Soziales

19. November 2021   Themen - Soziales

Corona- Folgen in der Gesellschaft: Die Kollektivschuld arbeitet sich wieder nach vorn

Dass Angst zu irrationalem Verhalten führt, ist aus der Psychologie bekannt. Daher ist es verständlich, dass auch in der Corona-Debatte Menschen ein Verhalten an den Tag legen, das sonst nicht zu erklären wäre, und absurde Thesen und wunderliche Meinungen vertreten. Wer aus dem Konsens ausschert, wird plattgemacht

Die Krönung der sich ausbreitenden Denkverweigerung und Intoleranz ist die Vorliebe vieler Covid-Politiker und Journalisten für 2-G. Geimpfte und Genesene dürfen sich auf Veranstaltungen paradoxerweise ungetestet gegenseitig anstecken.

Die "Kollektivschuld" der Ungeimpften: Ein negativ getesteter Ungeimpfter, der andere nicht anstecken kann, darf nicht rein. Und wenn es danach Impf-Durchbrüche gibt, dann sind die Ungeimpften schuld.

Quelle: NachDenkSeiten

Wie schnell es gehen kann, heute vom größten deutschen Nachrichtenmagazin zum „Schwurbler“ und „Querdenker“ abqualifiziert zu werden, durfte nun auch der Fernsehphilosoph Richard David Precht erfahren. Der hatte sich in einem durchaus hörenswerten Podcast mit dem Talkshow-Moderator Markus Lanz nämlich „überraschenderweise“ einmal kritisch zur aktuellen Impfdebatte geäußert. Dies reichte dem SPIEGEL bereits aus, um frontal und unter der Gürtellinie mit einem Meinungsartikel gegen Precht zu schießen. Deutschland im Herbst 2021 – der öffentliche Meinungskorridor ist nicht etwa verengt, er existiert schlichtweg nicht mehr. Von Jens Berger

Was haben Joshua Kimmich, Sahra Wagenknecht und Richard David Precht gemeinsam? Alle drei sind prominent, stehen damit im Rampenlicht und haben sich in der aktuellen Impfdebatte kritisch zum vorherrschenden Konsens geäußert. Was in normalen Zeiten bestenfalls ein Schulterzucken provozieren würde, gilt großen Teilen der Meinungsmacher in diesem Land heute offenbar als Hochverrat. Anders sind die hyperventilierenden Reaktionen auf die in allen drei Fällen legitimen Meinungen dieser drei Prominenten kaum zu erklären.

Precht schaffte es dabei sogar, den ehemals als seriös geltenden SPIEGEL zu einer „Abrechnung“ (sic!) zu motivieren, die im Grunde nichts anderes ist als eine sinnfreie Aneinanderreihung von Beschimpfungen und Beleidigungen, wie der Kollege Norbert Häring bereits festgestellt hat. Inhaltliche Aussagen in dieser Polemik: Fehlanzeige. Und wenn der Autor Marco Evers, der immerhin hauptberuflich als Redakteur des Wissenschaftsressorts im SPIEGEL tätig ist, doch mal inhaltlich wird, wird es auch gleich unfreiwillig komisch. So behauptet Evers doch beispielsweise tatsächlich, „die Zulassungsverfahren für die in Rekordzeit entwickelten Impfstoffe wurden nicht abgekürzt oder vereinfacht“. Es macht wohl heute, mehr als anderthalb Jahre nach dem Startschuss des abgekürzten und vereinfachten Zulassungsverfahrens (Quelle: Paul-Ehrlich-Institut) für die Coronaimpfstoffe, keinen großen Sinn, sich ernsthaft mit solchen Falschaussagen auseinanderzusetzen. Wir befinden uns – nicht erst seit Corona – in einer postfaktischen Welt und Medien wie der SPIEGEL haben sich zu Meinungsführern von alternativen Fakten entwickelt.

