Vor Ort

18. Mai 2020   Aktuell - Vor Ort

Coronaregeln gelten auch an Himmelfahrt ...

Helmstedt.

Am kommenden Donnerstag ist der Feiertag Christi Himmelfahrt.

Traditionell wird dieser Tag gern für Familienausflüge, aber auch von Vätern und solchen, die es noch werden wollen, genutzt, um mit dem Bollerwagen und reichlich Alkohol an Bord, durch die Landschaft und die Parks zu ziehen. Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie auch am „Vatertag“ gelten. Nach der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen untersagt, da diese die Einhaltung der Abstandsregelungen gefährden können. Dazu zählen auch die bekannten „Vatertagstouren“  Ausgenommen von diesem Verbot sind allerdings Zusammenkünfte und Spaziergänge einer Person mit Angehörigen sowie Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Anders formuliert sind also Ausflüge zweier Familien, deren Angehörige jeweils in einer Wohnung

zusammenleben, erlaubt. Landrat Gerhard Radeck und die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden bitten um Verständnis für diese landesweit gültigen Regelungen.

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15. Mai 2020   Aktuell - Vor Ort

POL-WOB: Polizei kontrolliert am Himmelfahrtstag

Wolfsburg (ots)

Helmstedt, 15.05.2020

Aufgrund des bevorstehenden Feiertags Christi Himmelfahrt weist die Polizei Helmstedt nochmals auf die Einhaltung der seit dem 11. Mai geltenden Fassung der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hin.

Einsatzkräfte der Polizei werden in Bezug auf die Überwachung der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am diesjährigen Vatertag deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen erhöhen.

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11. Mai 2020   Aktuell - Vor Ort

Der Frühling läßt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte auch in Coronazeiten ....

Ein Sonntag im Bürgerpark

Fotos: Roswitha  Engelke

Trotz Corona, der Frühling ist nicht abgesagt: Es grünt und blüht im Bürgerpark,

 

Tretboot-fahren und Picknick  auf der Oker

 

Die Kastanien blühen

13. Mai 2020   Aktuell - Vor Ort

Der Landrat nimmt Stellung zur Kritik bezüglich der Coronakrise der Kreistagsfraktionen

Helmstedt, 13.05.2020

In der heutigen Ausgabe der Helmstedter Nachrichten äußern die

Kreistagsfraktionen viel Lob, aber auch Kritik gegenüber dem Krisenmanagement der

Kreisverwaltung.

Stellungnahme des Landrates zur Kritik aus den Kreistagsfraktionen am Corona-Krisenmanagement

11. Mai 2020   Aktuell - Vor Ort

Fragen zur Allgemeinverfügung - Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.04.2020

Frage des Ratsherrn Engelke zur oben aufgeführten Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.04.2020

Sehr geehrter Herr Landrat Radeck,

gemäß "§ 1, Verhaltensregeln, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen
(1) Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren."

darf ich mich jetzt bei Spazierengehen nicht mehr mit einer fremden Person über eine Distanz von mindestens 1,5 unterhalten?

Wenn das so ist, dann ist die Landesregierung wohl komplett daneben.

Ich bitte um eine Klarstellung, gegebenenfalls um Ihre geschätzte Rückfrage beim Land Niedersachsen.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Engelke

 

Antwort aus dem Kreishaus vom Montag, 12.05.2020

Sehr geehrter Herr Engelke,

 

selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin zum Spazierengehen in der Öffentlichkeit treffen.

 

 

Gemäß § 2 der aktuellen Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum jeder einzelnen Person gestattet. Dabei hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.

Konkret können Sie sich also weiterhin zu zweit, neuerdings sogar mit Personen eines weiteren Hausstandes, in der Öffentlichkeit treffen. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, einzuhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sebastian Bode

Landkreis Helmstedt

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