Soziales
Offener Brief an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMaS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes
Angesichts der Energiekrise mit drastischen Teuerungsraten für Strom und Heizenergie richtet Tacheles einen offenen Brief an Minister Heil, in welchem konkrete Handlungsperspektiven und --notwendigkeiten aufgezeigt werden.
Das Ganze wunderbar auf Twitter von @RosaLin99535919 kommentiert: „Es sollte unserem Sozialminister peinlich sein, dass sich ein Verein aufgerufen fühlt, aufgrund seiner Untätigkeit hinsichtlich eines BVerfG-Urteils, kleinteilig und fundiert die Arbeit seines Ministeriums zu übernehmen.“
In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. Den offenen Brief gibt es hier: https://t1p.de/yw7il
Konflikte gewaltfrei lösen im respektvollem Umgang miteinander
Beitrag: Roswitha Engelke
Häusliche Gewalt
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Aktuelle Informationen zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen von Geflüchteten aus der Ukraine
Auf der Tachelesseite sind wieder mal aktuelle Informationen zum Aufenthalts- und Sozialrecht Geflüchteter aus der Ukraine. Die EU hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Diese wurde in Deutschland in § 24 des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt. Danach wird eine „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ von i.d.R. einem Jahr erteilt, die bis zu max. 3 Jahren verlängert werden kann. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Umfassende Infos auf der Tachelesseite: https://t1p.de/98mz
Eine nachvollziehbarer Überblick über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen des § 24 AufenthG finden Sie hier: https://t1p.de/bh20v
Eine nachvollziehbare Erklärung von Stefan Sell dazu: https://t1p.de/j23v
Bundesregierung plant Sanktionsmoratorium
Die Bundesregierung plant nun doch ein Sanktionsmoratorium. Laut Koalitionsvertrag der Ampel sollte dieses einjährig sein, daraus soll nun aber noch ein ca. halbjähriges werden.
Der Verein Tacheles wurde im Rahmen vorgeschalteter Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme von Tacheles und den Referentenentwurf gibt es hier: https://t1p.de/nzpy
Die Stellungnahme des Pari hier: https://t1p.de/ods1jund die Stellungnahme der Diakonie: https://t1p.de/dnmn
Bezugsdauer und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2022 beschlossen, das Kurzarbeitergeld angesichts der fortdauernden Pandemie auch in den nächsten Monaten als „beschäftigungssichernde Brücke“ zu nutzen. Dafür wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate, längstens bis 30.06.2022 verlängert. Eine Reihe von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bis 30.06.2022 fortgeführt.
Weitere Infos beim Pari: https://t1p.de/x1av