Allgemein
"Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“
Beitrag: NachDenkSeiten,
Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.
Verhinderte Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen, das Desinteresse der Bundesregierung und weitere Unregelmäßigkeiten
Beitrag: NachDenkSeiten, Florian Warweg
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Wie es heißt, war es auch Patienten in den geschlossenen Stationen der AWO-Psychiatrie nicht möglich, sich an der Bundestagswahl zu beteiligen.
Billionenschulden für Waffen – und der Wähler darf es noch nicht wissen
Beitrag: NachDenkSeiten, 18. Februar 2025 um 14:00
Während die Öffentlichkeit zurzeit noch davon ausgeht, dass die angekündigten Verhandlungen zwischen den USA und Russland den Krieg in der Ukraine schon bald beenden könnten, sorgt ein Interview, das die deutsche Außenministerin Baerbock dem US-Medium Bloomberg am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz gegeben hat, für Aufregung. Darin kündigt Baerbock ein gigantisches Finanzpaket der EU an, das „in naher Zukunft kommen wird“. Bloomberg zitiert EU-Beamte mit den Worten, man wolle die neuen Pläne erst in der nächsten Woche, nach den Bundestagswahlen bekannt geben, „um Kontroversen vor der Wahl zu vermeiden“. Es geht um Rüstung und um Waffen aus den USA für die Ukraine. Trump zeigte sich derweil bereits offen für diese Idee. Die Bundesregierung sollte zu diesen Aussagen Stellung beziehen. Was plant sie konkret, und warum darf der Wähler dies nicht wissen? Von Jens Berger.
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Wahlbeteiligung am frühen Nachmittag bei 52 Prozent
Wahlbeteiligung am frühen Nachmittag bei 52 Prozent
Bis 14 Uhr liegt die Wahlbeteiligung bei 52 Prozent, teilt die Bundeswahlleiterin mit. Vor drei Jahren war für die gleiche Uhrzeit ein Wert von 36,5 Prozent genannt worden. Eine mögliche Erklärung für den großen Unterschied könnte die damals hohe Zahl der Briefwähler aufgrund der Corona-Pandemie sein.
Die Briefwähler sind bei dem Wert von 52 Prozent noch nicht berücksichtigt.
Manipulation? Deutscher Botschafter in London: Keine Wahlunterlagen angekommen
Laut Miguel Berger, dem deutschen Botschafter im Vereinigten Königreich, können viele Deutsche im Ausland ihr Wahlrecht nicht ausüben. "Fristen wurden zu knapp kalkuliert, die Verfahren zu bürokratisch", kritisiert Berger.
Ab 18:00 Uhr finden Sie hier Prognose, Hochrechnungen und Analysen zur Bundestagswahl
Oskar Lafontaine: Die europäischen Vasallen proben den Aufstand
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