Soziales
BSG: Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
Das BSG hat am 27. Okt. darüber entschieden, ob es zulässig ist Vertrauensperson bzw. einen Beistand bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen mitzubringen.
Das hat das BSG jetzt endlich bejaht (BSG 27.10.2022- B 9 SB 1/20 R).
Eine richtige und erfreuliche Position; mehr dazu: https://t1p.de/56oc6
Kurzposition zum 49 € - Ticket
Natürlich ist das 49 € - Ticket der Weg in die richtige Richtung. Es fehlen aber noch ein paar Schritte um diesen Weg geeignet auszugestalten. Denn 49 € kann sich kein SGB II-, SGB XII- und AsylbLG- beziehender Mensch leisten. Es sind lange noch nicht mal so viel Fahrtkosten im Regelsatz enthalten. Richtig wäre ein 20 € Ticket für arme Menschen. Laut Statistischem Bundesamt sind das rund 13 Millionen Personen, darin enthalten sind auch die Sozialleistungsbeziehenden. Das wäre gerecht verteilt. Niedrige und bezahlbare Kosten für die Armen, höhere Kosten für die reicheren Menschen.
Der zweite Kritikpunkt ist: Es sind nicht nur die Kosten, sondern auch die Infrastruktur. Ständig fallen Busse, Züge und sogar Schwebebahnen aus, die Technik funktioniert nicht oder es fehlt an Personal. Jeder Winter und jeder Sommer kommt immer völlig unerwartet für die DB und die Technik streikt. Hier muss dringend ganz viel getan werden, denn da nützt auch kein 49 € Ticket, wenn nichts fährt.
Zur „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber in Höhe von 3000 €
Im Rahmen des 3. Entlastungspakets wurde eine freiwillige „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber eingeführt, diese ist für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei in kann in Höhe von bis zu 3000 € pro Arbeitsnehmer gezahlt werden (§3 Nr. 11b EstG). Im SGB II ist diese Prämie anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II –V). Es gibt allerdings auch Arbeitnehmer*innen, die Leistungen nach SGB XII bekommen, dort ist diese voll anzurechnen.
Weitere Infos: https://t1p.de/hnbpc
Aktuelle Weisungen zum Wohngeld
Zum 1.1.2023 kommt die große Wohngeldreform, hier werden sich die Wohngeldbeträge deutlich erhöhen, in der Folge auch die Mietobergrenzen im SGB II/SGB XII, insofern sie sich am Wohngeld orientieren. Für NRW gibt es schon die dahingehende Weisung vom Ministerium: https://t1p.de/1mbzx Und es gibt die Vollzugshinweise des BMWSB zum Heizkostenzuschussgesetz für WoGG-Empfänger: https://t1p.de/l3l2n
Bürger(hartz)geld-Gesetz II: Anhörung und BT-Entscheidung
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873).
Die Sitzung beginnt am Montag, 7. November 2022, um 12.45 Uhr und dauert voraussichtlich zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen. Sachverständigenliste und auch die schon vorliegenden Stellungnahmen finden sich hier.
Die finale Abstimmung soll dann schon drei Tage später am Donnerstag, 10. November 2022, 9 Uhr nach knapp 70-minütiger Debatte erfolgen.
Schon in der letzten Woche war das Vorhaben Thema im Bundesrat. Die dortige Ausschuss-Empfehlung (BR-Drucksache 456/1/22) enthält viele Änderungen/Ergänzungen, die noch der kritischen Betrachtung bedürfen.
Für Tacheles wird der Kollege Frank Jäger auftreten. Dabei geht es nicht nur um den Gesetzentwurf, sondern auch um die Anträge der LINKEN (und der NoAfD).
Die Anhörung findet von 12.45 Uhr bis 14.45 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/hfxz1
Materialien auf dem Bundestagsserver: https://t1p.de/ixkk5 Einschließlich der Stellungnahmen


