Allgemein
01. Mai Livestream der Rosa-Luxemburg-Stiftung: Ausnahme&Zustand #2
Livestream zum 1. Mai 2020 mit Christoph Butterwegge und Sabine Nuss:
Wie eine «Naturkatastrophe in Zeitlupe» bewegt sich das Corona-Virus um den Globus. Die dramatischen Auswirkungen auf das Leben und Überleben der Menschen ist weltweit greifbar, es wirkt sich auch auf die Demokratie, die Wirtschaft und das Zusammenleben immens aus. Sicher ist, dass die erwartete globale Rezession und der Abbau von demokratischen Rechten großen Einfluss auf uns alle haben wird.
Welche Analysen und Perspektiven sind für die nächsten Jahre für die Linke bedeutsam? Wie wird die Krise die Bedingungen des Zusammenlebens verändern? Dies wollen wir in einem wöchentlichen, interaktiven Format mit Gesprächspartner*innen aus Politik, Wissenschaft und sozialen Bewegungen besprechen. Und mit euch.
Wann: 1. Mai, 16:00 - 17.30 Uhr ´
1. Ausnahme&Zustand #2
Geld oder Leben?
Wieso der Kapitalismus keine Pause machen kann.
Sabine Nuss, Geschäftsführerin des Karl Dietz Verlages
2. Die Pandemie als Armutsfalle?
Sozioökonomische Ungleichheit in einer zerrissenen Republik.
Christoph Butterwegge, Politikwissenschaftler und Ungleichheitsforscher
Dr. Sabine Nuss ist Referentin für politische Bildung bei der Rosa-Luxemburg- Stiftung und Redakteurin der PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft.
Christoph Butterwegge ist ein deutscher Politikwissenschaftler und Armutsforscher. Er war von 1998 bis 2016 Professor für Politikwissenschaft am Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und ist Mitglied der Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt). Seit Ende Oktober 2016 ist er im Ruhestand.
Livestreams immer Freitags von 16:00 - 17.30 Uhr
Alle bisherigen Aufzeichnungen finden Sie in der Mediathek der RLS:
www.rosalux.de/ausnahmeundzustand
DIE LINKE.: Ein Maßnahmepaket für eine gerechte Verteilung der Kosten der Corona-Krise muß her!
Klar ist jetzt bereits jetzt schon, dass die Kommunen unter den wirtschaftlichen Folgen der u.a. großen Steuerausfälle leiden werden. Absehbar sind Einsparungen, neue Schulden etc. in den Kommunen und Bundesländern.
Wer wird für die Krisenkosten zahlen? Die Weichen für eine gerechte Finanzierung müssen jetzt gestellt werden – dass lehrt nicht nur die Erfahrung aus der Finanzkrise 2008ff.
- Die Staatshilfen dürfen nicht zu Abbau oder Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge führen.
- Sie dürfen nicht zu einer Bremse des sozial-ökologischen Umbaus werden.
- Und sie dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Ungleichheit wächst:
Wien: Fake Laws: Regierungswünsche als geltendes Recht hingestellt
Wien. Nach Ostern sind die Maßnahmen der Regierung zur Pandemiebekämpfung in die Verlängerung gegangen. Weder wurden handwerkliche Fehler behoben, noch wurde die Regierungskommunikation der Betretungsverbote an die tatsächliche Rechtslage angepasst. Stattdessen werden weiterhin via Pressekonferenzen, Twitter und Ministeriumswebsites politische Empfehlungen zu rechtlichen Verboten umgedeutet.
Einerseits wirkt dies nach außen direkt gegenüber den Menschen, die politische Empfehlungen nicht mehr von juristischen Verboten unterscheiden können und sich aus Angst vor Strafdrohungen in ihren Grundrechten viel stärker einschränken lassen, als dies verfassungsrechtlich möglich wäre. Problematischerweise wirkt dies aber auch intern auf die polizeilichen Vollzugsorgane, welche die Kommunikation der Regierung für geltendes Recht halten und so rechtswidrige Vollzugsakte setzen.
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DIE LINKE. im Bundestag: Versammlungsfreiheit wieder herstellen
Quelle: Deutscher Bundestag - Presse
Inneres und Heimat/Antrag - 23.04.2020 (hib 419/2020)
Berlin: (hib/STO) "Versammlungsfreiheit wiederherstellen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/18690), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind in Deutschland im Namen des Infektionsschutzes seit über einem Monat zahlreiche Grundrechte massiv eingeschränkt. Dies gelte "auch für solche Grundrechte, die für eine demokratische Gesellschaft konstituierend sind, wie etwa die Versammlungsfreiheit".
Zweifellos sei der angegebene Zweck, die Corona-Pandemie einzudämmen, eine Überlastung insbesondere der Kapazitäten zur intensivmedizinischen Behandlung zu vermeiden und so Menschenleben zu retten, legitim, schreibt die Fraktion weiter. Genauso unstrittig sei aber, "dass der Entzug von Grund- und Freiheitsrechten auf längere Sicht für eine Demokratie nicht akzeptabel ist". Die Behörden seien verpflichtet, nach Möglichkeit mildere Mittel zu wählen, um dem Anspruch der Bürger sowohl auf das Grundrecht auf Leben als auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht zu werden. Dieser Verpflichtung kämen sie aber derzeit nur in wenigen Fällen tatsächlich nach.
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sofort wieder gewährleistet wird und alle Verordnungen revidiert werden, "die ein pauschales oder unverhältnismäßig weitgehendes Verbot von Versammlungen" vorsehen. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage "in der Fortschreibung der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Epidemie" festhalten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen ist beziehungsweise zum Katalog der zulässigen Ausnahmen hiervon zählt.
Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, "die obersten Landesbehörden dahingehend zu sensibilisieren, dass sie in den Verordnungen zum Schutz vor dem Corona-Virus keine Vorgaben an die Versammlungsbehörden erlassen, die zu voreiligen Versammlungsverboten im Namen des Infektionsschutzes führen, sondern mildere Mittel zu prüfen haben, wozu insbesondere die Beauflagung einer Höchstteilnehmerzahl, des Abstandhaltens und gegebenenfalls des Tragens von Mund-/Nasenschutz gehören". Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion in der Kommunikation mit den Bürgern klarstellen, "dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in Krisenzeiten nicht zur Disposition steht".
Vote him away ...
Diether Dehm: Das haben USKollegen gemailt. Für Spaß im homeoffice