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01. Mai 2020
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Liebe Genossinnen und Genossen,
zum ersten Mal seit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1949 wird es 2020 keine Demos und Kundgebungen auf Straßen und Plätzen zum Tag der Arbeit am 1. Mai geben. Denn in Zeiten von Corona heißt Solidarität: mit Anstand Abstand halten.
Und trotzdem stehen wir am Tag der Arbeit 2020 zusammen - digital, in den sozialen Netzwerken, mit einer Live-Sendung am 1. Mai. Wir sehen uns. Live! Am 1. Mai 2020 ab 11 Uhr. Hier auf dieser Webseite, auf Facebook und Youtube. Mit dabei sind unter anderem: MIA., Konstantin Wecker, Jocelyn B. Smith, Sarah Lesch, Heinz Rudolf Kunze, Thorsten Stelzner, Friederike Kempter, Dota, Ute Lemper und Felix Räuber.
Solidarische Grüße und bleibt gesund,
Roswitha Engelke, Karl-Heinz Schmidt und Ulrich Engelke
30. April 2020
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Vor Ort
Quelle: KOMMUNAL, das Magazin für Bürgermeister, Kommunalpolitiker und Verwaltung
Chefredakteur | KOMMUNAL
30. April 2020
Bürgerversammlungen, Stadtgespräche und Ratssitzungen online – auf einmal geht’s! In zahlreichen Gemeinden gibt es tolle Beispiele, wie die Zukunft aussehen kann. Die Heulsusen, Dauerbremser und selbsternannten Datenschützer mögen bitte leise in ihr analoges Tränenmeer weinen, meint Christian Erhardt.
„Ich habe meine erste digitale Gemeinderatssitzung überlebt. Zunächst lief alles gut, aber ihr werdet nicht glauben, was dann geschah“. Mit diesen Worten begann Florian Kling, frisch gewählter Bürgermeister von Calw Ende April einen längeren Erfahrungsbericht auf Twitter. Die Kurzvariante: Beim nächsten Mal wünscht sich Kling einen Techniker an seiner Seite und will einen Test mit allen Gemeinderäten vor der eigentlichen Sitzung durchführen. Ach ja, und er flucht über das eingesetzte Videokonferenzsystem Webex und will stattdessen lieber Zoom nutzen. Und schon war er wieder da, der unvermeidliche Shitstorm im Netz. Alles unsicher und die Plattform dieses StartUp Unternehmens ginge ja gar nicht. Und dann wird wieder auf die Lösungen der Datenriesen wie Microsoft verwiesen. Übrigens von den gleichen Datenschützern, die im selben Atemzug das tränenreiche Klagelied über die „bösen Großkonzerne im Netz“ anstimmen, die das Internet dominieren und alle anderen „kaputt machen“. Fazit: „Lass es lieber bleiben, unsere schönen Strukturen, unsere bewährten Lösungen, die gute alte Zeit, wir wollen das alles behalten.“ Wenn´s hart auf hart kommt wird noch schnell ein Hirnforscher zitiert, der uns erklärt, dass das lange Anstarren eines Bildschirms sowieso nicht gesund sei. Willkommen im Land der Dichter und Heulsusen.
30. April 2020
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Hier ein Überblick zu Aktivitäten der einzelnen Bundesländerin im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Gremienarbeit
Die Sitzungen der Kommunalvertretungen fallen nicht unter die behördlichen Veranstaltungsverbote. Ob die Sitzungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Kommune. Der Gesundheitsschutz der kommunalen Vertretungen ist zu beachten. Kommunen sollen handlungs- und rechtssicher agieren können; nur unaufschiebbare Befassungen derzeit angebracht.
Mögliche Infektionen sind kein von den Kommunalverfassungen der einzelnen Bundesländer vorgesehener Grund, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen ist einer der wesentlichsten Grundprinzipien des Kommunalverfassungsrechts und ist einzuhalten.
Die herausragende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wird auch dadurch deutlich, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Verstoß nicht nur die Rechtswidrigkeit, sondern in der Regel die Nichtigkeit gefasster Beschlüsse zur Folge hat.
In vielen Bundesländern bieten die bestehende Regelungen ausreichenden Handlungsspielraum. Im Notfall können Pairing-Absprachen getroffen werden.
Nachfolgend findet ihr eine Aufstellung zu den aktuellen Sach- und Diskussionsständen in den einzelnen Bundesländern.
Danke an Christina Buchheim, Sprecherin für Kommunalpolitik und Vorsitzende Petitionsausschuss Linksfraktion im Landtag Sachsen-Anhalt für diese Zusammenstellung.
