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Liebe Genossinnen und Genossen,
wir möchten euch hiermit auf unsere alljährliche Ausschreibung zur Sommeruniversiität der Europäischen Linken aufmerksam machen, die diesmal vom 10.-14.07.2019 in Fiuggi, Italien stattfindet.
Zur Sommeruni werden etwa 250 Teilnehmende aus ganz Europa zum Kennenlernen, Austauschen und Debattieren zusammenkommen.
DIE LINKE bietet 16 Parteimitgliedern die Möglichkeit im Rahmen einer Delegation kostengünstig daran teilzunehmen. Wir suchen junge und junggebliebene, neugierige Menschen, die einen Einblick in unsere Partnerparteien bekommen wollen.
https://www.european-left.org/summeruniversity/summer-university-2019/
Anmeldungen mit einem kurzen Motiviationsschreiben bitte bis 14. Juni an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich individuell und direkt bei der EL für die Sommeruni anzumelden. Informationen und das vorläufige Programm finden sich hier:
https://www.european-left.org/summeruniversity/summer-university-2019/
Die Machtübernahme der NSDAP und die bundesweit eingeführten neuen Polizeigesetze - Übereinstimmungen sind frappant
Das Vorbild (?) der neuen Polizeigesetze die „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ sollte gleichsam zum „Grundgesetz“ des so genannten „Dritten Reiches“ werden. Sie war ein unbefristeter und uneingeschränkter Freibrief für den Ausbau der Diktatur.
Verdächtige und unerwünschte Personen konnten von nun an ohne Anklage, Beweise und einen Rechtsbeistand verhaftet werden. Keiner durfte mehr öffentlich frei seine Meinung äußern. Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit gehörten der Vergangenheit an.
Die Aufhebung der Grundrechte und die Beseitigung des Parlamentarismus
Am 4. Februar 1933 wurde die "Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes" erlassen.
Bereits diese Verordnung ermöglichte es der Regierung unter dem Vorwand, Gefahr abzuwehren, sozialdemokratische und kommunistische Versammlungen und Zeitungen zu verbieten sowie öffentliche Kritik zu unterdrücken.
Die Brandstiftung im Reichstagsgebäude durch einen Einzeltäter am 27. Februar 1933 wussten die neuen Machthaber instinktsicher für ihre Zwecke auszunutzen.
Die NSDAP sprach von einem kommunistischen Komplott. Bereits am 28. Februar wird Deutschland mit der vom Reichspräsidenten Hindenburg erlassenen „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ in einen permanenten Ausnahmezustand versetzt. Elementare Grundrechte der Weimarer Verfassung wurden „bis auf weiteres außer Kraft gesetzt“, die Selbstständigkeit der Länder drastisch eingeschränkt. Die monarchistischen Regierungsmitglieder hatten dieser Verordnung zugestimmt.
Parallelen
Unter dem Deckmantel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, beschneiden die Neuen Polizeigesetze bundesweit die Freiheitsrechte der Bürger bis zur Unkenntlichkeit.
Dass das NPOG ausgerechnet am viel befeierten 70. „Geburtstag“ des Grundgesetzes amtlich verkündet wurde mag ein Zufall sein, hat aber angesichts der offensichtlichen verfassungswidrigen Anteile des Gesetzes einen bitteren Beigeschmack beüglich der deutschen Vergangenheit.
Beim Versuch, alles rechtlich Mögliche auszuschöpfen, erlaubten sich SPD und CDU "einen übermäßigen Schluck aus der Überwachungsflasche", rügt Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise.
Die Regierung wolle "durch offene Formulierungen und ohne hinreichende Kontrollvorkehrungen der Polizei Eingriffsbefugnisse einräumen, von denen jeder auch noch so Rechtschaffene in Niedersachsen betroffen sein kann".
Der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Weichert und seine Kollegen wenden sich wie viele Kritiker vor allem gegen die skizzierten Kompetenzen der Ermittler für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen mithilfe von Staatstrojanern.
Diese stellen ihnen zufolge massive Eingriffe in die Grundrechte auf Datenschutz und auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen sowie in das Fernmeldegeheimnis dar. Es fehle der Nachweis, dass solche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angesichts der damit einhergehenden Risiken für die IT-Sicherheit gerechtfertigt seien.
Insgesamt hat das Netzwerk eine "Vielzahl von rechtlichen Defiziten" in dem Entwurf ausgemacht. Die Schwelle der "dringenden Gefahr" als Voraussetzung etwa für die präventive Telekommunikationsüberwachung sei ähnlich unbestimmt wie die der "drohenden Gefahr" im neuen bayerischen Polizeirecht.
Sie lade dazu ein, die damit verknüpfen Instrumente "extensiv" zu nutzen.
Auch Vorgaben zur Audio- und Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen, zur verdeckten Personenbeschattung im öffentlichen Raum, zum Einsatz elektronischer Fußfesseln oder die Herausgabepflicht von Bild- und Tonträger "von potenziell Jedermann" seien teils "uferlos".
Der Chaos Computer Club (CCC) bezeichnet das ganze Vorhaben als "mehr als fragwürdig".
Beim Staatstrojaner folge Niedersachsen dem "fatalen Trend, immer mehr staatliches Hacken zuzulassen".
Der Einsatz von Spionagesoftware sei dabei ohne nennenswerte Schranken vorgesehen, was "verfassungsrechtliche Grenzen bis zur Unkenntlichkeit" aufweiche.
