Soziales
Bundesregierung plant Sanktionsmoratorium
Die Bundesregierung plant nun doch ein Sanktionsmoratorium. Laut Koalitionsvertrag der Ampel sollte dieses einjährig sein, daraus soll nun aber noch ein ca. halbjähriges werden.
Der Verein Tacheles wurde im Rahmen vorgeschalteter Verbändeanhörung um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahme von Tacheles und den Referentenentwurf gibt es hier: https://t1p.de/nzpy
Die Stellungnahme des Pari hier: https://t1p.de/ods1jund die Stellungnahme der Diakonie: https://t1p.de/dnmn
Aktuelle Informationen zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen von Geflüchteten aus der Ukraine
Auf der Tachelesseite sind wieder mal aktuelle Informationen zum Aufenthalts- und Sozialrecht Geflüchteter aus der Ukraine. Die EU hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Diese wurde in Deutschland in § 24 des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt. Danach wird eine „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ von i.d.R. einem Jahr erteilt, die bis zu max. 3 Jahren verlängert werden kann. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Umfassende Infos auf der Tachelesseite: https://t1p.de/98mz
Eine nachvollziehbarer Überblick über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen des § 24 AufenthG finden Sie hier: https://t1p.de/bh20v
Eine nachvollziehbare Erklärung von Stefan Sell dazu: https://t1p.de/j23v
"Recht praktisch" - elektronischer Rundbrief der KOS
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen (KOS) stellt in Form eines alle zwei bis drei Monate erscheinenden elektronischen Rundbriefs konkrete sozialrechtliche Informationen für Ansprechpartner*innen aus den Gewerkschaften, für interessierte Sozialberatungsstellen und für Erwerbslose zur Verfügung. Bisher sind zwei Rundbriefe "Recht praktisch - Sozialrecht im Betrieb" mit den Themen „Ich werde demnächst arbeitslos, was muss ich beachten und welche Ansprüche habe ich?“ und „Aufstockende Sozialleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit niedrigem Lohn“ erschienen. Der Rundbrief wird auf der Homepage der KOS veröffentlicht. https://www.erwerbslos.de/recht-praktisch
Bezugsdauer und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2022 beschlossen, das Kurzarbeitergeld angesichts der fortdauernden Pandemie auch in den nächsten Monaten als „beschäftigungssichernde Brücke“ zu nutzen. Dafür wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate, längstens bis 30.06.2022 verlängert. Eine Reihe von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bis 30.06.2022 fortgeführt.
Weitere Infos beim Pari: https://t1p.de/x1av
Neue Weisung der BA zu § 7 SGB II
Die BA hat eine neue Weisung zu § 7 SGB II herausgegeben, laut ihrem Bekunden gab es nachfolgende wesentliche Änderungen:
Rz. 7.20: Gleichstellung gemäß § 2 Absatz 3 FreizügG/EU und bei Mutterschutz und Elternzeit.
Rz. 7.61a: Bei Heimataufenthalten von Asyl- und Schutzberechtigten ist eine verschlüsselte E-Mail mit der entsprechenden Mitteilung an das BAMF zu übersenden. Hierfür ist die E-Mail-Adresse aus dem Adressbuch externe Kontakte zu verwenden. Nähere Informationen zur Verschlüsselung entnehmen Sie bitte dem Kapitel 6.3 der Anleitung-E-Mail-Verschlüsselung.
• Rz. 7.95: Anpassungen und Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung (BSG Urteil vom 5.8.2021 Az. B 4 AS 26/20 R) zur Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung („Probewohnen“).
• Rz. 7.162: Leistungsausschluss bei Bezug von Leistungen nach dem AFBG aufgrund eines Wahlrechts zwischen Leistungen nach dem AFBG und BAföG.
Diese und alle anderen BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca