Soziales
Pflegen unter Druck – Ausbeutung im Gesundheitswesen: wie geht das?
Vollzeit malochen und trotzdem Sozialhilfe im Alter?
Dietmar Bartsch, 18. Februar 2021
Leistung lohnt sich nicht in Deutschland – zumindest nicht für Millionen Menschen, die jeden Tag hart arbeiten. Ich habe die Bundesregierung gefragt, wie viele Beschäftigte mit einem Vollzeitjob derzeit zu wenig verdienen, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung erwarten zu können. Die Antwort: 2,9 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, jeder Siebte. Das ist das Gegenteil von Leistungsgerechtigkeit.
Nicht zuletzt diejenigen, die in den vergangenen Monaten vielfach beklatscht wurden, sind betroffen. Zum Beispiel müssen – sage und schreibe – 41.144 Altenpflegerinnen und Altenpfleger damit rechnen, nach einem kompletten Arbeitsleben in Vollzeit im Alter auf Sozialhilfe-Niveau leben zu müssen. Das ist jeder Fünfte in diesem Beruf. Bei den Verkäuferinnen und Verkäufern ist es sogar jede/r Vierte.
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Heizung runter für CDU-Staatssekretär?
von Lorenz Gösta Beutin, 14. Februar 2021
Höhere Energiekosten wegen Inkrafttreten BEHG dürfen nicht bei Mieterinnen und Mietern landen
Dreht die Heizung runter! Das empfahl CDU-Staatsekretär Thomas Bareiß am Mittwoch im Plenum des Bundestages den Mieterinnen und Mietern. „Wenn … die CO2-Bepreisung relativ kurzfristig wirklich eine Lenkungswirkung erzeugen soll, dann geht das nur über den Ansatz, dass die Mieter ihre Heizkosten reduzieren. Die Temperatur in der Wohnung um 1 Grad zu senken, bewirkt eine CO2-Ersparnis von 8 Prozent, und es entstehen weniger Kosten für die Energieversorgung“. Genau diese Kosten hat die Bundesregierung im Januar gerade mit einem CO2-Aufschlag erhöht. Zynisch, denken Sie, gerade für ärmere Haushalte mit der Familie im Corona-Lockdown? Nein, das ist die Konzeption der Bundesregierung. Aber es nützt doch wenigstens dem Klimaschutz? Nicht einmal das.
Dass die Energiekosten im Januar im Vergleich zum Vormonat deutlich anstiegen, liegt am Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das führt eine nationale CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ein. Wir als Fraktion DIE LINKE lehnen diese Bepreisung ab, weil sie kaum ökologische Lenkungswirkung hat, aber erhebliche soziale Probleme verursachen wird.
Dabei sind wir keine grundsätzlichen Gegner einer CO2-Bepreisung. Im Strommarkt etwa drängen bereits vergleichsweise niedrige CO2 Preise über den Europäischen Emissionshandel alte ineffiziente und klimaschädliche Kohlekraftwerke aus dem Geschäft. Den Endkunden kostet dies im Strompreis fast nichts. Beim neuen nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr ist das aber genau umgekehrt: „Wenn er ökologisch wirken soll, müsste der CO2-Preis sehr hoch sein, weit höher sogar, als das, was jetzt eingeführt wurde. Dann aber wäre auch die unsoziale Verteilungswirkung insbesondere zu Lasten ärmerer Haushalte enorm“, erklärt Lorenz Gösta Beutin, der energiepolitische Sprecher der Fraktion.
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Von der Pest zur Schweinegrippe
Quelle: zm-online
Studie untersucht Seuchen der letzten 600 Jahre
Die Löhne steigen um etwa fünf Prozent
Die größte untersuchte Seuche ist die Spanische Grippe, die in den Jahren 1918 bis 1920 rund 100 Millionen Menschen das Leben kostete. Auf Platz zwei folgt die Pest, der „Schwarze Tod“, der in den Jahren 1347 bis 1352 in Europa wütete und 75 Millionen Menschen tötete. Platz drei belegen die „Great Plague of Sevilla“, die Pestwelle, der 1647 bis 1652 rund zwei Millionen Menschen zum Opfer fielen, und die Asiatische Grippe, die in den Jahren 1957 bis 1958 ebenfalls zwei Millionen Menschen tötete.
