Soziales
Der Vatikan, das Strafrecht und Frauen im Priesteramt
Die Weihe von Frauen gilt neu als schwere Straftat
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 3.07.2021 Neu im Strafrecht des Vatikans: das Verbot der Weihe von Frauen. Sie gilt wie Übergriffe auf Kinder als schwere Straftat.
Das staatliche Strafrecht hat Vorrang. Trotzdem sorgte das überarbeitete Strafrecht der katholischen Kirche kürzlich für Schlagzeilen, weil es erstmals sexuelle Übergriffe an Kindern benennt und neu zur schweren Straftat macht. Sie galten bisher bloss als Verstoss gegen das Zölibat. Eine weitere neue Straftat übersahen viele: Wer schon nur versucht, Frauen zu Priesterinnen zu weihen oder sich weihen zu lassen, macht sich nach dem kirchlichen Strafrecht nun strafbar. «Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.»
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Neues RKI-Papier: Inzidenz bleibt Hauptindikator – Kontaktreduzierung geplant
Mobilmachung gegen Corona 4
Quelle: rt.de
Nach Ansicht des Robert Koch-Instituts soll die 7-Tage-Inzidenz weiterhin Hauptindikator zur Beurteilung der Corona-Lage bleiben. Das geht aus einem Papier hervor, das RKI-Präsident Lothar Wieler am Montag den Chefs der Staatskanzleien der Länder präsentierte.
Dies geht aus einem Papier hervor, das RKI-Präsident Lothar Wieler am Montag in einer Konferenz mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder vorstellte. Die 7-Tage-Inzidenz bleibe wichtig, um die Situation zu bewerten und frühzeitig Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Zuvor hatten The Pioneer und die Bild darüber berichtet. In dem Papier schreibt Wieler:
"Eine steigende 7-Tage-Inzidenz ist und bleibt der früheste aller Indikatoren."
Als Begründung führt Wieler an, dass die Hälfte der Bevölkerung immer noch nicht vollständig geimpft sei und auch die Zahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen wieder steige. Zur aktuellen Lage heißt es, dass die Inzidenzen seit rund drei Wochen wieder steigen, ebenso der Anteil an Hospitalisierungen, der seit rund zwei Wochen zunimmt. Weiterhin heißt es:
"Die vierte Welle hat begonnen."
Während der Konferenz soll es demnach zu größeren Diskussionen gekommen sein, da einige Bundesländer die Inzidenz nicht mehr als Hauptindikator für die Corona-Lage verwenden wollen. Mit dem Papier widerspricht das RKI auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der erst vor wenigen Tagen erklärte, dass die Inzidenz zunehmend an Aussagekraft verliere und man deshalb detailliertere Informationen über die Belastung der Kliniken benötige. (...)
Laut dem RKI-Papier sei eine hohe Impfquote allerdings nicht ausreichend, um die "vierte Welle" flach zu halten. Deshalb seien zusätzliche "Basisschutz-Maßnahmen" notwendig, um die Zahl der Hospitalisierungen gering zu halten. Als Maßnahmen werden im Papier die Reduzierung von Kontakten und Einschränkungen der Mobilität genannt.
BA Institut IAB: Sanktionen verschlechtern Beschäftigungsqualität
Beitrag: Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Das Bundesverfassungsgericht hatte die BA im Sanktionsverfahren massiv dafür kritisiert, dass es von Seiten der BA keinerlei wissenschaftliche Auswertung über die Folgen der Sanktionen im SGB II gäbe. In der Folge hat die BA diese Untersuchung bei ihrem eigenen Forschungsinstitut in Auftrag gegeben und siehe da, das IAB kommt nun zu dem Ergebnis: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken oder andersrum: SGB II-Leistungen Beziehende sind nun nicht mehr vollumfänglich zur kapitalistischen Verwertung als Billigstarbeitskraft zu gebrauchen.
Aus der wohlfeilen Formulierung des IAB:
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten“.
Die IAB Untersuchung gibt es hier: https://tinyurl.com/un2xx9cf
Abschließende Bewertung: Zu dieser Erkenntnis hätte die BA auch vorher kommen können und müssen, sie ist es aber nicht, weil sie wollte die Sanktionen unbedingt und hat diese mit allen Tricks und falschen Angaben vor dem BVerfG gerechtfertigt.
Hier war die Tachelesuntersuchung (Onlinebefragung im Vorfeld des Sanktionsverfahrens, wenngleich lange nicht wissenschaftlich, aber leidenschaftlich und konkret, für das BVerfG überzeugend, weswegen dieses jedwede Sanktion oberhalb 30% für nicht zulässig erklärt hat. Die Tachelesuntersuchung gibt es immer noch hier: https://tinyurl.com/z6pvecyu
Es ist zu hoffen, dass diese Erkenntnis in die anstehende Reform des SGB II einfließt.
Wahnsinn ... der Mindestlohn steigt um 0,10 Cent ...
Sahra Wagenknecht und Mindestlohn
Vielerorts haben schon die Sommerferien begonnen, auch der Bundestag macht eine Pause, und in den nächsten Wochen wird es auch keine Wochenschau geben. Ich wünsche Ihnen allen eine erholsame Zeit - nach den vielen Härten und Entbehrungen, die die Corona-Pandemie für so viele mit sich gebracht gebracht hat, haben Sie sich etwas Urlaub und Entspannung verdient.
A propos verdient: Zum 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn - um sage und schreibe 10 Cent auf 9,60 Euro brutto die Stunde.
Ich finde das so erbärmlich! Zumal die Preise für Heizöl, aber auch für viele Nahrungsmittel und Dienstleistungen rasant in die Höhe geschnellt sind. Dabei gibt die Bundesregierung selbst zu, dass der Mindestlohn mindestens 12,21 Euro betragen müsste, wenn man nach 45 Jahren Vollzeiterwerbsarbeit nicht auf Sozialleistungen oder die magere Grundrente angewiesen sein soll. Und längst nicht alle schaffen es, 45 Jahre in Vollzeit erwerbstätig zu sein.
Ich kämpfe dafür, dass niemand in Deutschland für weniger als 13 Euro brutto die Stunde arbeiten muss. Außerdem darf nicht länger geduldet werden, dass immer mehr Unternehmen sich der Tarifbindung und damit ihrer sozialen Verantwortung entziehen.
Ich finde es völlig irrsinnig, dass Konzerne staatliche Hilfen einstreichen oder öffentliche Aufträge erhalten können, die ihren Mitarbeitern keine anständigen Tariflöhne zahlen - auf diese Weise wird Lohndumping auch noch vom Steuerzahler belohnt. Damit muss endlich Schluss sein!
Rotes Telegramm: Neues aus dem Bundestag
Beitrag: Pia Zimmermann, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin für Pflegepolitik
Liebe Genossinnen und Genossen,
ich werde euch jetzt nichts zu den vorgesehenen Änderungen im „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erzählen, denn bis ihr das Rote Telegramm seht, habt ihr dazu sicher schon einiges auf diversen Nachrichtenportalen gelesen. Aber nebenher, sozusagen unter dem Radar, passiert auch noch einiges, das Auswirkungen auf Pflege und Gesundheit haben wird.
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