Innen-/Außenpolitik

03. September 2020   Themen - Innen-/Außenpolitik

Resolution im EU-Parlament und die Position der Linksfraktion GUE/NGL im EP zum Thema Frieden und Abrüstung

Beitrag: Daniel Josten
Lokalassistent von Martin Schirdewan, MdEP (DIE LINKE)
Ko-Vorsitzender der Fraktion GUE/NGL

Europabüro Martin Schirdewan, MdEP

 

 

Liebe Genossinnen und Genossen,

 

vielen Dank für Eure Zuschrift und Nachfrage.

 

Die Linksfraktion GUE/NGL im Europäischen Parlament ist und bleibt der einzige verlässliche Partner derer, die sich in Europa und auf der Welt für Frieden einsetzen. Es ist eine haltlose Anschuldigung zu behaupten, dass sich die VertreterInnen der linken Parteien im Europäischen Parlament über Nacht von ihrer friedenspolitischen Position verabschiedet und mit ihren Parteiprogrammen gebrochen hätten.

 

Am 23. Juli debattierte das EU Parlament über den zuvor im Europäischen Rat getroffenen Kompromiss der Regierungschefinnen und -chefs zum künftigen EU-Haushalt und zu den Wiederaufbau-Maßnahmen der EU nach der Corona-Krise. Der Rat kürzte in diesem Kompromiss den bisherigen Vorschlag um über 100 Milliarden Euro in den Bereichen: Sozialem, Jugendarbeitslosigkeit, Umwelt, Gesundheit, Bildung und humanitäre Hilfe; die Gelder, die Mitgliedsländer im Süden Europas vor dem Kollaps retten sollen, sind an Kredite und strenge Reformauflagen gebunden.  Über dem künftigen Rechtsstaatlichkeitsverfahren schwebt nach dem Kompromiss im Rat ein riesiges Fragezeichen, d.h. wie weit dürfen Justiz und Menschenrechte in einem Mitgliedsland gebrochen werden?

 

Das waren so viele Gründe für die demokratischen Parteien im Europäischen Parlament den Versuch zu wagen, eine gemeinsame Resolution (Erklärung) zu dem getroffenen Kompromiss zu verfassen, um dem Europäischen Rat zu zeigen: Das Kürzen der Etats auf allen Ebenen lässt sich die demokratische Mehrheit des Parlaments nicht bieten. Der Änderungsantrag der Linksfraktion GUE/NGL zur Streichung des Europäischen Verteidigungsfonds aus der Erklärung des Europäischen Parlamentes zum Kompromiss über den Haushalt und des Wiederaufbauplans nach der Corona-Krise der Regierungschefinnen und Regierungschefs im Europäischen Rat  fand leider keine Mehrheit im Europäischen Parlament  (2018 habe ich gemeinsam mit Sabine Lösing den Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano beauftragt, eine Studie https://www.dielinke-europa.eu/de/article/12113.rechtsgutachten-best%C3%A4tigt-europ%C3%A4ischer-verteidigungsfonds-ist-illegal.html anzufertigen, auf dessen Basis die Linksfraktion im Bundestag Klage vor dem EuGH einreichen wird, sobald der Verteidigungsfonds beschlossen sein wird, da Fischer-Lescano zu dem Schluss gekommen ist, dass der EVF gegen Europäisches Recht verstößt).

 

Es steht völlig außer Frage, dass die Mitglieder der DIE LINKE als einzige Delegation im Europäischen Parlament geschlossen dagegen stimmen werden, wenn im Herbst wirklich über den Europäischen Verteidigungsfonds, die Friedensfaszilität, die militärische Mobilität oder die EU-Weltraumprogramme abgestimmt wird. Wer wider besseren Wissens anderes suggerierte, verfolgt vieles, aber definitiv keine friedenspolitischen Ziele.