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06. November 2021   Themen - Soziales

Zentrale Ausländerbehörde in München übt psychischen Druck auf traumatisierte Menschen aus ...

Keine Abschiebungen nach Sierra Leone! Stopp der Botschaftsanhörung in München!

Protestcamp vor der Zentralen Ausländerbehörde München

Seit Mitte Oktober finden Anhörungen zur Identitätsklärung einer sierra-leonischen Botschaftsdelegation in der Zentralen Ausländerbehörde in München statt. Diese persönlichen Anhörungen dienen dazu, durch Befragungen über Sprachkenntnisse, Aussprache, Dialekt und über Kenntnisse von Traditionen herauszufinden, ob die Personen aus Sierra Leone stammen. Werden den vorgeladenen Personen von der Delegation Reisedokumente ausgestellt oder wird ihnen unterstellt, aus einem anderen Land zu kommen, besteht die Gefahr einer baldigen Vollziehung der Abschiebung.

Verweigern die betroffenen Personen, bei der Anhörung zu erscheinen, droht ihnen eine Zwangsvorführung durch die Polizei.

Die Anhörungen werden gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt, damit wird ein enormer psychischer Druck auf die ohnehin schon häufig traumatisierten Menschen ausgeübt. Allein die Vorladung zu einer solchen Anhörung stellt eine extreme Belastung dar und ruft bei den Personen Ängste, Unsicherheit und Verzweiflung hervor.

Daher ruft die sierra-leonische Community in Bayern zu einem friedlichen Protest gegen die Anhörung auf. Seit Montag, den 18. Oktober 2021, protestieren sie mit einem Protestcamp vor der Zentralen Ausländerbehörde in der Hofmannstraße 51 in München. Das Camp ist nun zum Odeonsplatz umgezogen.

Es braucht dringend finanzielle und personelle Unterstützung für das Protestcamp. Gebraucht wird solidarischer Protest und tatkräftige Unterstützung ebenso wie eure Euros für Essen, Schlafsäcke, Fahrtkosten, Toilette usw.

Wer spenden mag und kann – gerne mit dem Verwendungszweck „Sierra Leone“ an:
Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
IBAN: DE89 7002 0500 0008 8326 02
BIC: BFSWDE33MUE
Bank für Sozialwirtschaft

Weitere Infos zu dem Protest findet ihr hier >>>

26. Oktober 2021   Themen - Soziales

Dienstanweisung der BA zu den einmaligen Bedarfen iverstößt gegen geltendes Recht

Autor: Harald Thomé

 

Dienstanweisung der BA zu den einmaligen Bedarfen ist eine Katastrophe und verstößt gegen geltendes Recht

Es muss Alarm geschlagen werden!
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Zehn (!) Monate nach Inkrafttreten des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) hat es die Bundesagentur für Arbeit (BA) geschafft eine Dienstanweisungen zu den besonderen Bedarfen nach § 21 Abs. 6 SGB II herauszugegeben.
Mit dem RBEG wurde geregelt, dass nunmehr nicht auf laufende, sondern auch einmalige unabweisbare Bedarfe ein Anspruch besteht und damit von den Jobcentern bewilligt werden können.
Ein solcher Bedarf ist jedem durch den Anspruch auf digitale Endgeräte nach § 21 Abs. 6 SGB bekannt.
Die BA führt jetzt in ihrer Weisung dazu aus,

„Bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Letzteres ist der Fall bei Bedarfen, die nicht vom Regelbedarf erfasst werden. Bei einmaligen Bedarfen, die vom Regelbedarf erfasst sind, kommt dagegen grundsätzlich ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 in Betracht. Dieses kann aber ausnahmsweise nicht zumutbar sein, insbesondere wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund eines nicht absehbaren und nicht selbst zu verantwortenden Notfallseinen außergewöhnlich hohen Finanzbedarf hat.
Kurzfristige Bedarfsspitzen (z. B. Waschmaschine, Wintermantel) sind im Regelfall durch ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 auszugleichen.“  (FH zu § 21 Rn 4, Seite 12).