Der vom Bundesverfassungsgericht abgesteckte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung werde nur soweit geschützt, "wie der Wunsch nach staatlichem Hacking es eben zulässt". Die Klausel müsse daher gestrichen werden. Besonders anstößig an der geplanten verdeckten akustischen und optischen Bespitzelung im öffentlichen Raum sei, dass Betroffene im Nachgang nicht darüber informiert werden müssten.
"Unverhältnismäßig hohe, massive Einschränkungen der Grundrechte" beklagt der Verein für freien Wissenszugang SUMA-EV. Der kommende Niedersachsentrojaner sei gleichzusetzen mit bösartiger krimineller Schadsoftware und hebele den Schutz von IT-Systemen aus, was zahlreiche Nutzer in Mitleidenschaft ziehe. Es würden in der Regel Sicherheitslücken ausgenutzt, die eigentlich den jeweiligen Herstellern gemeldet und daraufhin geschlossen werden müssten. Der Staat untergrabe so die Möglichkeiten der Bürger, ihre Privatsphäre und digitale Unversehrtheit durch Firewalls, regelmäßige Systemaktualisierungen oder Verschlüsselungssoftware zu schützen.
Kein gutes Haar an der Initiative lässt die Oposition. DIE LINKE, wertete das Gesetz als "Tiefschlag für die Bürgerrechte", da es an mehreren Punkten nachweislich verfassungswidrig sei.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist begeistert, dass die Landesregierung das Gesetz "relativ zügig" verabschiedet hat.
Weitere Infos
Niedersachsentrojaner zur Verwanzung von Smartphones eingeführt
Die Probleme des Landrats Radeck mit der Niedersächsischen Kommunalverfassung
Beitrag: Roswitha Engelke
Die Niedersächsische Kommunalverfassung ist bezüglich der Kreistagsprotokolle absolut eindeutig.
Unter § 68 Protokoll heißt es: "Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Vertretung ist ein Protokoll zu fertigen." Das ist die Theorie.
Praktisch sieht das anders aus.
Wenn die Kreistagsabgeordnete Roswitha Engelke (DIE LINKE.) in der Kreistagssitzung am 13.03.19 nicht unerheblich zu einem Antrag bezüglich einer "zu prüfenden" Fusion zwischen der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt ausführt, dass diese Frage bereits durch ein vom Landkreis beauftragtes und seit Anfang 2013 vorhandenes und sehr teures Gutachten abschlägig beantwortet ist, greift die Praxis des Landkreises Helmstedt.
Im Protokollentwurf findet sich über den durchaus relevanten Sachvortrag der Kreistagsabgeordneten nichts. Und es gibt zwei Gründe, die die Annahme einer vorsätzlichen Weglassung rechtfertigen.
1. Hätten die von der Abgeordneten vorgetragenen Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt von der Verwaltung dargestellt werden müssen, respektive hätten sich der anwesende Landrat Radeck oder der Kreisrat Schlichting dazu äußern müssen. Von beiden Herren kam jedoch nichts.
Weiterlesen: Die Probleme des Landrats Radeck mit der Niedersächsischen Kommunalverfassung
Alte Sünden werfen lange Schatten - Der Fall VW
Quelle: Wirtschaftkriminalität Internet
- Der Fall VW und die Staatsanwaltschaft Braunschweig -
Am 15. Dezember 2005 hielt ich in Braunschweig einen Vortrag zum ,,Schwarzbuch VW". Nach
der Lesung stand ein unscheinbarer Mann auf. Er stellte sich als ,,Leitender Oberstaatsanwalt Dr.
Koch" vor. Er sei gekommen, da er kritische Äußerungen von mir über die Staatsanwaltschaft
Braunschweig erwartet habe. Er habe als Zeugen zudem einen Kollegen mitgebracht. Sodann
führte er aus, dass auf seine Person viele der Beschreibungen zuträfen, die ich bezüglich der im
VW-Skandal staatlich eingesetzten Strafverfolger gemacht hätte. (Diese hatte ich als Verein zum
Schutz von SPD-Parteigenossen bezeichnet.) So sei er z. B. Mitglied in Clubs, denen auch leitende
VW-Mitarbeiter angehörten.
Nachdem er mich nun unmittelbar gehört habe, müsse er feststellen,
dass an meinen Behauptungen ,,nichts dran sei". Er könne dies so deutlich sagen, da die Staats-
anwaltschaft Braunschweig alles geprüft habe. Außerdem müsse er sich zusammen mit seinem
Kollegen überlegen, gegen mich vorzugehen. Ich hätte nämlich behauptet, Bestechungsgelder,
welche die Preussag/TUI AG gezahlt habe, seien eventuell auch an Justizangehörige geflossen.
Man kann sich vorstellen, dass in der Zuhörerschaft nach den forschen Worten eines leibhaftigen
Leitenden Oberstaatsanwaltes erhebliche Unruhe eintrat. Diese konnte ich jedoch schnell wieder
abbauen.
Der Leitende Oberstaatsanwalt, Herr Dr. Koch, hatte nämlich schlicht gelogen.
Ich stellte einleitend klar, dass meine Aussagen sämtlich auf Unterlagen der Firma Volkswagen
AG beruhten, die ich persönlich bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig in der Turnierstraße 1
abgeholt hatte. Bezüglich der vom Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Koch behaupteten Prüfung der
Unterlagen las ich dem Auditorium eine Passage aus einem Scheiben der Staatsanwaltschaft
Braunschweig vor (s. Anlage).
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... ein Unglück kommt selten allein