Soziales
BA ändert unverzüglich gravierenden Fehler im „KiZ-Lotsen“
Der Kollege Bernd Eckardt hat in seinem aktuellen Sozialrecht-Justament auf einen gravierenden Fehler der BA in diesem Rechner hingewiesen und die BA darüber informiert.
So hat er „Mittwoch nachmittags (11.8.2021) die Fachabteilung angeschrieben und schon am 13.8.2021 morgens um 7.49 Uhr die Meldung erhalten, dass sie den Fehler nachvollzogen und behoben haben“.
Gratulation an Bernd und auch an die BA.
Durch diesen gravierenden Rechenfehler im »KiZ-Lotse« dürften eine Reihe von Alleinerziehenden keinen Kiz erhalten haben. Diese können jetzt den Kinderzuschlag rückwirkend über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend machen.
Was der Fehler war, worauf zu achten ist, wie die rückwirkende Korrektur geltend machbar ist, das hat der Kollege ausführlich im aktuellen Sozialrecht Justament von August 2021 ab S. 13 dargestellt, Download hier: https://t1p.de/c54w
Kinderfreizeitbonus: Kinder in Hartz IV Haushalten, die selbst keine SGB II – Leistungen erhalten - Jetzt noch Antrag auf Kinderwohngeld im August stellen
Der »Kinderfreizeitbonus« (§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG) wird im Monat August für minderjährige Kinder in Höhe von 100 Euro erbracht, wenn diese im Stichmonat August 2021 Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II oder Kinderzuschlag erhalten. Auch wenn das Kind bei einem Bezug von Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, besteht ein Anspruch auf den Kinderbonus.
Das ist der Fall beim sogenannten »Kinderwohngeld«. Anspruchsinhaber*in ist zwar der Elternteil, der die Miete schuldet und daher antragsberechtigt ist, bei der Berechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist aber das Kind. Wenn der gesamte Haushalt Wohngeld bezieht, gilt dies natürlich auch.
Im Falle des SGB II-Leistungsbezugs oder AsylbLG-Bezugs des minderjährigen Kindes spielt es keine Rolle, ob für das Kind Kindergeld bezogen wird. Bei laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG wird der »Bonus« ohne Antrag erbracht. Das gilt auch, wenn Kinderzuschlag bezogen wird. Werden Kinderzuschlag und Leistungen des Lebensunterhalts nach dem SGB II gleichzeitig bezogen, was seit dem 1. Juli 2019 der Fall sein kann, ist die Familienkasse für die Erbringung des Kinderfreizeitbonus zuständig. Ansonsten ist ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen.
Mehr in Sozialrecht Justament August Ausgabe 2021, S. 13, Download hier: https://t1p.de/c54w
Der Vatikan, das Strafrecht und Frauen im Priesteramt
Die Weihe von Frauen gilt neu als schwere Straftat
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 3.07.2021 Neu im Strafrecht des Vatikans: das Verbot der Weihe von Frauen. Sie gilt wie Übergriffe auf Kinder als schwere Straftat.
Das staatliche Strafrecht hat Vorrang. Trotzdem sorgte das überarbeitete Strafrecht der katholischen Kirche kürzlich für Schlagzeilen, weil es erstmals sexuelle Übergriffe an Kindern benennt und neu zur schweren Straftat macht. Sie galten bisher bloss als Verstoss gegen das Zölibat. Eine weitere neue Straftat übersahen viele: Wer schon nur versucht, Frauen zu Priesterinnen zu weihen oder sich weihen zu lassen, macht sich nach dem kirchlichen Strafrecht nun strafbar. «Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.»
Weiterlesen: Der Vatikan, das Strafrecht und Frauen im Priesteramt
Corona: Auch Geimpfte können andere mit der Delta-Variante anstecken»
Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Schweiz,
Das BAG informierte in einer Medienkonferenz, dass «Geimpfte andere anscheinend genauso mit der Delta-Variante des Corona-Virus anstecken können wie Ungeimpfte». Das gehe aus Daten aus den USA hervor.
Da hilft auch ein Impfzertifikat nichts.
