten eine einmalige Zahlung von 300 Euro im Dezember 2022. Die vom Bundestag am 20.10.2022 beschlossene Energiepreispauschale für diesen Personenkreis wird im Gesetz ausdrücklich für unpfändbar erklärt (§ 4 Absatz 2 Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG). Die EPP kann daher als Erhöhungsbetrag bescheinigt werden, § 902 Satz 1 Nr. 6 ZPO. Die in der Regel automatisch ausgezahlte und sozialabgabenfreie Leistung ist nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen anrechenbar (§ 4 Absatz 1 RentEPPG). Das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz hat den Bundesrat am 28.10.2022 passiert, sodass die Leistung wie geplant ausgezahlt werden kann. https://t1p.de/167et
Gesetzentwurf Bundestags-Drucksache 20/3938
FAQ des BMAS zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf der Homepage einen Fragen- und Antworten-Katalog zum Thema Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende veröffentlicht. Dort werden neben Fragen zum berechtigten Personenkreis auch der Pfändungsschutz hervorgehoben. FAQ des BMAS: https://t1p.de/62emj
1. Gesetzgebungsverfahren Bürgergeld / Gruselpapier aus den Ausschüssen (Fortsetzung von "Vor Ort")
(...)
Am 7.11. werden im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige angehört. Für Tacheles wird der Kollege Frank Jäger auftreten. Dabei geht es nicht nur um den Gesetzentwurf, sondern auch um die Anträge der LINKEN und der AfD.
Die Anhörung findet von 12.45 Uhr bis 14.45 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/hfxz1
Die finale Abstimmung soll dann schon drei Tage später am Donnerstag, 10. November 2022, 9 Uhr nach knapp 70-minütiger Debatte erfolgen.
Aktuell: CDU droht mit Blockade im Bundesrat: https://t1p.de/9ai2d
Wenn sich das Labor in die Natur einmischt
Pubertätsblocker: Das Ende der natürlichen Entwicklung des Kindes
Empfiehlt die Bundesregierung Pubertätsblocker? Sie hat dies geleugnet, nachdem zuvor eine Grafik (die inzwischen aus dem Netz entfernt wurde, hier aber im Verlauf des Artikels zu finden ist) und ein Artikel auf der Seite "Regenbogenportal" veröffentlicht worden waren. Doch das eigentliche Problem ist nicht die einmal mehr verheerende Kommunikation. Das Übel liegt tiefer, mitten in den Kinderseelen.(RTDeutsch)
Folgende Sätze findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
"Pubertätsblocker sind Medikamente, die nur nach sorgfältiger medizinischer Indikation auf Grundlage von wissenschaftlichen Leitlinien von Fachärztinnen und -ärzten verschrieben werden können. Die Bundesregierung empfiehlt nicht die Einnahme von Pubertätsblockern."
Ein wenig anders klingt das auf der der Bundesregierung angeschlossenen Website "Regenbogenportal":
"Dennoch kann die Pubertät eine besondere Herausforderung sowohl für die junge Person als auch für ihre Eltern oder Geschwister sein. Denn bei trans* Kindern droht der Körper sich in eine Richtung zu entwickeln, die nicht die gewünschte ist. Es stellt sich die Frage, ob medizinische Maßnahmen wie etwa 'Pubertätsblocker' oder andere Hilfsmittel notwendig sind, damit sich Ihr Kind mit seinem Erscheinungsbild wohl fühlt."
Und tatsächlich, Pubertätsblocker oder andere Hilfsmittel als Option zu nennen, ist keine explizite Empfehlung. Der Punkt ist vielmehr, überhaupt, medizinische Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Denn damit wird aktiv suggeriert, dass bestimmte Kinder unter einer Krankheit, mindestens aber an einem Defizit leiden. Doch es geht um die Pubertät, und die ist weder eine Krankheit noch ein Defizit, auch wenn Kinder das naturgemäß anders sehen und empfinden.
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