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Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt einführen – Linksfraktion bringt Antrag in den Bundestag ein
Im Wortlaut von Susanne Ferschl, Sabine Zimmermann, 08. Februar 2021
Die Bundesregierung feiert sich für das Instrument des Kurzarbeitergeldes. Das war schon in früheren Arbeitsmarktkrisen der Fall. Das Kurzarbeitergeld wird dabei gern als deutsche Besonderheit dargestellt: Ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem Deutschland gut durch die Krise kommt. Doch vergleichbare Regelungen gibt es in vielen anderen europäischen Ländern auch, oft sogar mit einem höheren Sicherungsniveau. In Dänemark, Schweden, den Niederlanden oder in Irland wird ein Kurzarbeitergeld von bis zu 100 Prozent gezahlt. In einigen Ländern fungiert es zudem als Untergrenze, orientiert an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.
Deutschland bildet mit 60 bzw. 67 Prozent Kurzarbeitergeld eher das Rücklicht im europäischen Vergleich. In einigen Branchen wird es per Tarifvertrag aufgestockt. Doch gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung gering. Außerdem enthält nicht jeder Tarifvertrag Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Es braucht also ein gesetzliches Mindestkurzarbeitergeld – eine untere Haltelinie, die sich am Mindestlohn orientiert und Existenzsicherung garantiert. Sinnvoll wäre eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des monatlichen Nettoentgelts, um die Menschen vor dem Absturz in die Armut zu bewahren.
DIE LINKE hat frühzeitig ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoentgeltes für Mindestlohnbeschäftigte gefordert. Die Initiative von ver.di und NGG nach einem branchenübergreifenden Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro bekräftigen wir mit unserem Antrag „Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt einführen“, den wir diese Woche in den Bundestag eingebracht haben.
Kurzarbeit darf nicht zu Armut führen
Wir sagen: Menschen mit geringem Einkommen brauchen ein Minimum. Millionen Beschäftigte bezogen und beziehen in der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld. Für viele bedeutet das enorme Einnahmeverluste. Erst ab einem Bruttogehalt von 2.450 Euro (ohne Kinder, Steuerklasse 1) bekommt man bei einem Arbeitsausfall von 100 Prozent ein Kurzarbeitergeld von etwa 1.005,57 Euro. Doch viele Beschäftigte liegen darunter. Mittlerweile arbeitet jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. In Ostdeutschland ist es sogar jeder Dritte. Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit keine Angaben zu durchschnittlichen Höhen des Kurzarbeitergeldes machen kann, wird angesichts dieser Zahlen schnell klar, dass ein beträchtlicher Teil der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in die Armut abrutscht.
Vor allem das Gastgewerbe, das die Bereiche Beherbergung und Gastronomie umfasst, ist in besonderer Weise vom Lockdown betroffen. Die Gehälter der Beschäftigten waren hier schon vor der Pandemie ausgesprochen niedrig. Der mittlere Lohn für Vollzeitbeschäftigte liegt bei nur 2.036 Euro brutto, in Ostdeutschland sind es sogar nur 1.884 Euro. Bei einem hundertprozentigen Arbeitsausfall ergibt sich daraus ein Kurzarbeitergeld von gerade einmal 864 Euro. Eine Neuregelung zum Kurzarbeitergeld, die noch während der Krise beschlossen wurde, sieht leichte Verbesserungen vor. Ausreichend ist sie aber nicht. Demnach würden Beschäftigte ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent ihres Bruttogehalts bekommen. Für die Beschäftigten des Gastgewerbes wäre das eine geringe Aufstockung: Sie bekommen ab dem vierten Monat 1.008 Euro und ab dem siebten Monat 1.152 Euro.
Aus Sicht der LINKEN greift die Aufstockung jedoch zu spät und ist zu gering. Ein für alle gültiges gesetzliches Mindestkurzarbeitergeld, das sofort gezahlt wird und für alle gilt, wäre deutlich gerechter.
Nach der Debatte wurde der Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.