Mit solidarischen Grüßen

Martin Schirdewan

 

26. August 2020   Themen - Innen-/Außenpolitik

USA - versumpft im Hochmut einer asozialen und mörderischen Selbstgerechtigkeit

Beitrag: Roswitha Engelke

Vorwort: Freiheit und Würde des Menschen bestehen darin, etwas anzuerkennen, das über uns steht Menschenrechte, ethische Prinzipien und Werthaltungen, demokratische Grundsätze, rechtsstaaliche Maßstäbe, bei deren Entwicklung stets die existenzielle Ortierung am Guten Richtlinie waren.

Ein Regime wie das in den USA, das farbige Demonstranten im eigenen Land zusammenschießt, das legitime ausländische Regierungen stürzt, in fast allen Erdteilen Kriege führt oder anzettelt, das ungehemmt Kriegsverbrechen begeht und das Aufdecken dieser Verbrechen bestraft, verstößt täglich gegen alle ethischen Gesetze,  Normen und Werte der eigenen und der Weltbevölkerung. Dieser Staat ist  kein Rechtsstaat  mehr sondern ein Gebilde aus Macht und Gewalt und als dieses muß er endlich gestoppt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Julian Assange hat dafür die Möglichkeit geboten. Sie sollte genutzt werden!.

 

Die Kriegsverbrechen der USA umfassen alle Verletzungen des Kriegsvölkerrechts durch Angehörige der US-Streitkräfte oder auch des US-amerikanischen Auslandsnachrichtendienstes CIA nach der Unterzeichnung des Haager Abkommens von 1907 und der Genfer Konventionen von 1949. Darunter fallen unter anderem Exekutionen von gefangenen feindlichen Soldaten, die Misshandlung von Gefangenen während der Vernehmung, die Anwendung von Folter und die Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten. (Wikipedia)

 

Kein Rechtsgefühl in den Kreisen der Mächtigen


Dass es den USA an  Bewußtsein für eigenes Unrecht mangelt, zeigt u. a. auch die Hemmungslosigkeit, mit der sie Richter des Internationalen Strafgerichtshofes mit privaten Sanktionen zu drohen, sollten sie es wagen Angehörige der US-Streitkräfte für ihre Kriegsverbrechen anzuklagen und zu bestrafen.

 

Eine Regierung, die darauf giert Julian Assange endlich in die Finger zu bekommen, um ihm zu zeigen, dass Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit pille palle sind, dass allein Macht und Gewalt zählt, ist einfach nur eine Ansammlung menschlichen Abschaums.

 

Sind Verbündete, die diese Vorgehensweise decken bzw. unterstützen charakterlich höher angesiedelt?

 

Der Machtgier der USA nach Weltherrschaft ein Ende zu setzen, wäre zum Beispiel eine moralische Aufgabe. Julian Assange hat dazu eine Gelegenheit geliefert, die allem Anschein nach jedoch von den westlichen Regierungen nicht ergriffen werden will. Es muß schön sein, im Windschatten von Macht und Gewalt mitzusegeln.

 

 

 

 

 

16. Juli 2020   Themen - Innen-/Außenpolitik

DIE LINKE: Verfassungsschutzbericht 2019 hinkt der Entwicklung hinterher

Quelle: Deutschlandfunk

Der in Berlin vorgestellte Verfassungsschutzbericht kommt nach Angaben von Linken-Politikerin Martina Renner zu spät. So habe sich der rechtsextreme Anschlag in Hanau erst nach der Erstellung ereignet. Für die Politik sei der Bericht keine geeignete Arbeitsgrundlage mehr, sagte Renner im Dlf.

Martina Renner im Gespräch mit Jasper Barenberg  

Das Interview in voller Länge: 

Jasper Barenberg: Jetzt haben wir dieses Zahlenwerk präsentiert bekommen, wie beurteilen Sie die Entwicklung?

