Innen-/Außenpolitik
Wie Journalisten Persönlichkeitsrechte missachten
Beitrag: Justizsache Bundesregierung
Zum Schutzbereich und zu den Grenzen des Rechts am eigenen Bild
In Dresden wurde ein Bürger auf dem Weg zu einer Veranstaltung von einem ZDF -Team gefilmt. Wurden dabei in rechtswidriger Weise Nahaufnahmen dieser Person angefertigt? Der Betroffene schaltete die Polizei ein. Diese überprüfte die ZDF-Mitarbeiter. Die polizeiliche Maßnahme habe viel zu lange gedauert, rügte der an dem Vorgang beteiligte und für das ZDF arbeitende Journalist Arndt Ginzel.
Auch Journalisten dürfen die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen.
Bestand hier der Verdacht einer strafbaren Handlung? Gibt es eine Art Immunität von Journalisten? Inwieweit können sich Bürger gegenüber journalistischen Aktivitäten auf den Schutz des Rechts am eigenen Bild berufen? Welche Ansprüche bestehen, wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wurde?
Im Zusammenhang mit dem Handeln des ZDF-Journalisten Ginzel sehen seine ZDF- Kollegen keine rechtlichen Probleme. Die Filmaufnahmen des Fernsehens seien im Rahmen einer Demonstration erfolgt. Auch Nahaufnahmen seien erlaubt, da bei dem vorliegenden Sachverhalt jedenfalls ein öffentliches Interesse diese Aufnahmen rechtfertige.
Solche nicht nur im ZDF verbreiteten Rechtsauffassungen sind unrichtig oder jedenfalls problematisch. Wie ist die Rechtslage? Inwieweit schützt der Gesetzgeber das Recht am eigenen Bild
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird im Grundgesetz als Grundrecht anerkannt. In diesem Zusammenhang werden eine Reihe besonderer Persönlichkeitsrechte wie das Namensrecht, sowie Leben, Freiheit und die Urheberrechte geschützt. Aus den in Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes normierten Grundwerteentscheidungen wie der Würde des Menschen und der persönlichen Freiheit hat die Rechtsprechung ein über die allgemeine menschliche Handlungsfreiheit hinausgehendes allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht am eigenen Bild. Der Schutz des Rechts am eigenen Bild erfolgt im Einzelnen durch die Regelungen des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie- KUG-. Danach dürfen Bilder unabhängig von der Herstellungsart nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich ausgestellt werden( §22 KUG).
"Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden (§ 22 Satz 1 KUG). Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird( so etwa die Rechtsprechung in einem Urteil des BGH (BGHZ 131, 332, 336 m. w. N.)".
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Syrien, das Leid der Andersdenken und Minderheiten
Beitrag Newsletter Sahra Wagenknecht: "Trotz Massaker in Syrien, Bundesregierung hofiert Islamisten"
Drei Monate nach dem Sturz des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad haben islamistische Kämpfer der HTS-Miliz Hunderte Zivilisten und Angehörige der Minderheit der Alawiten ermordet, darunter viele Frauen und Kinder. Der Erzbischof von Homs warnt vor einer radikalen Islamisierung und dem Bestreben der neuen Machthaber, die Scharia als Grundlage für die neue Gesetzgebung durchzusetzen.
Trotzdem hält die Bundesregierung an der Unterstützung der in Damaskus herrschenden HTS-Miliz, einer Abspaltung von al-Qaida, fest. Diese Doppelmoral des „Wertewestens“, der Syrien unter dem Assad-Regime jahrelang mit brutalen Sanktionen überzogen und einen Wiederaufbau verhindert hat, ist unerträglich. Bei aller verständlichen Freude über das Ende der Herrschaft Assads sollte nicht vergessen werden, dass die neuen Machthaber harte Islamisten sind. Die Bundesregierung sollte alles in ihrer Macht Stehende tun, um weitere Gewalt gegen Andersdenkende und Minderheiten in Syrien zu verhindern.
Leserbriefe zu „Das BSW sollte die Bundestagswahl überprüfen lassen“
Beitrag NachDenkSeiten
In diesem Kommentar diskutiert Tobias Riegel über das BSW-Ergebnis der Bundestagswahl. Die Indizien für Unregelmäßigkeiten würden schwer wiegen und müssten dringend aufgeklärt werden: Untätigkeit bezüglich mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten könne das Vertrauen in die Demokratie zusätzlich erheblich beschädigen. Wir danken für die interessanten Leserbriefe, die wir hierzu bekommen haben. Die nun folgende Auswahl ist für Sie von Christian Reimann zusammengestellt worden.
Lügen und Blankoschecks
Beitrag: NachDenkSeiten
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Wer wird Kanzler?
Tagesschau:: Das sind die Kanzler- und Spitzenkandidaten
Das BSW: Sarah Wagenknecht
Das Bündnis Sahra Wagenkecht liegt im ARD-DeutschlandTrend bei fünf Prozent. Für die Partei dürfte es also eher um den Einzug in den Bundestag gehen als um den ins Kanzleramt. Dass die 55-jährige Parteigründerin Wagenknecht trotzdem als "Kanzlerkandidatin" auftritt, begründet BSW-Generalsekretär Christian Leye so: "Die aktuelle Kanzlerkandidaten-Inflation bringt auch das BSW in Zugzwang."
Man sei nicht größenwahnsinnig, aber schlechtere Chancen als die Grünen oder die AfD habe man auch nicht, sagt Leye: "Wir haben uns jedoch zu diesem Schritt entschlossen, damit sich unsere Konkurrenten keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen."


