Vor Ort

01. Februar 2022   Aktuell - Vor Ort

Zwischendurch etwas Schönes für die Seele: Die Leidenschaft "Garten"

Link zum Film:

Filmautorin Eva Severini entdeckt die großen und kleinen Gärten von Florenz - den privaten Park der Grafen Torriggiani, den Renaissancegarten der Villa Medici in Castello oder den Garten der Villa Gamberaia.

 

Hinter den hohen Mauern der Palazzi und Villen von Florenz verbergen sich sorgsam gepflegte Schätze der Gartenkunst,

Weiterlesen: Zwischendurch etwas Schönes für die Seele: Die Leidenschaft "Garten"

29. Januar 2022   Aktuell - Vor Ort

Trotz vieler Todesfälle: Die Presse setzt sich immer noch für einen Impfzwang ein (konspirativ mit den Herstellern der Produkte?)

In den Tod getrieben

(…) Die sechzehnjährige Cheyenne aus Hollfeld in Bayern möchte sich impfen lassen: Nicht wegen der Furcht vor dem Coronavirus. Cheyenne möchte wieder ausgehen, Sport treiben, verreisen. Wenige Tage nach der Impfung verstirbt das Mädchen im Krankenhaus. Ihre Mutter ist Krankenpflegerin. Geimpft. Sie macht sich schreckliche Vorwürfe. (…)

Die Presse läßt sich von Fakten und Beweisen - nachgewiesener Impftod vieler Menschen - nicht erschüttern, sie wertet tödliche Folgen nach einer Corona-Impfung stets als dumpfe Lügengeschichten von törichten Leugnern des Virus, nennt sie Nazis oder VerschwörerInnen. Sie wirbt (konspirativ mit den Herstellern der Produkte?) weiterhin für eine Impfung, ein endloses Boostern und befürwortet offenkundig, ungeachtet der Menschenrechte, einen Impfzwang per Gesetz. 

Wer hat hier eigentlich die hartgesottenen Nazi-Ambitionen?

 

 

 

25. Januar 2022   Aktuell - Vor Ort

Die bösartigen Russen und die Friedenstruppe der NATO im Machtspiel um die Ukraine

Quelle: Zeit

Beitrag: Roswitha Engelke

Die Propagandaflut gußeiserner Einfaltspinsel  innerhalb der westlichen Medienwelt, die sich weder von Fakten noch von Beweisen beeinflussen lassen, überschwemmt uns täglich mit  Meinungen und ist, schwelgend in ihrer Allwissenheit über Russlands Allmachtstreben, unerträglich geworden. Für sie ist die abgenudelte Platte von Putins lange geplantem kriegerischen Einmarsch in die Ukraine und nicht die US-Propaganda mit ihrer hochgepuschten Hysterie und das Machtstreben konspirativer Oligarchen der Ursprung allen Übels in der ehemaligen Sowjetrepublik.

Eine Äquivalenz zwischen den angeblichen russischen  Aggressionen und den seinerzeit von westlichen Schreiberlingen proklamierten "Wahrheiten" der USA, die zum Irakkrieg, zum Syrienkrieg und zum Bürgerkrieg in Libyen führten, sollten selbst hartgesottene  Wirklichkeitsverleugner wie "ntv" und "DER SPIEGEL" nicht mehr übersehen können. 

Laut einem Bericht der New York Times erwägt der US-Präsiden Joe Biden, aufgrund angeblicher russischer Aggressionen gegen die Ukraine mehrere Tausend US-Soldaten, Kriegsschiffe und Kampfflugzeuge in die Region zu schicken. Die NATO kündigt ebenfalls an, Kampfflugzeuge und Schiffe an die Ost-Grenzen der NATO zu verlegen. Spätestens jetzt sollte jedem noch so schlichten Gemüt klar werden, warum die NATO eifrig ehemalige an Russland angrenzende Sowjetstaaten in ihrem illustren "Friedens-Klub" ansammelte. 

Um die Dringlichkeit des geplanten US-Aufmarsches gen Russlands Grenze zu untermauern, teilten die USA und Groß Britannien dem Rest der Welt mit, ihr Botschaftspersonal aus der ukrainischen Hauptstadt Kiew abzuziehen. Deutschland hat sich damit bislang zurückgehalten.

