Allgemein
RT-News vom 06.12.2022
Sie sind immer noch da: Corona-Informationspolitik, Impftote, Proteste und Krankenhausprobleme; die Konsequenzen der Kriegspolitik, von Rüstungsprofiten bis Stromabschaltungen; vielleicht Verhandlungen oder nicht; Gaben für Farbrevolutionen und Granaten auf den Donbass, es bleibt also spannend, oder wie hätte Bismarck gesagt: "Die Politik ist keine Wissenschaft, die man lernen kann."
In wessen Stiefel pinktelte der BZ-Nikolaus in diesem Jahr?
Kommentar Roswitha Engelke:
Die Menschen dieses Staates sind keine Untertanen und keine Versuchskaninchen! Ich bin nicht mehr Leserin der Braunschweiger Zeitung, daher ist mir der diesjährige Nikolaus-Gruß der BZ nicht bekannt. Dass aufgrund der Impfung viele Bürger aller Altergruppen verstarben, dürfte der Zeitung nicht entgangen sein, daher vermute ich, dass sich der BZ-Nikolaus inzwischen der Verschwörungstheorie westlicher Politiker angepasst hat und dem "topaktuellen" Staats-Feind Nr. 1 seine Aufmerksamkeit schenkte.
Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt
Beitrag: Matthias Guericke
Von Hannah Arendt stammt der Satz: „Die größte Gefahr in der Moderne geht nicht von der Anziehungskraft nationalistischer und rassistischer Ideologien aus, sondern von dem Verlust an Wirklichkeit. Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“
Zitat aus dem Artike von KRiSTAl: "Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt" , des Netzwerkes KRiSTA - Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. -
Zitatanfang (...) Es scheint danach bei den genannten Verfassungsrechtlern die Überzeugung zu bestehen, dass die unerwünschten Nebenwirkungen der Impfung so selten und geringfügig sind, dass sie keiner näheren Erörterung bedürfen.
Dies zeugt allerdings von einer spektakulären Ignoranz gegenüber den empirischen Tatsachen, denn allein der aktuelle Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-09-21.pdf), der den Zeitraum vom 27.12.2020 bis 30.09.2021 umfasst, spricht eine ganz andere Sprache.
Er verzeichnet für Deutschland 172.188 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung, 21.054 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und 1.802 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang.
Betroffen davon sind alle COVID-19-Impfstoffe. Zwar sind Verdachtsfälle nur Verdachtsfälle, was bedeutet, dass das PEI die Kausalität der Impfung für die Nebenwirkungen nicht bestätigen, aber auch nicht ausschließen kann. Bei den Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang müsste dafür in jedem Fall eine Obduktion durchgeführt werden, was aber nur in wenigen Fällen erfolgt.
Insofern kann nur geschätzt werden, bei welchem Anteil der Verdachtsfälle tatsächlich Kausalität der Impfung gegeben ist. Der Heidelberger Pathologe Prof. Peter Schirmacher schätzt dabei aufgrund von ihm durchgeführter Obduktionen den Anteil der an der Impfung Verstorbenen bei den Verdachtsfällen auf 30-40 %.
Schirmacher vermutet auch, dass es eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies ist insofern plausibel, als aus der sog. Pharmakovigilanz allgemein bekannt ist, dass bei der Meldung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder Impfstoffen immer ein erhebliches Underreporting gegeben ist.
Die zurückhaltendsten Schätzungen gehen dabei von einer Dunkelziffer mit dem Faktor 5 aus (sehr instruktiv zum Thema Dunkelziffer und Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe auch der Praxisbericht des Berliner Arztes Erich Freinsleben: https://allesaufdentisch.tv/dunkelziffer-der-impfnebenwirkungen.html).
Die COVID-19-Impfstoffe sprengen bei den Nebenwirkungen den Rahmen alles bei Impfstoffen bisher Bekannten. Der Vergleich der Verdachtsmeldungen mit herkömmlichen Impfstoffen fällt dramatisch aus, wie diese Gegenüberstellung zeigt: Link zur Tabelle.
Was bedeutet das nun alles für die verfassungsrechtliche Argumentation? Eine Impfpflicht wird – da sie eine genügend große Anzahl Menschen erfassen wird – zwangsläufig zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Verantwortlich für diese Todesfälle ist der Staat, der die Impfpflicht angeordnet hat. Um es klar zu sagen:
Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen. Dies ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar.
Art. 1 Abs. 1 GG verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Genau dies passiert aber, wenn Menschen durch eine Impfpflicht getötet werden, der Staat behandelt sie in diesem Fall als bloße Objekte zum Schutz anderer. Dass der Staat dabei im Vorhinein nicht weiß, welche Personen es konkret treffen wird, ist dabei für die rechtliche Beurteilung unerheblich.
Dem Argument, der Staat behandele die Betroffenen als bloße Objekte, kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Impfung auch dem Eigenschutz der Geimpften diene, denn es dürfen für die Frage des Verstoßes gegen die Menschenwürde allein die Getöteten betrachtet werden, denen die Impfung aber definitiv keinen Eigenschutz bietet.
Wegen der Absolutheit der Menschenwürde ist es dem Staat auch versagt, die Menschenleben der von ihm Getöteten gegen die Menschenleben der (mutmaßlich) vor dem Tod durch COVID-19 Geretteten aufzurechnen. (...) Zitatende
Salzburger Adventsingen - Erinnerung an Menschlichkeit, Nächstenliebe und Völkerfreundschaft
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Wie jedes andere Land der Welt will Moskau keine US-Atomraketen an seinen Grenzen, die die Zentren der politischen und militärischen Führung Russlands ohne Vorwarnzeiten zerstören können.
Einsteins Meinung zu Politikern ...
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Kommentar auf Facebook: "Das hat er nie gesagt!"
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