Militäreinsatz

15. Juni 2018   Themen - Militäreinsatz

EU-Friedensfazilität: Außerbudgetliche Kriegskasse

Sabine Lösing, Koordinatorin der Linksfraktion GUE/NGL im Auswärtigen Ausschuss (AFET) und im Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) des Europäischen Parlaments,

kommentiert den Vorschlag der EU-Außenbeauftragten zur Einrichtung einer EU-Friedensfazilität:

„Vielen ist Artikel 41(2) des Lissabon-Vertrages, der es verbietet, militärische Maßnahmen aus dem EU-Haushalt zu finanzieren, schon lange ein Dorn im Auge. Ein Mittel, um dieses Verbot zu umgehen, soll künftig die „Europäische Friedensfazilität“ (EFF) darstellen. Einen entsprechenden Vorschlag für einen Ratsbeschluss zur Einrichtung des Fonds wurde seitens der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini nun vorgelegt.“

„Den neuen Fonds als „Friedensfazilität“ zu bezeichnen, ist allerdings grob irreführend, schließlich geht es darum, hierüber EU-Militäreinsätze, Operationen „befreundeter Drittstaaten“ und die Aufrüstung verbündeter Länder (oder Rebellengruppen) finanzieren zu können. Hierfür sollen für einen Zeitraum von sieben Jahren insgesamt 10,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden.“

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26. Januar 2018   Themen - Militäreinsatz

Bildung? Planspiele der Bundeswehr zu den Themen "Syrienkrieg" und "Flüchtlingskrise" an unseren Schulen

Kommentar: Roswitha Engelke

Geht 's noch? Den Krieg in Syrien zu instrumentalisieren, um Jugendliche für den Dienst an der Waffe zu begeistern und, wie geht man aus militärischer Sicht mit Flüchtlingen um ...?  Das ist nicht nur geschmacklos ... das ist menschenverachtend ...

Von Volker Budinger

»Das Helmholtz-Gymnasium in Hilden soll sich der Bildung widmen, und nicht der Militarisierung der Schülerinnen und Schüler«, so empörte sich  Michaela Gincel-Reinhardt, Kreissprecherin der Partei Die Linke Mettmann, öffentlich über ein an der Schule geplantes Planspiel mit Jungoffizieren der Bundeswehr.

Schüler der Oberstufen-Jahrgangsstufe Q2 sollten im Zusatzkurs Sozialwissenschaften zu einem Teil in der Schule und zu einem anderen in der Hildener Waldkaserne an dem sogenannten Planspiel teilnehmen, das sich mit den Themen »Syrienkonflikt« und »Flüchtlingskrise« beschäftigten sollte.
»Auf Grund des medialen Interesses an der geplanten Veranstaltung hat die Bezirksregierung Düsseldorf in Abstimmung mit der Schule beschlossen, das Planspiel zunächst zu verschieben, um einen ungestörten Unterricht gewährleisten zu können«, erklärte nun Jessica Eisenmann, Pressesprecherin der Bezirksregierung.

Zuvor hatte es eine lebhafte Diskussion über das Thema unter anderem auf Facebook gegeben, Auch die Bundestagsabgeordnete der Linken Ulla Jelpke hatte sich dem Protest der Mettmanner Linken angeschlossen: »Jugendoffiziere sind keine unabhängigen Lehrkräfte, sondern Soldaten, deren Job es ist, jungen Leuten ein aufgehübschtes Bild von der Bundeswehr zu vermitteln«, erklärte sie.

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01. November 2017   Themen - Militäreinsatz

Die Bundeswehr und das Grundgesetz und eine gewissen "Elastizität" der NATO

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 87a

(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Nie wieder deutsche Soldaten!

1945 dachte niemand an eine Wiederbewaffnung der Deutschen. Der Schock des Zweiten Weltkriegs saß noch tief, viele Soldaten waren gefallen, viele befanden sich in Kriegsgefangenschaft. Deutschland hatte zwei Weltkriege angezettelt und sich unfähig gezeigt, mit militärischer Macht umzugehen. Millionen Tote und ein zerstörtes Deutschland sowie ein zerrüttetes Europa waren die Folge gewesen. Wie sollte ein solches Land jemals wieder militärische Macht in den Händen halten? Geschichte sollte, Geschichte durfte sich nicht wiederholen.

Trotzdem wurden am 10. Oktober 1955, also zehn Jahre nach der deutschen Niederlage, wieder die ersten Soldaten ernannt und kurz darauf auch vereidigt. Wie kam es dazu?

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Nach Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 führte die Frage nach einer deutschen Armee zu heftigen Diskussionen im Bundestag. Bereits im März 1949 bezeichnete Adenauer den vollen Beitritt eines westdeutschen Staates zur NATO als eine vordringliche Aufgabe der ersten westdeutschen Regierung. Dafür musste ein Militär her. Oppositionspolitiker und Bevölkerung waren gegen Adenauers Pläne und lehnten eine Wiederbewaffnung strikt ab.

