Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / 15.08.2021 Wachstumskritiker vertröstet man seit eh damit, dass das Wachstum bald ohne Verschleiss der Natur auskomme. Ein Ablenkungsmanöver.
Vor Ort
15. August 2021  
			
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	Informationen zum Thema Schulbücher
Seit Jahresbeginn wurde der neue § 21 Abs. 6a SGB II / 30 Abs. 9 SGB XII eingefügt, nach diesem haben SchülerInnen, die aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, einen Anspruch auf Übernahme der dahingehenden Schulbuchkosten.
Darin umfasst sind alle Schulbuchkosten, die anfallen. Seien es komplette Kosten, Ausleihgebühren oder Eigenanteile die nach landerechtlichen Bestimmungen anfallen.
Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten:
1. Um diese Kosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines Nachweises der Schule, welche Bücher anzuschaffen sind, sowie eine Quittung über die entstandenen Kosten.
Handelt es sich um erhebliche Kosten, z.B. wegen fehlender Lernmittelfreiheit in einem Bundesland, müssen die Kosten nach vorheriger Bezifferung monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, das JC hat vorzustrecken.
3. Im SGB XII (nach dem 3. Kapitel) und bei den Analogleistungen nach AsylbLG muss beachtet werden, dass die Anträge auf Übernahme zwingend im Monat des Kaufes gestellt werden müssen! Im SGB II können die Anträge auch deutlich später gestellt werden.
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	Keine Anrechnung mehr der Pauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen als Einkommen
Ebenfalls zum 1.7.2021 wurde die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer*innen bis 3.000 € im Kalenderjahr anrechnungsfrei gestellt (§ 11a Abs. 1 Nr. 4 SGB II). Diese Regelung gilt auch im SGB XII (§ 82 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 SGB XII).
Hier ist wichtig, dass sich die Anrechnungsfreiheit der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer*innen nicht negativ auf die Einkommensbereinigung anderer Einkünfte auswirkt. Also wären beispielsweise Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung in Höhe von 3.000 € und Übungsleiterpauschale in Höhe von ebenfalls 3.000 € / jährlich nebeneinander anrechnungsfrei.
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	Geimpfte sind keine Gefahr? - Söders Märchenstunde
Der Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, Professor Dr. Günter Kampf, zeigt und belegt in dem folgenden Text, dass der bayerische Ministerpräsident Söder nicht die Wahrheit sagt, wenn er behauptet, von Geimpften gehe keine Ansteckungsgefahr aus.
Geimpfte unterliegen keinen weiteren Auflagen. Sie dürfen einfach so in Restaurants und Fitness-Studios gehen. Sind sie möglicherweise die Erklärung für steigende Fallzahlen? Dieser Frage sollte schnellsten nachgegangen werden.
Quelle: NachdenkSeiten, 13. August 2021 um 8:31 Ein Artikel von: Redaktion
Professor Dr. Günter Kampf: Söders Märchenstunde
„Wer geimpft ist, stellt keine Gefahr dar, deshalb muss man ihm verfassungsrechtlich zwingend die Grundrechte zurückgeben“. So äußerte sich der Ministerpräsident Bayerns am 10. August 2021. Diese Aussage müsste in allen Medien einschließlich seinem persönlichen Twitter-Account als „Fake News“ markiert werden, üblicherweise zieht das eine Sperre des Kontos für eine bestimmte Zeit nach sich. Denn es handelt sich tatsächlich um eine Falschinformation. SARS-CoV-2 kann von Geimpften übertragen werden. Daran besteht kein Zweifel, auch wenn es unter Geimpften weniger COVID-19-Fälle gibt.
Wirksamkeitsstudien
Zunächst zeigen selbst die Phase-3-Studien zur Wirksamkeit der Vakzine, dass es COVID-19-Fälle bei Geimpften gab, wenn auch seltener [7]. Ähnliche Ergebnisse fanden sich bei geimpften Makaken [7].
Durchbruchinfektionen – Einzelfälle
Darüber hinaus wurde in der Wissenschaft über Einzelfälle von Durchbruchinfektionen bei Geimpften berichtet, beispielsweise aus Bonn [11], Italien [2][12], Brasilien [5], Indien [9] und den USA [6].
Durchbruchinfektionen – Häufungen
Eine Häufung von Durchbruchinfektionen sei hier beispielhaft beschrieben. In Massachusetts wurden im Juli 2021 im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen insgesamt 469 neue COVID-19-Fälle nachgewiesen, von denen 346 Fälle bei vollständig oder unvollständig Geimpften auftraten (74%). 274 dieser Betroffenen zeigten Symptome (79%). Die Ct-Werte waren in allen Gruppen vergleichbar niedrig (Median: 21,5 bis 22,8) und zeigten somit eine hohe Viruslast an, auch unter den vollständig Geimpften [3].
Weiterlesen: Geimpfte sind keine Gefahr - Söders Märchenstunde
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	Die Heuschrecke Mensch ...
Quelle: INFOsperber
Hanspeter Guggenbühl: Das BIP-Wachstum schlägt die Effizienzgewinne und die Natur hat das Nachsehen. ©
Wachstum frisst selbst im «Musterland» Schweiz Naturkapital
upg. Als Teil unserer Serie im Gedenken an Hanspeter Guggenbühl übernehmen wir seinen Artikel aus dem Jahr 2005 über das unsinnige Starren auf das Wirtschaftswachstum. Mit aktuellen Zahlen von heute könnte er die falschen Weichenstellungen noch schärfer darstellen. Trotzdem ist das BIP-Wachstum noch immer das oberste Ziel der Wirtschaftspolitik. Alle Beiträge werden als Serie «in memoriam hpg» zusammengefasst und im hier verlinkten Dossier vereint.
Das BIP-Wachstum ist weder «qualitativ» noch «nachhaltig»
Wir brauchen mehr Wirtschaftswachstum, um den Umweltschutz zu finanzieren, predigen die Regierungen der meisten Industriestaaten. Dabei übersehen sie einen einfachen Zusammenhang. Je mehr die Wirtschaft wächst, desto stärker schrumpft tendenziell das Kapital der Natur in Form von nicht erneuerbaren Ressourcen, und desto stärker wird die Umwelt mit Abfällen, Klimagasen und Landversiegelung belastet.
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	Formulare zur Volksabstimmung - Change.org. e. V.
Quelle: Change.org. e.V.
Mehr als eine Viertelmillion Menschen sind schon bei der ersten bundesweiten selbstorganisierten Volksabstimmung Deutschlands dabei!
Der Change.org e.V., organisiert dieses demokratische Experiment mit den anderen Bündnispartnern von ABSTIMMUNG21. Gemeinsam will  Cange.org  eine Million Menschen mobilisieren. Je mehr Menschen teilnehmen, desto eindeutiger wird der Auftrag an die nächste Bundesregierung, sich mit den Ergebnissen und der Volksabstimmung auf Bundesebene auseinanderzusetzen.
Machen Sie mit!
Vier gesellschaftlich relevante Themen stehen zur Abstimmung: Finanzierung der Krankenhäuser, Widerspruchslösung bei der Organspende, Maßnahmen für den Klimaschutz und Einführung der bundesweiten Volksabstimmung.
Es fehlen noch 750.000, die sich anschließen und in einigen Wochen mitentscheiden. Die Abstimmungsunterlagen können Sie schnell und kostenlos anfordern. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, an der Abstimmung teilzunehmen. Change.org würde sich freuen, wenn Sie dabei sind und auch Familie und Bekannte überzeugen, teilzunehmen!


