Allgemein
Chile: Glückwunsch für eine Verfassungsreform
Glückwunsch an die Bewegung für eine Verfassungsreform in Chile
von Heike Hänsel, 26. Oktober 2020
„Der Sieg der Bewegung für eine Verfassungsreform in Chile ist ein wichtiges Signal für die Demokratie im Land und zugleich eine schallende Ohrfeige für den Präsidenten und Profiteur der ehemaligen Militärdiktatur, Sebastián Piñera.
Dieses Referendum wurde durch die seit einem Jahr anhaltenden Sozialproteste erzwungen. Die brutale Polizeigewalt gegen diese Proteste mit mehr als 30 Toten und tausenden Verletzten muss aufgearbeitet und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagt Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Die Außenpolitikerin weiter:
„Die Regierung von Piñera hatte bis zuletzt versucht, eine demokratische und transparente Reform der Verfassung der Pinochet-Diktatur zu sabotieren. Es ist gut, dass die Bevölkerungsmehrheit auch den Versuch deutlich abgeschmettert hat, eine Reformkommission unter maßgeblicher Kontrolle des Regierungslagers im Parlament zu bilden, und stattdessen für einen Verfassungskonvent gestimmt hat.
Das Ergebnis des Referendums in Chile ist auch ein Signal an die Bundesregierung, endlich ihre Unterstützung für eine der unbeliebtesten Regierungen seit dem Ende der Diktatur, die ehemalige Pinochet-Unterstützer im Kabinett sitzen hat, zu beenden. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Lieferung von Ausrüstung an die chilenische Polizei, die für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, sowie Planungen für eine Polizeikooperation umgehend stoppt.“
Abgeordnete aus über 20 Ländern fordern Erhaltung des New START-Atomwaffenvertrags
Matthias Höhn,
Bundesgeschäftsführer f. d. LINKE im Bundestag
21. Oktober 2020
Auch wenn zuletzt etwas Bewegung in die Sache kam, noch ist es unklar: Wird der letzte übriggebliebene Atomwaffenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Russland langfristig erhalten bleiben? Falls die beiden Atommächte sich nicht bald auf eine Verlängerung einigen, läuft der „New START“-Rüstungskontrollvertrag im Februar 2021 aus. Dieses Abkommen begrenzt seit zehn Jahren die russischen und US-amerikanischen Atomwaffenarsenale auf je 800 Trägersysteme und 1.550 einsatzbereite Sprengköpfe. Mit der Beendigung des Vertrages würde die letzte Brücke der atomaren Rüstungskontrolle zwischen Moskau und Washington einstürzen.
Doch eine Übereinkunft ist nicht sicher. Beide Seiten haben in den vergangenen Jahren die internationale Rüstungskontrolle mehr geschädigt als voran gebracht. Sollte New START fallen, gäbe es zum ersten Mal seit 1972 keine Begrenzung von Atomwaffen zwischen den beiden Staaten – ein atomares Wettrüsten droht.
Appell an die USA
Aus diesem Grund haben sich mehr als 75 Abgeordnete aus über 20 europäischen Parlamenten zusammengeschlossen, um einen Appell an die USA zu richten.
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Polizeigewalt in Frankreich
Quelle: DW made for minds
Mit Gummigeschoß und Tränengas auf Streife ...
Im Januar stirbt Cédric Chouviat bei einem gewaltsamen Polizeieinsatz an einem Kehlkopfbruch. Auch er wird in Frankreich zum Symbol der Proteste gegen Polizeigewalt. Die ist dort seit Jahrzehnten strukturell verankert.
Hartgummigeschosse, sogenannte "Flash Balls", setzt die französische Polizei immer wieder bei Demonstrationen ein
"Ich ersticke" - sieben Mal soll Cédric Chouviat diese Worte zu den Polizisten gesagt haben, die ihn im Rahmen einer Straßenkontrolle zu Boden gedrückt hatten. Zu dem Ergebnis kommt eine Auswertung von Ton- und Videoaufnahmen, die Experten der französischen Nationalpolizei durchgeführt haben. Cédric Chouviat, 42, war im Januar nach einer Polizeikontrolle am Fuße des Pariser Eiffelturms erstickt. Laut Autopsie starb er an den Folgen eines Kehlkopfbruches. Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, wie Chouviat bei der Kontrolle zunächst mit mehreren Beamten diskutiert.
Die Polizisten hatten den Lieferfahrer auf seinem Roller herausgezogen, weil er während der Fahrt sein Handy bedient haben soll. Die Kontrolle eskaliert schließlich. Am Ende ist zu sehen, wie Chouviat von mehreren Beamten am Boden gehalten wird.
Der Fall erinnert an den Afroamerikaner George Floyd, der Ende Mai bei einer Polizeikontrolle im US-Bundesstaat Minnesota getötet wurde. Auch er hatte vor seinem Tod mehrfach gesagt "I can’t breathe" - ich kann nicht atmen. Auch hiervon gibt es Videos. In den USA und in vielen Teilen der Welt demonstrieren Menschen seitdem gegen Polizeigewalt und Rassismus. Auch in Frankreich sind in den vergangenen Wochen Zehntausende auf die Straßen gegangen. Sie fordern Gerechtigkeit für Cédric Chouviat, aber auch für andere Opfer übermäßiger Polizeigewalt in Frankreich.
Demonstranten verlieren ihr Augenlicht durch "Flashballs"
Auch Adama Traoré ist zum Symbol der Proteste geworden. Der 24-Jährige starb 2016 im Polizeigewahrsam, seine Schwester Assa fordert eine Untersuchung der Umstände, unter denen ihr Bruder ums Leben kam. Mehrere medizinische Gutachten sind bisher zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen. Es gibt Befunde, nach denen Traoré an gesundheitlichen Problemen und Herzversagen starb. Ein anderes Gutachten kommt zu dem Schluss dass der Tod des Schwarzen mit den
Polizeimethoden während der Festnahme zusammenhing.
Der Fall Adama Traoré hat viele Menschen auf die Straße gebracht, so auch in Paris 2016
Polizeigewalt ist nicht erst seit den "Black-Lives-Matter"-Demonstrationen Thema in Frankreich.
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Die süßesten Früchte essen nur die großen Tiere ...
... aber, wenn wir uns verbünden, dann kriegen wir sie auch!
Regelung rechtswidrig Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot im Norden
Quelle: Volksstimme 23.10.2020
Nun auch im Norden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das sogenannte Beherbergungsbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen gekippt. Es folgt damit Entscheidungen in anderen Ländern.
Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot von Touristen aus inländischen Corona-Hotspots gekippt.
Es werde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG am Freitag mit. Das Gericht in Schleswig gab damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in Schleswig-Holstein führen.
Nach der bisherigen Beherbergungsregel der Landesregierung in Kiel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen in Deutschland - ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - nur dann im Norden in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen.
Bisher hatte das OVG das sogenannte Beherbergungsverbot bestätigt, anders als Gerichte in anderen Ländern. Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert ins Land kommen, hatten die Richter argumentiert. Jetzt hieß es, die nur für Touristen geltende Regelung verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Zudem müssten schwere wirtschaftliche Nachteile für die Beherbergungsbetriebe abgewendet werden.
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