Militäreinsatz

11. Oktober 2018   Themen - Militäreinsatz

TAZ: "Die Linke EUAbgeordnete Sabine Lösing fordert eine nichtmilitärische, staatlich finanzierte Rettungsmission für das Mittelmeer, mit einem klaren Mandat zur Bergung von Menschen in Seenot“."

 

TAZ: EU-Kooperation mit Libyen: Das Land fürs Grobe

10.10.2018

Die Tageszeitung berichtete am 9.10.2018 über die Unterstützung der libyschen Küstenwache durch die Europäische Union (www.taz.de/!5538503/):

"Die EU intensiviert ihre Unterstützung für die libysche Küstenwache und Seepolizei. In den nächsten Wochen soll diese Schiffe und Trainings erhalten. Das geht aus der Antwort von EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. [...]

Das „durchsichtige Ziel“ dieser Hilfe sei es, Boote mit Geflüchteten noch in den Hoheitsgewässern Libyens abzufangen“, sagte der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko. Die Bundesregierung dürfe diesen Plänen niemals zustimmen. „Die libyschen Behörden sperren Geflüchtete unter unmenschlichen Bedingungen ein, die Menschen werden gefoltert, misshandelt und getötet“, sagte Hunko.

Die linke EU-Abgeordnete Sabine Lösing forderte eine nichtmilitärische, staatlich finanzierte Rettungsmission für das Mittelmeer, mit einem klaren Mandat zur Bergung von Menschen in Seenot“."

Hier gibt es die Anfrage und die Antwort der EU-Kommission: www.sabine-loesing.de/de/article/720.unterstützung-der-libyschen-küstenschutzverwaltung.html

16. September 2018   Themen - Militäreinsatz

Bundestag und Syrien-Einsatz - Gutachten gegen nachträgliche Abstimmung - SPD, DIE LINKE. und die AfD erteilen Merkel eine Abfuhr

 Quelle: ntv-Politk

Die USA drängen Deutschland zum Bundeswehreinsatz in Syrien im Fall eines Giftgaseinsatzes des Assad-Regimes. Ein weiteres Rechtsgutachten stärkt nun die Position der Einsatzgegner. Dabei geht es um die Rolle des Parlaments.

Ein weiteres Rechtsgutachten zu einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag in Syrien stärkt die Position der Gegner. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht keinen Grund dafür, das Parlament erst nachträglich über einen solchen Einsatz abstimmen zu lassen.

Er listet in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden vierseitigen Expertise eine ganze Reihe von Argumenten auf, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht eine nachträgliche Mandatierung nur bei "Gefahr im Verzug" vor, also beispielsweise bei Rettungsaktionen für deutsche Staatsbürger im Ausland oder bei geheimen Einsätzen von Spezialkräften.

Diesen "Notfallcharakter" sehen die Bundestags-Wissenschaftler für den Fall eines möglichen Vergeltungsschlags in Syrien nicht. Sie führen dafür mehrere Gründe auf, unter anderem, dass bereits jetzt eine Anfrage der USA vorliege und bereits seit Tagen über die deutsche Beteiligung an einem Vergeltungsschlag diskutiert werde

Seit einer Woche ist bekannt, dass im Verteidigungsministerium auf Drängen der USA geprüft wird, wie sich die Bundeswehr an einem Vergeltungsschlag beteiligen könnte. Die Amerikaner rechnen damit, dass die syrischen Regierungstruppen von Baschar al-Assad bei einer Großoffensive gegen die letzte Rebellenhochburg Idlib Giftgas einsetzen werden. In einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten hatte der wissenschaftliche Dienst eine deutsche Beteiligung bereits als verfassungs- und völkerrechtswidrig eingestuft.

Die Bundesregierung hat noch keine rechtliche Einschätzung abgegeben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel will sich die Option einer deutschen Beteiligung offen halten. Dagegen hat SPD-Chefin Andrea Nahles ihr ebenso wie AfD und Linke eine klare Absage erteilt. Die FDP steht eher auf der Seite der Union, die Grünen sind unentschieden.

12. September 2018   Themen - Militäreinsatz

Strafbar im Sinne des Völkerrechts - Deutschland auf der Kippe?

Vergeltungsschläge gegen Syrien könnten zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof führen

BERLIN/DAMASKUS (Eigener Bericht) - Eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen.

Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur "einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet" wird. In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar."

Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet:

von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

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12. September 2018   Themen - Militäreinsatz

Killerroboter - Autonome Waffen töten ohne Gewissen

Autonome Waffen verbieten ohne Wenn und Aber

Sabine Lösing, Koordinatorin der EP-Linksfraktion GUE/NGL im Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung, zur heutige Plenarabstimmung über autonome Waffensysteme:

 

„Schon 2014 hat dieses Parlament einen gemeinsamen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem gefordert wird die Entwicklung, Produktion und Verwendung von vollkommen autonomen Waffen zu verbieten. Wie konnte es da sein, dass die Verhandlungsführerin desselben Parlaments diesen Mehrheitswillen missachtete und nun die Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission das Ergebnis brachten, dass autonome Waffensysteme im EU-Rüstungsprogramm EDIDP von europäischen Steuergeldern gefördert werden.

Dabei wurde sogar der vom Europäischem Parlament beschlossene Rechtstext zum EDIDP, in dem die Finanzierung und Entwicklung autonomer Waffensysteme ausgeschlossen wird, missachtet. Das ist ein Skandal und muss rückgängig gemacht werden.“

Sabine Lösing, GUE/NGL-Schattenberichterstatterin weiter:

„Umso wichtiger war nun die heutige Annahme der Resolution, in der unmissverständlich das internationale Verbot der Entwicklung und Produktion von tödlichen autonomen Waffensystemen gefordert wird. Es gibt moralisch und völkerrechtlich keinerlei Legitimation für diese Waffen, die Menschen töten - ohne Gerichtsbeschluss, gezielt und heimtückisch.

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11. September 2018   Themen - Militäreinsatz

Wolfgang Gehrcke, DIE LINKE: Sozialstaat oder Rüstungsstaat

Eine Rede von Wolfgang Gehrcke im Bundestag für den Frieden, den Sozialstaat und die europäische Sicherheit


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