Vor Ort
Fragen zur Allgemeinverfügung - Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.04.2020
Frage des Ratsherrn Engelke zur oben aufgeführten Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.04.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Radeck,
gemäß "§ 1, Verhaltensregeln, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen
(1) Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren."
darf ich mich jetzt bei Spazierengehen nicht mehr mit einer fremden Person über eine Distanz von mindestens 1,5 unterhalten?
Wenn das so ist, dann ist die Landesregierung wohl komplett daneben.
Ich bitte um eine Klarstellung, gegebenenfalls um Ihre geschätzte Rückfrage beim Land Niedersachsen.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Engelke
Antwort aus dem Kreishaus vom Montag, 12.05.2020
Sehr geehrter Herr Engelke,
selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin zum Spazierengehen in der Öffentlichkeit treffen.
Gemäß § 2 der aktuellen Nds. Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum jeder einzelnen Person gestattet. Dabei hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte einer Person mit Angehörigen sowie Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören.
Konkret können Sie sich also weiterhin zu zweit, neuerdings sogar mit Personen eines weiteren Hausstandes, in der Öffentlichkeit treffen. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sebastian Bode
Landkreis Helmstedt
Landkreis Helmstedt: Neue Erreichbarkeit des „Corona-Teams“.
Aufgrund eines Umzuges haben sich die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen, die
Fragen zum Corona-Geschehen beantworten, geändert.
Bei medizinischen Fragen zum Thema Corona, erreichen Sie die Mitarbeiter*innen des
Gesundheitsamtes ab Montag, den 11.05.2020, montags bis freitags in der Zeit von
08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr, dienstags bis 16:30 und samstags von 13:00
– 16:00 Uhr unter folgenden Telefonnummern: 05351/121-1031, 1032 und 1034 sowie
per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ver.di - Mahnwache 09.05.2020, 15:00 Uhr – 16:00 Uhr Schlossplatz Braunschweig
Braunschweig: Es reicht! Nicht mehr auf unserem Rücken!
In der aktuellen Krise zeigt sich verstärkt, dass die Ökonomisierung des Gesundheitswesensdramatische Folgen gleichermaßen für Beschäftigte und Bevölkerung hat und sollte nun auch dem Letzten die Versäumnisse von jahrzehntelanger verfehlter Gesundheitspolitik vor Augen führen. >Wurde vor kurzem noch darüber debattiert wie viele Krankenhäuser am besten zu schließen sein ist man nun froh über jedes verfügbare Patientenbett. Die vorher schon prekäre Lage der Beschäftigten hat sich aktuell nun noch um ein Vielfaches verschlechtert und setzt sie zudem zusätzlichen Risiken aus.
Aus allen Reihen regnet es Dank, Beifall und Forderungen nach Verbesserungen für dieBeschäftigten.
Doch so sieht es wirklich aus:
- Arbeitsverdichtung hat sich noch einmal verstärkt
- Ohnehin schlechte Personaluntergrenzen wurden ausgesetzt
- Gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen durch fehlende adäquate Schutzkleidung, Covid-19 Testung und gelockerte Quarantäne Vorgaben für medizinisches Personal
- Weniger zur Verfügung stehendes Personal durch erhöhten Krankenstand oder Quarantäne
- Verschlechterung des Arbeitszeitgesetzes
- Teilweise Anwendung unfairer Methoden oder Übergehen von Mitbestimmungsrechten durch Arbeitgeber
Seit vielen Jahren setzt ver.di sich für Verbesserungen von Arbeits- und Lohnbedingungen ein, hat konkrete Forderungen gestellt und Maßnahmenerarbeitet. Wir sind der Meinung gerade jetzt müssen den warmen Worten der Politik zeitnah konkrete Umsetzungen erfolgen, ehe noch mehr
Beschäftigte diesem wichtigen Bereich der Versorgung den Rücken kehren.
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Allgemeinverfügung - Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.04.2020
L A N D K R E I S H E L M S T E D T - D E R L A N D R A T
Landkreis Helmstedt - Postfach 15 60 - 38335 Helmstedt Allgemeinverfügung hier: Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.04.2020, Amtsblatt des Landkreises Helmstedt Nr. 23/20, S. 320 – 323 zum weiteren Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Helmstedt.