 

Nachfolgend kommen diverse Ausführungen, warum, eben kein Anspruch für einmalige Bedarfe bestünde.

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26. Oktober 2021   Themen - Soziales

LSG Niedersachsen-Bremen: Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf Widerspruchserhebung in elektronischer Form ist rechtsfehlerhaft

Autor: Harald Thomé


Jetzt hat auch das LSG Niedersachsen-Bremen (09.09.2021 - L 13 AS 345/21 B ER) entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, die keinen Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs per elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beinhaltet, als unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung gilt und der Bescheid somit eine Widerspruchsfrist entsprechend § 66 abs. 2 SGG von einem Jahr hat. Dieser Hinweis auf das elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) muss auch erfolgen, wenn der Adressat des Bescheides nicht anwaltlich vertreten wird. 

In der Sozialberatung eine recht entscheidende Frage, weil viele Klient*innen die Eigenschaft haben, die Beratungsstelle erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist von einem Monat aufzusuchen.

Hier geht es zum Urteil: https://t1p.de/rnbs

29. September 2021   Themen - Soziales

Die Mehrheit will Enteignung

Quelle: DIE ZEIT

 

Volksentscheid in Berlin: Ignorieren ist keine Option

Die Mehrheit der Berliner will, dass große Wohnungsunternehmen enteignet werden. In der Politik sind die meisten jedoch dagegen. Und nun? Ein juristischer Blick

27. September 2021, 15:41 Uhr

 

Volker Boehme-Neßler lehrt öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Er hat Rechts- und Politikwissenschaft in Berlin und Heidelberg studiert. Bis 2014 war er Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen in Berlin stellt er fest: So einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht, ist die Lage nicht:

Thema:

Enteignung von Wohnungskonzernen: Dieser Volksentscheid ist eine Chance

 

Deutsche Wohnen & Co enteignen: Enteignungsinitiative will Druck auf die Politik aufrechterhalten

 

Volksentscheid in Berlin: Helfen Enteignungen gegen Wohnungsnot?

Das Grundgesetz schließt die direkte Demokratie (natürlich) nicht aus. Ihm ist aber die repräsentative Demokratie lieber. Im Zentrum seiner Demokratievorstellung steht das gewählte Parlament als die zentrale Entscheidungsinstanz. Die Skepsis gegenüber der direkten Demokratie hat vor allem historische Gründe. Als der parlamentarische Rat 1948/1949 die Verfassung entwickelte, war die Erinnerung an die Nazidiktatur noch frisch. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wussten aus eigener Anschauung, wie leicht ein Volk zu verführen ist – und wie furchtbar Entscheidungen sein können, die das Volk direkt trifft. Um es klar zu sagen: Nach Ansicht des Parlamentarischen Rates hatte das deutsche Volk nicht die politische Reife, die in einer direkten Demokratie für gute Entscheidungen nötig ist. Das ist heute sicher anders. Nicht zuletzt deshalb gibt es immer wieder Initiativen, mehr plebiszitäre Elemente in die Verfassung einzuführen.

 

Manche Landesverfassungen hatten von vornherein ein entspannteres Verhältnis zur direkten Demokratie. Besonders weit geht dabei die Landesverfassung von Bayern. Aber auch die Berliner Landesverfassung kennt Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Mit diesen Instrumenten können die Wählerinnen und Wähler direkt Einfluss auf das Berliner Abgeordnetenhaus nehmen. In den vergangenen Jahrzehnten gab es in Berlin einige Volksbegehren und Volksentscheide – für die in der Landesverfassung jedoch hohe Hürden gesetzt sind. Ein Volksentscheid etwa hat nur dann Erfolg, wenn eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zustimmt und das gleichzeitig mindestens ein Viertel der in Berlin Wahlberechtigten ist. Daran sind nicht wenige politische Initiativen gescheitert.

 

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