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30. April 2020
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Auch in den Haushalten der Städte und Gemeinden hinterlässt die Corona-Pandemie verheerende Spuren. Die Bundesregierung darf nicht jene, die das Rückgrat der Demokratie bilden, im Regen stehen lassen. Nicht nur die Verhandlungen zur Lösung des Altschuldenproblems müssen zügig beendet werden, auch dürfen die Kommunen nicht auf den finanziellen Lasten durch Gesetze des Bundes sitzen bleiben. Denn: »Wer bestellt, bezahlt«.
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28. April 2020
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Helmstedt.
Die am Montag in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung mit der im Wesentlichen die Maskenpflicht in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens eingeführt wurde, wird für das Kreisgebiet Helmstedt in einigen Punkten ergänzt.
Betroffen sind insbesondere medizinische Dienstleistungen, Behörden, die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen, der Öffentliche Personennahverkehr, die
Schülerbeförderung und die Begleitung von Kindern im Rahmen der Notbetreuung.
Im Zuge der Lockerung der Kontaktbeschränkungen hatte das Land Niedersachsen für viele Bereiche, in denen sich Menschen begegnen, eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt seit gestern.
Die Verordnung deckt jedoch einige Bereiche aus medizinischer Sicht nicht ab, bei denen auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Diese Lücken werden nun per Allgemeinverfügung vom Landkreis Helmstedt geschlossen. So ist eine Alltagsmaske mitzubringen und zu tragen beim Besuch von Behörden, bei der Fahrt im Taxi, an Haltestellen oder an Bahnhofsgleisen. Die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen müssen nun zum Schutz der Kunden auch eine Maske tragen, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Plexiglaswände, getroffen wurden. Auch bei medizinischen Dienstleistungen, wie z.B. therapeutischen Behandlungen, aber auch beim Blutspenden, haben sowohl Anbieter als auch Kunden eine Alltagsmaske zu tragen. Beim Betreten von Orten zur Abgabe von Speisen undGetränken zum Mitnehmen bzw. beim Ausliefern besteht ebenso eine Maskenpflicht wie in Fahrzeugen zur Schülerbeförderung. Begleitpersonen, die Kinder zur Schule, zu
Kindertagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen im Rahmen der Notbetreuung bringen oder
abholen, haben beim Betreten der Einrichtung ebenfalls eine Alltagsmaske zu tragen.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich keine Maske tragen dürfen, sind
von diesen Regelungen ausgenommen. In allen Fällen genügt das Tragen einer sogenannten
Alltagsmaske. Geeignet sind auch Schals oder Tücher aus Baumwolle oder einem anderen
geeigneten Material.
„Der Freiheitsdrang der Menschen, aber auch wirtschaftliche Aspekte sind absolut
nachzuvollziehen“, erklärt Landrat Gerhard Radeck.
Wenn man auf der einen Seite Kontaktbeschränkungen lockere, müssten auf der anderen Seite andere Maßnahmen zumSchutz der Gesundheit der Menschen getroffen werden. „Wir sind noch nicht durch“, warnt Radeck vor allzu großem Leichtsinn. „Wir werden uns die Infektionszahlen in den nächsten Tagen und Wochen genau anschauen und beobachten, wie sich die einzelnen Maßnahmen
auswirken.
Gegebenenfalls muss nachgesteuert werden – in die eine, wie in die andere
Richtung.“ Bei allen Vorkehrungen müsse sorgfältig abgewogen werden. Der Kunde habe
wenig Verständnis dafür, dass er ein Geschäft nur mit Maske betreten dürfe, die Verkäuferin
aber ohne weitere Schutzmaßnahmen keine Maske trage.
Es sei aber auch zu bedenken, dass Tragen einer Maske über einen Zeitraum von vielen Stunden beschwerlich sei.
In Anlehnung an die Niedersächsische Verordnung werden Verstöße in der Einführungsphase
bis zum 03. Mai 2020 noch nicht geahndet. Ein Bußgeld gibt es erst ab dem 04. Mai.
Über das Hausrecht kann Ihnen aber im Einzelhandel, im ÖPNV und in den anderen genannten
Einrichtungen schon vorher der Zutritt verwehrt werden.
Radeck sieht im Gegensatz zum Krisenstab des Landes den Kreis Helmstedt nicht als
Schwerpunkt der Corona-Pandemie in der Region. Betrachte man ausschließlich die
Gesamtzahl der Infizierten pro 100.000 Einwohner, könne man diesen Schluss ziehen, so Radeck.
„Aktuell haben wir im Landkreis Helmstedt jedoch mit 22 im Moment Erkrankten und
auch in Bezug auf die Zahl der Corona-Toten glücklicherweise die besten Werte in der Region.“ Die nun getroffenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass es auch so bleibt.
Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft. Sie ist zunächst bis 06. Mai befristet, kann bei Bedarf jedoch verlängert werden. Sie finden sie hier.