Martina Renner: Zuerst einmal: Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sowohl der Verfassungsschutz wie der Innenminister jetzt noch mal deutlich hervorgehoben haben, dass vom Rechtsterror derzeit die größte Gefahr ausgeht. Zuletzt, Sie haben es verfolgt die Woche, der Generalbundesanwalt, der noch mal klargestellt hat, dass das Oktoberfest-Attentat auch aus rechter Motivation heraus erfolgt ist.

Das sind alles Dinge, die hart erkämpft wurden in den letzten Jahren, durch investigative journalistische Arbeit, durch Druck in den Parlamenten, endlich klar zu sagen, wo die größte Gefahr für Demokratie und Menschenwürde in diesem Land derzeit herkommt.

Und zum zweiten, was man, glaube ich, auch zu diesem Bericht sagen muss: So wichtig er ist, auch für die politische Auseinandersetzung, er kommt zu spät, wenn wir im Juli über die Ereignisse des Vorjahres reden und seitdem zum Beispiel der Anschlag in Hanau passiert ist, oder die ganze Debatte um rechte Umtriebe im Kommando Spezialkräfte, und Ähnliches mehr. Er ist immer hinter der Lage. Er ist eigentlich auch für die Politik nicht wirklich eine geeignete Arbeitsgrundlage, weil er im Kern oftmals überhaupt nicht mehr die aktuelle Situation reflektiert.

Barenberg: Da müssen Sie mir noch mal weiterhelfen, bei dieser letzten Bemerkung. Was meinen Sie damit? Da wird ja kontinuierlich geprüft und irgendwann gibt es einen Termin für einen Bericht, einmal im Jahr. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Renner: Ich kann noch mal auf den Bericht 2018 abstellen. Da fehlte zum Beispiel Combat 18, mittlerweile verboten, dieses militante bewaffnete Rechtsterror-Netzwerk. Da fehlte diese Struktur in Mecklenburg-Vorpommern, Nordkreuz, die sich aufmacht, den politischen Gegner umzubringen und dazu Waffendepots angelegt hat und Schießtrainings durchgeführt hat. Und so ist es jetzt wieder! Jetzt sind bestimmte Sachen aufgenommen inzwischen, aber seitdem gibt es ja weitere Entwicklungen.

Weiterlesen: DIE LINKE: Verfassungsschutzbericht 2019 hinkt der Entwicklung hinterher

26. August 2020   Themen - Innen-/Außenpolitik

Politische Willkür: Attacke auf ATTAC - Bundesregierung (Schäuble CDU) hat mitgemischt

Aus: Ausgabe vom 24.08.2020, Seite 1 / Titel

Ohne die Einmischung der Bundesregierung hätten Globalisierungskritiker den Status der Gemeinnützigkeit behalten

Von Ralf Wurzbacher

Der Fall war schon fast erledigt – dann funkte Wolfgang Schäuble (CDU) noch dazwischen. Im Mai 2017 erreichte den Leiter der Steuerabteilung in Hessens Finanzministerium eine Ansage von ganz weit oben.

Wenige Tage später wäre die Einspruchsfrist zu einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts (HF) vom 10. November 2016 abgelaufen. Darin hatten die Kasseler Richter dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC den Status der Gemeinnützigkeit bestätigt. Der Bundesregierung passte das nicht, und sie intervenierte auf den letzten Drücker: Das Frankfurter Finanzamt sei »anzuweisen«, gegen den HF-Entscheid der Nichtzulassung einer Revision »Beschwerde« beim Bundesfinanzhof (BFH) einzulegen.

So steht es in einem Brief aus dem damals von Schäuble geführten Bundesfinanzministerium (BMF), den am Donnerstag die Initiative »Frag Den Staat« auf ihrer Webseite publik gemacht hat.

Gegen die Herausgabe des Dokuments auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes hatte sich das Ministerium lange gewehrt.

Einer umfassenden Akteneinsicht, wie sie auch ATTAC beantragt hat, verweigert es sich bis heute.

Das erhärtet nur den Verdacht, dass in der Angelegenheit nicht streng juristisch, sondern mit politischer Willkür verfahren wurde.

