Soziales
Die zukünftige Weltregierung - Boostern bis zum Tod?
Unter dem Deckmantel eines Pandemievertrages erhält die Weltgesundheitsorganisation umfassende Machtbefugnisse wider die staatliche Souveränität und jagt die Bürger dieser Welt von einer Pandemie in die nächste und von einen sozialen Abgrund in den nächsten.
Quelle: Rubikon
Die zukünftige Weltregierung
von Felix Feistel>
Kaum ein großes Medium berichtet über den Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation. Dabei wird schon in Kürze über diesen abgestimmt, und er soll im Jahr 2024 in Kraft treten. Dann kann er Regierungen und Verfassungen aushebeln und ermächtigt die WHO zu einer Art Weltregierung der westlichen Oligarchie, die dazu genutzt werden kann, weitreichende Kontrollen auszuüben und Geld zwangsweise in die Taschen der Oligarchie umzuverteilen.
Wenig wird in den offiziellen Medien über den Internationalen Vertrag für Pandemieprävention, -vorbereitung und -bereitschaft berichtet. So wenig, dass man, wenn man diesen als Suchbegriff in eine Suchmaschine eingibt, nur auf Beiträge aus den sogenannten alternativen Medien, man könnte auch „freien Medien“ sagen, stößt. Diese sollte man sich gut zu Gemüte führen, denn das, was dort unter dem Deckmantel internationaler Gesundheitsvorsorge beschlossen wird, hat es in sich.
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Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungen zu den UkrainerInnen zu
Das Gesetz ist jetzt verabschiedet und wird wirksam. Darin geregelt sind u.a.:
a. „Einmalzahlung“ für höhere Lebenshaltungskosten von 200 € im Juli 2022
Einmalzahlung in Höhe von 200 € im Juli 2022 für SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, die im Juli 2022 im Leistungsbezug sind und Leistungen in der RB-Stufe 1 + 2 erhalten. à Kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 16 AsylbLG; § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels
b. Familienzuschuss von 100 € pro Kind, bis 25 Jahre (à Auszahlung über Kindergeldstelle) im Juli 2022
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 BKGG, Infos: https://t1p.de/ymwn8
GGUA: Leistungsansprüche von Unionsbürger*innen: Neuere Gerichtsentscheidungen
Die sozialrechtliche Ausgrenzung von Unionsbürger*innen ist in den letzten Wochen aufgrund der Ukraine-Thematik ziemlich in den Hintergrund gerückt. In der Beratungspraxis bleibt das Thema jedoch weiterhin virulent, denn nach wie vor müssen Unionsbürger*innen zum Teil ohne jegliche Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland leben. Zwischenzeitlich gibt es einige neue Gerichtsentscheidungen zu bestimmten Fragen von Leistungsansprüchen, die für die Beratung nicht unwichtig sein könnten.
Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/aa7yq und
aktuelle Rechtsprechungsübersicht zu Unionsbürger*innen: https://t1p.de/p9wq
Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII
Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII
a.) Die Gesetzesänderung wird kommen, daher müssen Leistungsträger Anträge entgegennehmen
Der Zugang zum SGB II/SGB XII für Ukrainegeflüchtete ist im sog. „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ geregelt, das befindet sich am 12. Mai 2022 in 2./3. Lesung und wird auf jeden Fall verabschiedet werden. Ich bekomme jetzt noch Anfragen von Beratungsstellen mit, die berichten, dass einzelne Jobcenter sich weigerten SGB II-Anträge anzunehmen.
Dazu ist kurz zu sagen: ein Antrag muss immer angenommen werden (§ 20, 3 SGB X), wenn dies verweigert wird, ist zu empfehlen, solch grob rechtswidriges Verhalten per Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA – Zentrale zu thematisieren.
b.) Anwendung der vorläufigen Leistungsgewährung bei AsylbLG – Vorbezug
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Stefan Sell zur zunehmenden Energiearmut und Offener Brief von Tacheles
Stefan Sell beschäftigt sich mit der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“, arbeitet den dahinterliegenden Sachverhalt raus, nimmt Bezug auf die Alarmrufe, der LAG der NRW Jobcenter, den Hilferuf des Sozialdezernenten aus Essen und den offenen Brief von Tacheles dazu.
Die Infos von Stefan Sell gibt es hier: https://t1p.de/o7f0
Den Offener Brief von Tacheles an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMAS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes.
In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. Den offenen Brief gibt es hier: https://t1p.de/yw7il