Im Gegenzug hält der Kreml  einen Überfall der Ukraine auf Separatistengebiete für möglich

Weiterlesen: Die bösartigen Russen und die Friedenstruppe der NATO im Machtspiel um die Ukraine

27. Januar 2022   Aktuell - Vor Ort

Gastronomie präsentiert die Lockdown-Rechnung

Kommentar: Diejenigen, die sich am Virus gesundgestoßen und Milliarden verdient haben, sollten auch die Rechnung begleichen, alles andere wäre unanständig.

Zeit.online; Gastronomie im Lockdown: Die Lockdown-Rechnung bitte

Ein Wirt verklagt seine Versicherung vor dem Bundesgerichtshof, weil er sein Restaurant schließen musste. Für den Fall interessieren sich auch Zehntausende weitere Gastronomen.

 

, Von

19. Januar 2022, 16:46 UhrEditiert am 22. Januar 2022, 20:06 UhrDIE ZEIT Nr. 4/2022, 20. Januar 2022 74 Kommentare

Können Gastronomen von ihrer Versicherung verlangen, dass sie ihnen einen Teil der während des Lockdowns entstandenen Schäden ersetzt? Über diese Frage verhandelt am Mittwoch der kommenden Woche der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Geklagt hatte ein Gastwirt aus Schleswig-Holstein, der zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 sein Restaurant schließen musste. So erging es Zehntausenden im ganzen Land, die vom staatlich angeordneten Lockdown betroffen waren. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts machte das deutsche Gastgewerbe im April 2020 gut 68 Prozent weniger Umsatz als ein Jahr zuvor.

Der norddeutsche Gastronom beruft sich nun auf seine Betriebsschließungsversicherung und verlangt, dass ihm der Versicherer – wie es vertraglich vereinbart worden war – für 30 Tage die entgangenen Einnahmen ersetzt. Die Höhe der Verluste ist nicht bekannt, der Versicherer weigert sich jedoch, zu zahlen. Unter anderem argumentiert er, das Coronavirus gehöre nicht zu den versicherten Krankheitserregern.

Die Frage, wer die Schäden der Pandemie bezahlt, ist damit an der Spitze der Justiz angekommen. Der Fall ist nicht nur für Gastronomen und Hotelbetreiber relevant, sondern auch für Lebensmittelhersteller und Kliniken. Überall, wo gekocht wird, können Betriebsschließungsversicherungen das finanzielle Risiko abfedern, falls das Gesundheitsamt eine Küche dichtmacht. Bislang war das allenfalls im Zusammenhang mit Salmonellenerkrankungen und ähnlichen Infektionen relevant. Nun kommt dieser speziellen Versicherung eine ungeahnte Bedeutung zu.

Weiterlesen: Gastronomie präsentiert die Lockdown-Rechnung

23. Januar 2022   Aktuell - Vor Ort

Impfzwang ist immer noch strafrechtlich relevant

Aufklärung über Impfstoffe und der Kritik an ihrer bedenkenlosen Anwendung, selbst bei Risikopatienten, mit Unverstand entgegenzutreten und diese intellektuelle Kapitulation in der Öffentlichkeit als Wahrheit zu verbreiten ist ein Verbrechen. (Roswitha Engelke)

 

"My body my rigts" - "Mein Körper, meine Entscheidung"

Das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, folgt aus Artikel 8 der Europäischen Menschen-
rechtskonvention (EMRK). (Dazu sei zu bemerken my body my rights gilt für alle Menschen, nicht nur für Feministinnen.)

EU Charter of Fundamental Rights

Titel I

Würde des Menschen

Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
  2. Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
    a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
    b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
    c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
    d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.

Ungeimpfte mit einer Geldstrafe belegen, weil sie sich nicht impfen lassen wollen ist Erpressung

§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande (*) handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

 

Weiterlesen: Impfzwang ist immer noch strafrechtlich relevant

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute5
Gestern15
Woche67
Monat205
Insgesamt94853
 

Anmeldung