Vor Ort
Presseinformation: Weiterhin Einschränkungen für kreiseigene Schulsporthallen auch bei CORONA Lockerungen des Landes
Weiterhin Einschränkungen für kreiseigene Schulsporthallen auch bei CORONALockerungen des Landes
Der Landkreis Helmstedt weist daraufhin, dass bei einer möglichen Lockerung der CORONARegelungen für den Indoorsport, keine automatische Freigabe der außerschulischen Nutzung in
den kreiseigenen Schulsporthallen erfolgen kann.
Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften in den Schulen, mussten bzw.
müssen einige Schulsporthallen zu vorübergehenden Schulräumen umgewandelt werden.
Betroffen hiervon sind:
- Helmstedt: GaBö-Halle und Julianum I + II
- Königslutter: Landkreis-Halle (ohne Tribüne)
- Lehre: Kleine Sporthalle der Oberschule Lehre
- Schöningen: alle 3 kreiseigenen Sporthallen (Eichendorffhalle, Gerhard-Müller-Turnhalle sowie die
Turnhalle Gymnasium Anna-Sophianeum)
- Velpke: Sporthalle der Carl-Friedrich-Gauß Oberschule.
Damit stehen diese Hallen auch bei möglichen Lockerungen für den Indoorsport, zunächst bis zu
den Sommerferien nicht für die außerschulische Nutzung zur Verfügung.
Zusätzlich bleiben zur Hygienesicherheit in den Schulen, alle Sporthallen die sich in einem Schulgebäude befinden (Lademann-Realschule, Giordano-Bruno-Gesamtschule innen, RudolfDießel-Schule) bis zu den Sommerferien geschlossen.
In der Helmstedter Kanthalle sind wiederum bis zum Sommer Baumaßnahmen an der Elektrik
geplant.
Wie es nach den Sommerferien weitergeht ist noch nicht absehbar. Jahresgenehmigungen
für die außerschulische Nutzung im Schuljahr 2020/21, können zunächst unverändert
beantragt werden. Antragsfrist ist in diesem Jahr der 15. Juni 2020.
Coronaregeln gelten auch an Himmelfahrt ...
Helmstedt.
Am kommenden Donnerstag ist der Feiertag Christi Himmelfahrt.
Traditionell wird dieser Tag gern für Familienausflüge, aber auch von Vätern und solchen, die es noch werden wollen, genutzt, um mit dem Bollerwagen und reichlich Alkohol an Bord, durch die Landschaft und die Parks zu ziehen. Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie auch am „Vatertag“ gelten. Nach der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Personen untersagt, da diese die Einhaltung der Abstandsregelungen gefährden können. Dazu zählen auch die bekannten „Vatertagstouren“ Ausgenommen von diesem Verbot sind allerdings Zusammenkünfte und Spaziergänge einer Person mit Angehörigen sowie Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Anders formuliert sind also Ausflüge zweier Familien, deren Angehörige jeweils in einer Wohnung
zusammenleben, erlaubt. Landrat Gerhard Radeck und die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden bitten um Verständnis für diese landesweit gültigen Regelungen.
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Der Landrat nimmt Stellung zur Kritik bezüglich der Coronakrise der Kreistagsfraktionen
Helmstedt, 13.05.2020
In der heutigen Ausgabe der Helmstedter Nachrichten äußern die
Kreistagsfraktionen viel Lob, aber auch Kritik gegenüber dem Krisenmanagement der
Kreisverwaltung.
Stellungnahme des Landrates zur Kritik aus den Kreistagsfraktionen am Corona-Krisenmanagement
POL-WOB: Polizei kontrolliert am Himmelfahrtstag
Wolfsburg (ots)
Helmstedt, 15.05.2020
Aufgrund des bevorstehenden Feiertags Christi Himmelfahrt weist die Polizei Helmstedt nochmals auf die Einhaltung der seit dem 11. Mai geltenden Fassung der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hin.
Einsatzkräfte der Polizei werden in Bezug auf die Überwachung der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie am diesjährigen Vatertag deutlich sichtbar die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen erhöhen.
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Der Frühling läßt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte auch in Coronazeiten ....
Ein Sonntag im Bürgerpark
Fotos: Roswitha Engelke
Trotz Corona, der Frühling ist nicht abgesagt: Es grünt und blüht im Bürgerpark,
Tretboot-fahren und Picknick auf der Oker
Die Kastanien blühen