Energie-/Umweltpolitik
Als die "Grünen" noch eine Umweltschutz- und Friedenspartei waren: Eine Serie alter interessanter Dokument
Quelle: NachDenkSeiten
Grundsatzprogramm der Grünen von 1980 usw.
Die westdeutschen Grünen haben 1980 ihr erstes Grundsatzprogramm verabschiedet. Hier ist der Text. Es sind dann weitere Grundsatzprogramme gefolgt – 1993 nach der Vereinigung beider Teile Deutschlands unter dem Namen Politische Grundsätze und dann 2002. Eine Darstellung des Bundesgeschäftsführers von Bündnis 90/Die Grünen vom 20. November 2018 findet sich hier. Im November 2020 wurde dann übrigens auf einem digitalen Parteitag ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Siehe hier. Für interessierte Mitmenschen lohnt es sich, in jedem Fall in das Grundsatzprogramm aus dem Jahr 1980 zu schauen. Gemessen daran sind gravierende Veränderungen eingetreten bzw. beschlossen worden. Albrecht Müller.
Ich glaub' ich gehe 'nen Schneemann bauen
Painted by Roswitha Engelke
Hinterlassen wir unseren Kindern einen bewohnbaren Planeten?
Heuschreckenplagen und Klimawandel
Alexandre Latchininsky im Gespräch mit Monika Seynsche | 29.06.2021
„Wir erwarten in der Zukunft mehr Heuschreckenplagen“
Es gebe einige Anzeichen dafür, dass die Heuschrecken vom Klimawandel profitierten, sagte Alexandre Latchininsky von der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) im Dlf. Es gebe zurzeit in einigen Ländern Heuschreckenplagen. Auch an eher ungewöhnlichen Orten.
Das Interview in voller Länge Monika Seynsche: Wo sind zurzeit Heuschreckenplagen und welche Regionen sind am stärksten betroffen? Alexandre Latchininsky: Es gibt mehrere verschiedene Ausbrüche zurzeit und der wahrscheinlich wichtigste ist immer noch in Ostafrika. Davon sind im Prinzip zwei Länder betroffen, Äthiopien und Somalia. Diese beiden Länder erleben immer noch Heuschreckenschwärme und Eiablagen und die Bildung von Schwärmen noch flugunfähiger Nymphen. Verglichen mit dem letzten Jahr aber sind es weniger Tiere. Deshalb sagen wir voraus, dass sich die Heuschreckensituation zunehmend beruhigen wird und sich auf einem normalen Niveau einpendeln wird – wenn es in dieser Gegend in der nächsten Zeit keine schweren Regenfälle gibt. Das ist die Situation der Wüstenheuschrecke. Es gibt aber auch einige andere Heuschreckenarten die zurzeit aktiv sind. Die Marokkanische und die Europäische Wanderheuschrecke sowie die Italienische Schönschrecke. Alle drei sind in einer Region sehr aktiv, die wir Kaukasus und Zentralasien nennen. Die gefährlichste Situation dort sehen wir zurzeit in Georgien. In Georgien gibt es mehrere Gebiete nahe der Grenze zu Aserbaidschan, wo die Überwachung und Kontrolle der Heuschrecken schwierig ist aufgrund der politischen Spannungen zwischen Aserbaidschan und Armenien. Diese Regionen bleiben also unkontrolliert und von hier stammen die Heuschrecken, die zurzeit Georgien, Aserbaidschan und Armenien befallen. Außerdem gibt es Warnhinweise aus Madagaskar. Dort brütet die Europäische Wanderheuschrecke verstärkt. Wir erwarten eine recht schwierige Situation später im Jahr, möglicherweise im Oktober. Die Situation in Madagaskar beobachten wir zurzeit sehr genau, denn sie ist sehr gefährlich. Madagaskar ist ein weltweiter Hotspot der biologischen Vielfalt. Dort können wir keine stark giftigen und breit wirkenden Chemikalien einsetzen. Stattdessen müssen wir vorsichtig und ganz gezielt arbeiten gegen die Heuschrecken in Madagaskar.
