Allgemein

16. März 2020   Aktuell - Allgemein

EU-Maßnahmen zu COVID-19: Erst die Gesundheit aller, dann die Märkte

Pressemitteilung Europaabgeordneter Martin Schirdewan (DIE LINKE.)

Brüssel/Berlin, 16. März 2020

EU-Maßnahmen zu COVID-19: Erst die Gesundheit aller, dann die Märkte

Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament (GUE/NGL) und finanzpolitischer Sprecher der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament, kommentiert die heutige Sitzung der Eurogruppe, von der finanzpolitische ad-hoc-Reaktionen auf das neuartige Corona-Virus erwartet werden:

„In Anbetracht des Ausnahmezustands, der unsere Gesundheits- und Fürsorgesysteme derzeit vor ungeahnte Herausforderungen stellt, gilt es nun sofort Maßnahmen zu ergreifen, die die Wucht der Pandemie möglichst rasch abfedern. Zuallererst gehört dazu, der Gesundheitsversorgung ausnahmslos jedwede Unterstützung zu bieten, die die Krankenhäuser, die Ärzte und Ärztinnen sowie das ohnehin bereits am Anschlag arbeitende Pflegepersonal nun brauchen. Ohne Wenn und Aber benötigen wir jetzt EU-weit koordinierte Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus‘ soweit wie möglich zu verlangsamen und nach Möglichkeit einzudämmen.“

„Deshalb fordern wir als Linksfraktion des Europaparlaments, umgehend massive Investitionen in die Gesundheitssysteme zu tätigen und die Arbeitnehmer*innen bedingungslos zu schützen. Nach Jahren des durch die EU auferlegten Spar- und Kürzungsdiktats gilt es nun, Schadensbegrenzung für die kaputtgesparten Gesundheitssysteme zu betreiben, die nun vor einem drohenden Katastrophenszenario stehen und damit nicht allein gelassen werden dürfen.“

Schirdewan weiter: „Ich erwarte ich von den Finanzministerien der Eurozone bei ihrem heutigen Treffen, die Schulden- und Defizitregeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auszusetzen, um alle notwendigen Investitionen durch die Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Außerdem brauchen wir sofort die Einrichtung EU-weiter Reaktionen, die auf Solidarität unter den Mitgliedstaaten beruhen. Arbeitnehmer*innen, Kulturschaffende, prekär Beschäftigte und Selbstständige oder Arbeitslose dürfen nicht den Preis für die Versäumnisse der Politik bezahlen. Ich verlange, dass die Eurogruppe heute dementsprechende Sofort-Maßnahmen ergreift und den Gesellschaften umgehend hilft. Erst die Menschen, dann die Märkte.“

16. März 2020   Aktuell - Allgemein

Coronakrise - Finanzielle Notstandsgesetze

Beitrag: Ulrich Engelke

Mit der Corona-Krise kommen enorme Probleme auf die Bevölkerung zu, beispielsweise wenn vielerorts Schulen und besonders Kindertagesstätten ihren Betrieb einstellen.

Was dann? Ein Elternteil bleibt zu Hause und betreut? Unbezahlt oder demnächst gekündigt?

Was ist mit Verbindlichkeiten wie Mieten, Hypotheken und  Ratenzahlungen für Autos angesichts dessen, dass normale Arbeitnehmerhaushalte finanziell in den meisten Fällen voll ausgereizt sind? Ein voller Sparstrumpf ist kaum irgendwo zu erwarten.

Hinzu kommen etliche Kleinbetriebe wie Gaststätten, die ihren Betrieb einstellen müssen, wenn die menschlichen Kontakte untereinander zurückgefahren werden. Das betrifft auch tourende Künstler, Entertainer und so weiter.

Kleine Geschäfte außerhalb der Grundversorgung, die sich oft sowieso am Rande der Existenz bewegen, werden unrentabel werden und ihre Eigentümer nicht mehr ernähren können.

Weiterlesen: Coronakrise - Finanzielle Notstandsgesetze

13. März 2020   Aktuell - Allgemein

Bergen/Munster: Bundeswehr sagt Teilnahme an der Übung Defender ab

Die Bundeswehr hat ihre Teilnahme an „Defender“ am niedersächsischen Hauptort Bergen/Munster soeben abgesagt.