Der Durchgriff Berlins jedenfalls hatte gravierende Konsequenzen: Anfang 2019 hob der Bundesfinanzhof den HF-Beschluss auf, ein Jahr später bejahten im zweiten Rechtsgang auch die Kasseler Finanzrichter die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von ATTAC – nicht aus Überzeugung, sondern wegen der engen Vorgaben des BFH.

Wie ATTAC-Sprecherin Frauke Distelrath am Freitag gegenüber junge Welt erklärte, »wussten wir schon länger, dass es eine Weisung aus Berlin gab«. Mit ihrer Veröffentlichung sei jetzt aber klargeworden, dass sowohl die hessische Landesregierung als auch das Finanzamt Frankfurt den Streit beilegen wollten. Letzteres hatte dem Trägerverein im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, ATTAC agiere zu politisch, etwa mit dem Einsatz für eine Finanztransaktions- oder eine Vermögenssteuer. »Ohne die Einmischung hätten wir wieder als gemeinnützig gegolten und heute weniger Schwierigkeiten, Spenden zu sammeln, Kampagnen zu finanzieren und Kongresse auf die Beine zu stellen«, beklagte Distelrath. »Außerdem wären dann auch die ganzen anderen Angriffe gegen zivilgesellschaftliches Engagement ausgeblieben.«

Tatsächlich war der BFH-Spruch eine Art Einfallstor für die Mächtigen im Bestreben, politisch missliebige Projekte und Bewegungen in ihrer Arbeit zu behindern und finanziell in Bedrängnis zu bringen. Ohne das Label Gemeinnützigkeit können keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, wodurch die Beträge steuerlich absetzbar werden. Vor zehn Monaten erkannte das Finanzamt Berlin der Bürgerbewegung Campact den Status aufgrund »überwiegend allgemeinpolitischer Tätigkeit« ab und stützte sich dabei auf die BFH-Argumentation. Wie es heißt, sollen die beiden Plattformen Change.org und Open Petition ebenfalls auf dem Index stehen.

Für Empörung sorgt derzeit auch der Verlust des Status der Gemeinnützigkeit für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), wobei dies mit einer unterstellten »extremistischen« Gesinnung gerechtfertigt wird. Völlig selbstverständlich tragen das Etikett dagegen die neoliberale Bertelsmann-Stiftung, die sich auf die Schleifung des Sozialstaats kapriziert, oder der deutsche Jagdverband (DJV), der kommerziell mit Wildtierpelzen handelt. Immerhin ist im Fall ATTAC das letzte Wort noch nicht gesprochen. Distelrath kündigte an: »Wir gehen damit bis vors Bundesverfassungsgericht.«


16. Juli 2020   Themen - Innen-/Außenpolitik

Bundeskanzlerin besucht bayrischen Machthaber

Quelle: dpo

Obwohl die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Bayern als nicht immer einfach gelten, schienen sich Merkel und Söder blendend zu verstehen. Das Bild zeigt die beiden mit ihren jeweiligen Dolmetschern in einer angeregten Unterhaltung.
Der bayerische Machthaber versuchte, die Bundeskanzlerin mit einem Besuch im prunkvollen Schloss Herrenchiemsee zu beeindrucken. Der Plan schien aufzugehen: Merkel zeigte sich angetan von der exotischen Kultur des katholischen Bauernstaats.

Bei den Gesprächen ging es unter anderem um die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sowie wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit in Zeiten der Coronakrise.
Kritiker monieren allerdings, dass die Merkel die Chance versäumt hat, Demokratiedefizite im Land ihres Gastgebers anzusprechen, dessen Partei bereits seit 63 Jahren ohne Unterbrechung regiert. Auch die Unterdrückung der preußischen Minderheit in Bayern kam nicht zur Sprache.
Schon heute Abend endet der Staatsbesuch. Dann wird die Bundeskanzlerin wieder die Heimreise nach Deutschland antreten.
ssi, dan; Foto oben: picture alliance / AP Photo

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