Soziales

02. Februar 2022   Themen - Soziales

Tote Kinder nach Covid-Impfung

Quelle: report24
https://report24.news/suedkorea-wachsende-proteste-wegen-impftoten-und-zwangsmassnahmen/
https://report24.news/naechster-mitarbeiter-der-oeffentlich-rechtlichen-packt-aus-ich-bin-fassungslos/
In der EMA-Datenbank für unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln finden sich etliche Einträge, die darauf hinweisen, dass bereits kleine Kinder ab dem Alter von einem Jahr geimpft wurden. Wenn dabei alles gut gegangen wäre, fände man dort keine Einträge – doch neben Gesichtslähmungen, unkontrollierten Zuckungen, Fieber und mehr kam es offenbar auch schon zu mehreren Todesfällen. Schockierend ist auch die Erkenntnis, dass der Impfstoff über die Muttermilch an den Säugling weitergegeben werden kann, was zu schweren Nebenwirkungen führen kann.
Unsere Redaktion wertet immer wieder die verfügbaren Datenbanken für Nebenwirkungen für Medikamente aus. Sei es die VigiBase der WHO, die VAERS in den USA oder das Yellow Card System in Großbritannien. Eine Informantin wies uns auf die zahlreichen Fälle in der EMA-Datenbank hin, die sich auf Kinder ab dem Säuglingsalter beziehen.

Kein Impfstoff ist für Säuglinge, Kinder oder Jugendliche zugelassen!

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01. Februar 2022   Themen - Soziales

Bleiberechtsregelungen: Empfehlungen zur Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht z.T. weitreichende Veränderungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete sowie Ausweitungen der Möglichkeiten für Geduldete, ein Bleiberecht zu erhalten, vor. Eine bundesweite Arbeitsgruppe von Mitarbeiter:innen aus mehreren Organisationen (auch der GGUA), die tiefgehende Erfahrungen in der Beratung und Unterstützung von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt und zur Erlangung eines Bleiberechts haben, haben eine Stellungnahme erarbeitet,
in der sie konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben darlegen. Hier nun die Stellungnahme: https://t1p.de/dyjsa

01. Februar 2022   Themen - Soziales

Zur Höhe der Regelleistungen und dem Beschluss des SG Oldenburg

Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. Nach den Ausführungen des Gerichtes seien die Regelsätze nach dem SGB II auch zum 01.01.2022 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß angepasst worden.
PM und Beschluss des SG OL: https://t1p.de/yzilk

Stefan Sell zur Problematik: https://t1p.de/s68v

Kommentierung: Die Entscheidung des SG OL ist ein reines Durchwinken der bestehenden Rechtslage. Ansonsten hätten sich laut Ansicht des Gerichts im Wesentlichen die höheren Energiekosten preissteigernd ausgewirkt und sonstige „konkrete Bedarfsunterdeckungen“ hätten die Antragsteller nicht hinreichend dargelegt.
Damit hat das SG OL aber auch aufgezeigt, wie es gehen kann: man errechne die Differenz zwischen den Energiekosten im RS (36,43 € für eine Alleinstehende Person) und den tatsächlichen Kosten, d.h. den Stromkosten des letzten oder diesen Jahres. Diese Kosten können dann als laufender, unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden.

01. Februar 2022   Themen - Soziales

Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Wenn 2G-Zugangsregelungen gelten, entfallen bestimmte Sanktionen

Die BA hat eine neue Weisung herausgegeben und in dieser klargestellt, dass Meldeaufforderungen von Jobcentern, die aufgrund der lokal kritischen Situation der Corona-Pandemie befristet 2G-Zugangsregelungen erlassen, im Kontext mit einer 2G-Regel grundsätzlich ohne Rechtsfolgenbelehrung zu erlassen sind. Ebenso stellt die BA klar, dass bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen der jeweiligen Länder gelten und Minderungen aufgrund des Nicht-Antritts oder Abbruchs einer Eingliederungsmaßnahme im Kontext 2G ebenfalls nicht zulässig sind (FH 67, S. 35 ff). Link zur neuen Weisung zu § 67 vom 26.01.2022: https://t1p.de/yll8d

Ergänzend dazu: Keine Sanktionierung bei telefonischen Meldeterminen Im Zuge der pandemiebedingten Praxis erfolgt die Aufforderung der Jobcenter, Meldetermine nun auch telefonisch durchzuführen. Eine Meldeaufforderung zu einem Telefontermin ist nicht sanktionsfähig, da § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III als Pflicht vorschreibt „zu erscheinen“. Eine Nichterfüllung eines Telefontermins ist kein Erscheinen und deshalb auch nicht sanktionsfähig. So auch die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken: https://t1p.de/yuync

18. Januar 2022   Themen - Soziales

Verschiedene neue Weisungen zum WoGG, UVG und SGB II

Richtlinien Unterhaltsvorschuss

Richtlinien Wohngeld


SGB II





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