Es ist eine überfällige Entscheidung, aber nur der erste Schritt auf dem Weg zur gesamten Absage. Jetzt sollten sich auch US-Army und NATO zurückziehen.

Wir wollen keine Kriegsspiele vor unserer Haustür! Hier die PM: https://www.presseportal.de/pm/114358/4547149 „Die Bundeswehr sagt ihre Übungsbeteiligung für DEFENDER-Europe 20 auf den Truppenübungsplätzen BERGEN-MUNSTER ab.

Konkret geht es um die Beteiligung deutscher Truppenteile in Stärke von rund 250 Soldatinnen und Soldaten des Heeres an einem Übungsabschnitt, der vom 16. bis 30. April gemeinsam mit US-Streitkräften auf den Truppenübungsplätzen BERGEN-MUNSTER im Rahmen von DEFENDER-Europe 20 geplant war.

Entscheidungen der US-Seite zum weiteren Verlauf der Übung stehen noch aus. Die erforderliche Unterstützung der nach Deutschland verlegten US bzw. alliierten Streitkräfte im sogenannten Host Nation Support wird fortgesetzt.

Die Absage der Bundeswehr-Beteiligung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus. Sie dient der Fürsorge für die Gesundheit der beteiligten Soldatinnen und Soldaten und der Menschen in Deutschland.“ 

09. März 2020   Aktuell - Allgemein

Defender Demos 2020

09. März 2020   Aktuell - Allgemein

Cum ex "Experte" und professioneller Unternehmens-Lobbyist Harbarth als Bewahrer des Grundgesetzes? - Wie abgefahren ist das denn?

Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?
Ein Artikel von Werner Rügemer | Quelle: Nachdenkseiten

Stephan Harbarth soll nach dem Willen von Groko, FDP und Grünen jetzt zum Präsidenten des Bundesverfassungs-Gerichts gewählt werden. Das kann, es muss verhindert werden.

Am 6. Mai 2020 endet die Amtsperiode des jetzigen Präsidenten Andreas Voßkuhle. Sein Nachfolger soll Stephan Harbarth werden. So haben es für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat die Große Koalition mit FDP und auch Grünen schon 2018 eingefädelt. Damals wählten sie Harbarth zum Vizepräsidenten des Gerichts. Jetzt steht im Bundesrat die routinemäßige Wahl zum Präsidenten an.

Zwei bekannte Anwälte haben Beschwerde beim Bundesverfassungs-Gericht eingelegt, also bei dem Gericht, dessen Präsident Harbarth ab Mai 2020 sein soll. Die Beschwerde von Claus Schmitz aus der Kanzlei HMS hat das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Schmitz sei von Harbarths Ernennung nicht betroffen, so die kümmerliche Begründung. Über die Beschwerde von Ralph Sauer aus der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist noch nicht entschieden. Sauer hat angekündigt, zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, wenn Karlsruhe negativ entscheidet.

Gründe gegen Harbarth:

  • Als CDU-Abgeordneter im Bundestag hat er nach aller Kenntnis gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoßen. Es legt fest: Das Mandat ist die Haupttätigkeit. Doch Harbarth war hauptamtlich als Anwalt tätig mit jährlichen Millioneneinkommen.
  • In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
  • Shearman & Stirling ist führende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten – keine Gewähr für den Schutz des deutschen Grundgesetzes.
  • Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei SZA große Unternehmen vertreten, die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-Betrüger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth eine Befassung mit VW.
  • Harbarths Kanzlei war und ist zugleich als Steuer-Berater für Unternehmen und für vermögende Privatpersonen tätig. Auch Harbarth war hier tätig.
  • Als Abgeordneter trat er für harte Sanktionen bei Arbeitslosen ein. Er verzögerte möglichst lange den gesetzlichen Mindestlohn – dessen millionenfache, straflose Nichtzahlung durch Unternehmer hat der Rechtskundige nie kritisiert.

Anhang: Ein neu überarbeiteter und aktualisierter Text von Werner Rügemer zur Personalie Stephan Harbarth aus dem Dezember 2018:

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