Bisher ging man davon aus, dass zweimal Geimpfte das Virus nur sehr selten weiterverbreiten können. Doch das gelte für die Delta-Variante offensichtlich nicht mehr. Darauf würde eine neue Studien aus den USA hinweisen, über die Infosperber am 2. August berichtete: «Behörde verunsichert die Covid-Geimpften. Voreilig?».
Die Hauptausgabe der SRF-Tagesschau berichtete zwar über die Medienkonferenz des BAG vom Dienstag, doch die Zuschauenden erfuhren nichts über das Ansteckungsrisiko von Geimpften.
Sollten Geimpfte tatsächlich fast so häufig wie Ungeimpfte oder in jedem Fall häufig genug ansteckend sein, müsste man die ganze Strategie mit Zertifikaten und Tests neu angehen.
Beispielsweise müssten sich auch Geimpfte negativ testen lassen, um Zugang zu Menschenansammlungen in Innenräumen zu bekommen. Bereits empfiehlt die höchste US-Infektions- und Präventionsbehörde in den USA (CDC) auch für Geimpfte Masken in Innenräumen, wenn sich darin viele Personen aufhalten.
Geimpfte können das Virus erwischen, ohne dass sie etwas merken, weil sie oft keine Krankheitssymptome spüren. Doch noch ist unklar, wie häufig dies vorkommt. Von Ansteckungen (positives Testergebnis) sei «nur ein kleiner Teil» aller Geimpften betroffen, schreiben die CDC auf ihrer Webseite. Und wie viele dieses «kleinen Teils» sind für Dritte ansteckend? Die Angaben der CDC sind zu ungenau und können die Geimpften auch unnötig verunsichern.
Leider geht aus den Zahlen auch nicht hervor, ob es unter den Geimpften in erster Linie Ältere mit Vorerkrankungen (und geschwächtem Immunsystem) sind, die nach einer Ansteckung Krankheitssymptome zeigen, und deshalb andere besonders häufig anstecken können.
Neues RKI-Papier: Inzidenz bleibt Hauptindikator – Kontaktreduzierung geplant
Mobilmachung gegen Corona 4
Quelle: rt.de
Nach Ansicht des Robert Koch-Instituts soll die 7-Tage-Inzidenz weiterhin Hauptindikator zur Beurteilung der Corona-Lage bleiben. Das geht aus einem Papier hervor, das RKI-Präsident Lothar Wieler am Montag den Chefs der Staatskanzleien der Länder präsentierte.
Dies geht aus einem Papier hervor, das RKI-Präsident Lothar Wieler am Montag in einer Konferenz mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder vorstellte. Die 7-Tage-Inzidenz bleibe wichtig, um die Situation zu bewerten und frühzeitig Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Zuvor hatten The Pioneer und die Bild darüber berichtet. In dem Papier schreibt Wieler:
"Eine steigende 7-Tage-Inzidenz ist und bleibt der früheste aller Indikatoren."
Als Begründung führt Wieler an, dass die Hälfte der Bevölkerung immer noch nicht vollständig geimpft sei und auch die Zahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen wieder steige. Zur aktuellen Lage heißt es, dass die Inzidenzen seit rund drei Wochen wieder steigen, ebenso der Anteil an Hospitalisierungen, der seit rund zwei Wochen zunimmt. Weiterhin heißt es:
"Die vierte Welle hat begonnen."
Während der Konferenz soll es demnach zu größeren Diskussionen gekommen sein, da einige Bundesländer die Inzidenz nicht mehr als Hauptindikator für die Corona-Lage verwenden wollen. Mit dem Papier widerspricht das RKI auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der erst vor wenigen Tagen erklärte, dass die Inzidenz zunehmend an Aussagekraft verliere und man deshalb detailliertere Informationen über die Belastung der Kliniken benötige. (...)
Laut dem RKI-Papier sei eine hohe Impfquote allerdings nicht ausreichend, um die "vierte Welle" flach zu halten. Deshalb seien zusätzliche "Basisschutz-Maßnahmen" notwendig, um die Zahl der Hospitalisierungen gering zu halten. Als Maßnahmen werden im Papier die Reduzierung von Kontakten und Einschränkungen der Mobilität genannt.