Allgemein

03. Januar 2021   Aktuell - Allgemein

Gedenken an Oury Jalloh - die Familie, Freunde und die Öffentlichkeit haben ein Recht auf Aufklärung

Kommentar:
Henriette Quade, Abgeordnete der Linksfraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, hält das eingeholte Gutachten der Sonderermittler Nötzel und Montag über den Fall Jalloh für nur eingeschränkt aussagefähig.

 

Aufruf zum dezentralen Gedenken im Rahmen der (Corona-) Möglichkeiten,  

Quelle: Mouctar bah

Unser Bruder Oury Jalloh wurde am 07.01.2005 (RIP) von Polizisten auf dem Dessauer Polizeirevier in Gewahrsam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Durch unabhängige Gutachten und Aufklärungsarbeit der letzten 15 Jahre konnte dies die Initiative mit faktischen Beweisen aufzeigen.

Die deutsche Justiz verweigert sich weiterhin aufzuklären und verleumdet, dass Oury sich nicht selbst angezündet haben kann. Nicht zuletzt verkündeten dieses Jahr im August 2020 die Sonderberater des Landtages SachsenAnhalts, dass sie weiterhin an der Täterversion der Selbstanzündungsthese festgehalten und unseren Bruder Oury Jalloh weiterhin kriminalisieren.

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03. Januar 2021   Aktuell - Allgemein

Jedes Urteil gegen Assange ist ein Urteil gegen die Pressefreiheit

Posted 03.01.2021, by Mathias Broeckers

Morgen wird in London das Urteil  im Auslieferungsprozess des Wikileaks-Gründers Julian Assange verkündet. Wie ich seit Jahren  in Dutzenden Beiträgen hier im Blog und in meinem kleinen  Buch dazu immer wieder deutlich gemacht habe, geht es in diesem  Auslieferungsverfahren und der  Anklage der Vereinigten Staaten, die Julian Assange lebenslänglich einsperren wollen, um weitaus mehr als um das persönliche Schicksal eines Journalisten – es geht um die Pressefreiheit insgesamt und damit um das Fundament demokratischer Gesellschaften weltweit.

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31. Dezember 2020   Aktuell - Allgemein

Eine kleine Wortspielerei von Diether Dehm ...

 

 

 ("Eben ..." ist nicht mehr so ganz richtig,  eher  "kürzlich ...")

31. Dezember 2020   Aktuell - Allgemein

BVerfG beanstandet erweiterte Datennutzung in Antiterrordatei

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher in der Antiterrordatei vorgesehene erweiterte Datennutzung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Ein Satz, der das sogenannte Data-Mining zur Verfolgung von Terrorismus erlaubt, verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Darin sei die Voraussetzung eines "verdichteten Tatverdachts" nicht klar geregelt. (R. Engelke)

Quelle: Legal Tribune Online

Seit 2015 dürfen deutsche Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dem BVerfG geht das teilweise zu weit.

Die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur systematischen Auswertung der Antiterrordatei sind teilweise verfassungswidrig. Im Bereich der Strafverfolgung sei die sogenannte erweiterte Datennutzung unverhältnismäßig ausgestaltet, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Konkret beanstandete das Gericht dabei den Anfang 2015 in Kraft getretenen § 6a Abs. 2 Satz 1 Antiterrordateigesetz (ATDG). Der regelt, inwieweit in einer Sache beteiligte Behörden die Daten erweitert nutzen darf. Die Regelung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig (Beschl. v. 10.11.2020, Az. 1 BvR 3214/15). Im Übrigen sei § 6a ATDG jedoch verfassungsgemäß. 

Die Antiterrordatei ist eine der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienende Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder. Die Datei wurde 2007 eingerichtet und wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt. Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. In einem ersten großen Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Datei 2013 grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz musste überarbeitet werden.

Die Verfassungsbeschwerde, über die das Gericht jetzt entschied, richtete sich gegen den bei der Reform neu eingefügten § 6a ATDG, der die "erweiterte projektbezogene Datennutzung" regelt. Er erlaubt den Behörden erstmals, über systematische Suchanfragen Querverbindungen zwischen gespeicherten Datensätzen herzustellen, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen (sogenanntes Data-Mining). Der Beschwerdeführer, ein pensionierter Richter, der auch schon beim ersten Urteil Beschwerdeführer war, sah sich durch die Regelung in § 6a ATDG in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. 

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30. Dezember 2020   Aktuell - Allgemein

Wer 's glaubt - die Navalny-Saga und mehr

Quelle: Infosperber

«Wer’s glaubt, zahlt e Batze», so heisst ein alter Spruch in der Schweiz.

Dass Navalny, der als Oppositioneller in Russland den von ihm angestrebten politischen Erfolg nie hatte, jetzt vier Monate nach seinem «Fall» auch noch einen russischen Geheimdienstagenten dazu gebracht haben soll, einen Telefon-Anruf von einem Unbekannten anzunehmen und ihm die Geschichte des Anschlags detailliert zu erzählen, macht die Satire perfekt.

Da können die wirklichen Geheimdienst-Spezialisten, darunter etwa der ehemalige Chef des tschechischen militärischen Geheimdienstes Andor Šándor, – gewohnt, russische Spionage abzuwehren – nur noch lachen. Sogar öffentlich.

Die Novitschok-Saga

Der ehemalige tschechische Geheimdienstchef Andor Šándor mag nur noch spotten: «Die Nowitschok-Saga – der Fall Nawalny – hat eine echte ‹weihnachtliche› Auflösung.

Der russische Oppositionsführer telefoniert von Deutschland aus mit seinem Mörder vom FBS, der, in der Annahme, mit seinem Chef zu sprechen, ihm erzählt, wie alles abgelaufen ist. Er hat kein Problem damit, mit seinem ungesicherten Telefon über alle Details der mörderischen Aktion mit seinem ‹Vorgesetzten› zu sprechen, dessen Stimme er problemlos mit Nawalny verwechselt. Ein weiterer Kommentar erübrigt sich …»

(„Sága novičok – případ Navalnyj dostala to pravé ‚vánoční‘ rozuzlení. Ruský opoziční předák telefonicky hovoří z Německa se svým vrahem z FSB, který, v domnění, že mluví se svým šéfem, mu sdělí, jak to vše mohlo proběhnout. Nemá problém mluvit nezjištěným telefonem o všech detailech vražedné akce se svým ‚nadřízeným‘, jehož hlas si v pohodě splete s Navalným. Za větší komentář to ani nestojí,“ poznamenal Šándor.)

 

2018 durften saudi-arabische Diplomaten in ihrer Botschaft in Istanbul den im Ausland lebenden saudischen Journalisten Jamal Khashoggi umbringen. Reaktion in Deutschland: null. Vor einem Jahr durften die US-Amerikaner im Irak mit Drohnen den iranischen Politiker Qasem Soleimani abschiessen. Reaktion in Deutschland: null. Vor wenigen Wochen durfte der israelische Mossad im Iran den iranischen Nuklear-Wissenschaftler Mohsen Fachrisadeh auf offener Strasse umbringen. Reaktion in Deutschland: null. In keinem Fall kam es zu Sanktionen. Aber die behauptete Attacke auf den Russen Alexei Navalny in Russland ist über Monate hinweg ein Thema nicht nur für Deutschland, sondern sogar für die NATO, und sie hat zu neuen massiven Sanktionen gegen Russland geführt.

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