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Moderne Kreuzritter oder – Wenn der Klimaglaube mit dem Dieselverbrauch der Panzer harmoniert
Da sich westliche Werte, wie zum Beispiel die Menschenrechte, in einer Art „Metamorphose“ zum Märchen befinden, benötigt westliche Politik die Überhöhung bestimmter Personen und gibt deren Aussagen besonderes Gewicht. Anders gesagt, sie braucht den Schmäh und einen Personenkult, um von der Realität abzulenken, nach dem Motto: "Alles ist gut, wir sind auf dem richtigen Wege." Dazu ein Beitrag von Dagmar Henn. (Roswitha Engelke)
Moderne Kreuzritter oder – Wenn der Klimaglaube mit dem Dieselverbrauch der Panzer harmoniert
Die Glorifizierung einer Greta Thunberg erinnert an frühmittelalterliche Glorifizierungen von Säulenheiligen und Einsiedlern. Auch die Klimakleber folgen eher dem Muster eines Glaubens als dem des politischen Protests. Was, wenn es sich um eine Klimareligion handelt?
Quelle: RTDeutsch, von Dagmar Henn
Sie benehmen sich wie Sektenanhänger, die Klimakleber von der "Letzten Generation" und ähnliche Truppen. Das ist kein Zufall. Denn letztlich folgen sie eben keiner Wissenschaft, sondern einer Religion.
rgendwann einmal werden sich bestimmt vergleichende Religionswissenschaftler ausführlich damit befassen, aber ein paar Gedanken dazu kann man schon einmal anstellen. Fangen wir mit der einfachsten Frage an – ist es ein monotheistischer oder ein polytheistischer Glaube? Die Antwort ist simpel; das Klima ist Gott, und es nur eines.
"Die Natur" war an dieser Position auch schon einmal versucht worden, aber sie ist zu nah und zu überprüfbar, und an vielen Orten stellte sich, als man "die Natur" schützen wollte, heraus, dass die vermeintliche Natur die Folge einer bestimmten Art der menschlichen Einflussnahme ist, bei Alpenwiesen beispielsweise oder der Lüneburger Heide, die es beide ohne entsprechendes Weidevieh schlicht nicht gibt. Die nächste Notwendigkeit, diese Landschaften zu retten, wird sich ergeben, wenn Almbauern und Heideschäfer aufgeben, weil die Ansiedlung von Großraubtieren wie Wolf und Bär ihre Tätigkeit unwirtschaftlich macht; ein kleines Beispiel, wie das Scheitern an den Widersprüchen aussieht.
Die Klimakrise und die globale Verantwortung Deutschlands
Quelle: Grundrechte-Report 2021, Seite 217 ff
Jede:r hat das Recht auf Leben, von Myriam von Fromberg
Der menschengemachte Klimawandel beschäftigt weltweit die Politik - und inzwischen auch die Gerichte. Allein das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erreichten bis Anfang 2020 vier Verfassungsbeschwerden von Menschen aus Deutschland, Bangladesch und Nepal. Sie richtensich gegen die unzureichende Reduzierung der nationalen Treibhausgasemissionen. Ihre Forderungen werden von einem breiten Konsens der Klimaforschung getragen und scheinen auch nach der Rechtsprechung des BVerfG folgerichtig.
Grundrecht auf Klimaschutz?
Das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG verpflichtet den deutschen Staat nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG, die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit vor Beeinträchtigungen durch Dritte oder Naturkatastrophen zu schützen. Nach dem sogenannten Vorsorgeprinzip ist der Staaat dafür nicht nur zur Abwehr akuter Gefährdungen verpflichtet - wie zum Beispiel im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Er muss darüber hinaus auch möglichen Schäden in der Zuunft vorbeugen. Bei Schäden katastrophalen Ausmaßes genügt nach dem BVerf-G bereits die nachvollziehbare Möglichkeit eines Schadenseintritts, um staatlich Schutzpflichten auszulösen (Beschluss vom 18.02.2010, 2 BvR 2502/08).
Der menschengemachte Klimawandel stellt bei realistischer Betrachtung ein solche katastrophale Bedrohun dar. Es werden schon heute j#hrlich mindestens 150.000 vorzeitige Todesfälle auf den Klimawandel zurückgeführt. Eine Erderwärmung um nur 2° Celsius würde bis zu 400 Millionen weitere Menschen einem Hungerrisiko aussetzen. Unvorstellbare 2 Milliarden Menschen könnten keinen angemessenen Zugang zu Wasser haben.
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