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Presseinformation des Landkreises Helmstedt
Nett aber nicht wirklich hilfreich für das Pflegepersonal - HESO vom 22.03.2020
Beitrag: Roswitha Engelke

Quelle: Foto: HESO/Privat,
Hilfreich wäre, der Bundesregierung klar zu machen, dass Krankenhäuser in die öffentliche Trägerschaft zurückzuführen sind und dass das Gesundheitswesen nicht mehr dem Wettbewerb überlassen wird, dass mehr Personal eingestellt wird und, dass dieses auch gut bezahlt wird.
Der Staat hat sich mit der Privatisierung und Schließung von Krankenhäusern aus seiner grundgesetzlichen Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge weggestohlen.
Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Sozialstaatsprinzip steht gleichberechtigt in der Reihe der fünf Staatsstrukturprinzipien (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat, Rechtsstaat), ist unabänderlich und somit als verfassungsrechtliche Fundamentalnorm der Disposition des Gesetzgebers entzogen (Artikel 79 Absatz 3 GG).

Die Vorhaltung von Krankenhäusern als ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge ist also keineswegs ein „Gnadenakt“ des Staates,
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Corona-Virus - Sitzungen im Ratssaal entsprechen nicht den Vorgaben des nds. MI
Mail an das Ratsbüro der Stadt Helmstedt
Sehr geehrter Herr ...
angesichts der Enge im Ratssaal und des Umstandes, dass sich in meiner unmittelbaren Nähe Ratsmitglieder mit Kundenkontakten befinden, werde ich an der heutigen Ratssitzung nicht teilnehmen.
Die Vorgaben des nds. MI werden im Übrigen nicht eingehalten, Zitat aus der angehängten PDF:
"Angesichts des hohen Infektionsrisikos ist dem Gesundheitsschutz sowohl im Hinblick auf die
Mitglieder der Vertretung als auch der sonstigen anwesenden Personen im Rahmen der Sitzungsorganisation
umfassend Rechnung zu tragen. Neben einer Verlegung der Sitzung in größere
Räume zur Ermöglichung des im Hinblick auf den Infektionsschutz erforderlichen Abstands
zwischen den teilnehmenden Personen kommt vor allem eine – ggf. auch drastische –
zahlenmäßige Beschränkung der Zuhörerzahl zu Gewährleistung des erhöhten Abstandsbedarfs
in Betracht. Auf die einschlägigen Empfehlungen zum Infektionsschutz des Robert Koch
Instituts (RKI) wird hingewiesen."
Ich bemängele ausdrücklich, dass sich der Herr Bürgermeister nicht wie der Landkreis dafür entscheiden konnte, die Sitzung im Juleum stattfinden zu lassen, um den Vorgaben des MI Gewähr zu leisten.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Engelke
Coronavirus - fehlende Absicherung von Kleinstbetrieben im Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Zwischenfrage von Dr. Diether Dehm anlässlich der heutigen Plenarbefassung mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die Auswirkungen der Corona-Krise, hat Diether in einer Zwischenfrage das Problem der gänzlich fehlenden Absicherung von Kleinstunternehmen und mittelständischen Unternehmen.
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) Soziale Kontakte beschränken ...
... anlässlich der Corona-Pandemie