Erst mit dem Ausbruch des Koreakriegs trat ein Umschwung im Denken ein. Geschickt nutzte Adenauer die Angst vor dem Kommunismus und dem Dritten Weltkrieg. Die Gefahr aus dem Osten wurde zum Schlagwort und sorgte dafür, dass weder Opposition noch Bevölkerung einer Wiederbewaffnung entgegenstanden.

Um die Aufstellung eines Militärs zu beschleunigen, trat die BRD unter Adenauers Führung im Mai 1955 der NATO bei und war somit fest im westlichen Verteidigungsbündnis eingebunden. Verbunden mit dem Beitritt war die Erlaubnis, eigene Streitkräfte aufzustellen - zunächst auf die Zahl von 500 000 begrenzt.

Schon 1956 führte man die allgemeine Wehrpflicht ein, denn auf eine ausreichende Anzahl an Soldaten zu kommen, reichten die freiwilligen Soldaten nicht aus. Gleichzeitig versuchte man damit, eine engere Bindung zwischen der Gesellschaft und der Bundeswehr herzustellen. Der "Staatsbürger in Uniform" kam als Schlagwort auf.

 

Vor 20 Jahren: Verfassungsgerichtsurteil zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr

 

10.7.2014

Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürfen der Zustimmung des Bundestags – so urteilte das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994. Das Urteil zieht bis heute Diskussionen nach sich.


Das Gericht hat damals festgestellt, dass die Fortentwicklung des NATO-Vertrages eben unterhalb der Schwelle ist, die in Deutschland eines zustimmungspflichtigen Gesetzes bedarf. Die sagen also, die NATO hat eine gewisse Elastizität, und es ist keine Vertragsänderung. Deshalb braucht Deutschland auch nicht nach Artikel 59 ein Zustimmungsgesetz.

Um eine schlüssige Antwort zu finden, lohnt ein Blick in den NATO-Vertrag und das NATO-Truppenstatut.

Der NATO-Vertrag verpflichtet alle Vertragsparteien, "in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege" zu regeln, "und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist".

Am 18. März 2005 verabschiedete der Bundestag schließlich das "Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland". In politischer Hinsicht noch brisanter war die höchstrichterliche, wenn auch äußerst knappe Anerkennung der NATO als "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit".

Das oberste deutsche Gericht gab der Regierung und dem Parlament auf, die sich daraus ergebenden politischen und gesetzlichen Schlussfolgerungen selber zu ziehen.

Seit dem gilt, dass sich die Bundeswehr sowohl an von der UNO geführten als auch an mit einem UN-Mandat versehenen Einsätzen der NATO oder der (W)EU unter Kapitel VI und VII beteiligen konnte, sofern diesen das Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmte.

Wer schützt eigentlich unser Grundgesetz vor der Metamorphose zu einem harmlosen Papiertiger? Wo sind die "Verfassungsschützer"? ... ach ja, auf der Jagd nach "extremen" Linken ...

09. Dezember 2017   Themen - Militäreinsatz

Mit Siebenmeilenstiefeln in die gerüstete Union

Sabine Lösing, Koordinatorin der linken Fraktion GUE/NGL im Auswärtigen Ausschuss des Europaparlaments, erklärt zur ‚Gemeinsamen Aussprache - Europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik‘ und zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament in Straßburg:

„Mit Siebenmeilenstiefeln in die gerüstete Union. Gerüstet wofür? Gerüstet für die militärische Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen und die Abwehr der externalisierten Folgen einer rücksichtslosen Umsetzung dieser Interessen, des eigenen sogenannten ‚way of life‘. Möglichst nutzerfreundlich wünscht es sich der Berichterstatter Herr Gahler.“

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19. Oktober 2017   Themen - Militäreinsatz

PESCO: Der Euro der Verteidigungspolitik

Sabine Lösing, stellvertretende Vorsitzende im Sicherheits- und Verteidigungsausschuss des Europaparlaments kommentiert die Diskussion zur „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) des heute beginnenden EU-Gipfels in Brüssel:

 

„Das Europa der Rüstung formiert sich immer weiter, und das unter nahezu exklusiv deutsch-französischer Führung. Merkel und Macron wollen künftig alle wesentlichen Details zentraler Rüstungsprojekte zunächst im Alleingang definieren, diese dann über den PESCO-Mechanismus für einige wenige EU-Länder öffnen und in den EU-Rahmen überführen. Gleichzeitig wird der Großteil aber ausgeschlossen. Wichtig ist aber auch, dass mit PESCO das Konsensprinzip ausgehebelt wird. Obwohl wir uns sehr wünschen würden, dass sich kein einziger Mitgliedsstaat an diesem Militarisierungsprojekt beteiligt, ist eine Machtkonzentration auf militärischer Ebene fatal. Zumal alle die Folgen mittragen müssen.

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