Soziales
Ablehnung mit Verweis auf vorrangige Leistungen am Beispiel des Landkreises Kassel
Hier einmal ein wenig praktische Rechtskunde: eine Familie mit Einkommen stellt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, Bürgergeld genannt. Das betreffende Jobcenter lehnt den Antrag mit Verweis auf vorrangige Leistungen ab. Das ist rechtswidrig.
1. Bei SGB II – Leistungen handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen, diese sind zu erbringen, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Einzige Ausnahme ist, die Antragstellenden haben darauf verzichtet. Das BSG sagt dazu: „Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken“ (BSG 12.11.2012 - B 14 AS 161/11 R). Die BA sagt in Ihrer Weisung zu § 67: „Sofern ein vorrangiger Anspruch auf KiZ festgestellt wird, ist im Sinne einer zeitnahen Sicherstellung des Lebensunterhalts aber regelmäßig in Vorleistung zu gehen, d. h. die Leistungen nach dem SGB II sind zu bewilligen und es ist ein Erstattungsanspruch anzumelden. Dies gilt auch im Hinblick auf andere vorrangige Leistungen“, (Weisung zu § 67, Stand: 24.06.2022, S. 37).
Zusammengefasst: wegen fehlendem Zufluss der anderen Sozialleistung dürfen keine SGB II-Leistungen versagt werden. Das bedeutet, das Kasseler Verwaltungshandeln ist alleine deswegen gravierend rechtswidrig.
2. Besteht für Bewilligungszeiträume die bis zum 30. Juni 2023 beginnen keine Pflicht Wohngeld zu beantragen (§ 85 SGB II). Das heißt der Kasseler Verweis auf die vorrangige Leistung ist auch aufgrund dieser Rechtslage rechtswidrig.
Zusammengefasst: das ist eine glatte Sechs. Weder werden unmittelbare anzuwendende Rechtslagen berücksichtigt, noch wird die Beratungspflicht nach § 14 SGB I und § 14 Abs. 2 SGB II umgesetzt.Es gibt lediglich den Versuch einer Bescheidbegründung mit den nicht zu verstehenden Berechnungen über vorrangige Leistungen.
Hier nun zu dem Kasseler Landrechtsbescheid: https://t1p.de/x5hh9
Lehrkräfte braucht das Land? „Es wird alles unternommen, jungen Menschen den Beruf zu verleiden.“
Quelle: NachDenkSeiten, 16. Februar 2023 um 11:00
Deutschland fehlen massenhaft Lehrkräfte, aktuell bis zu 40.000, in naher Zukunft wohl noch viel mehr. Da wird doch jeder frischgebackene Pädagoge mit Kusshand genommen – sollte man meinen. Dass dem nicht so sein muss, zeigt der Fall eines voll ausgebildeten Junglehrers mit Topabschluss und allerbesten Voraussetzungen, beruflich durchzustarten. Aber was erlebt Thilo B.* aus M. seit über einem halben Jahr? Aussichtslose Bewerbungsverhöre, stundenlange Autofahrten für die Katz’ und Absagen ohne Absage. Im Interview mit den NachDenkSeiten schildert der 28-Jährige seine ganz persönliche Odyssee durch die deutsche Schulbürokratie, für die er bisher bloß als billiger Lückenstopfer mit prekärem Status herhält. Mit ihm sprach Ralf Wurzbacher.
Der große Raubzug: Überhöhte Entgeltforderungen in besonderen Wohnformen (und was man dagegen tun kann)
Roland Rosenow hat sich in einem Artikel umfassend mit überhöhten Entgeltforderungen in besonderen Wohnformen im Rahmen der Eingliederungshilfe befasst.
Infos, Erklärung und wie sich davon Betroffene wehren können auf der Webseite des Kollegen: https://t1p.de/8yknr
Valentinstag
Die Überlieferung unterscheidet und vermischt zugleich einen Valentin von Terni und einen Valentin von Rom. Womöglich handelt es sich aber auch um ein und dieselbe Person.
Valentin von Rom soll als Priester Liebespaare trotz des Verbots christlich getraut haben und deswegen am 14. Februar 269 hingerichtet worden sein. (Wiki)
Valentin von Terni soll als Bischof in Rom durch eine Krankenheilung viele Leute für den christlichen Glauben gewonnen haben. Dies brachte ihm eine Anklage vor Gericht und um das Jahr 268 den Märtyrertod durch Enthauptung ein. (Wiki)
Krankenheilung ohne Arzt und Apotheker hat die gedeihliche Zusammenarbeit zwischen beiden empfindlich gestört und mußte unterbunden werden. Das ist "nachvollziehbar".
Warum jedoch ein kirchlicher Würdenträger enthauptet wurde, weil er christliche Trauungen vollzog ist nicht schlüssig. -
Zum Valentinstag sind tote Pflanzen als Aufmerksamkeit beliebt. Was Öko-Test für keine gute Idee hält.
Eckpunkte zur Kindergrundsicherung veröffentlicht
Das BMFSFJ hat ein Eckpunktepapier zur sog. Kindergrundsicherung erstellt, dies aber nur über interne Kanäle weitergegeben und nicht auf der Website des Ministeriums veröffentlicht, ein merkwürdiges Gehabe. Zumindest werden an dem Papier die Grundzüge der Kindergrundsicherung ersichtlich.
Die Kindergrundsicherung soll aus einem „Garantiebetrag” und einem „Zusatzbetrag” bestehen. Der Garantiebetrag soll unabhängig von Einkommen und Vermögen für jedes Kind bezahlt werden. Er soll so hoch sein, wie die steuerliche Entlastung, die sich aus der Steuerfreiheit des Existenzminimums von Kindern ergibt, allerhöchstens sein kann. Das BMFSFJ stellt auf seiner Website einen kleinen Erklärfilm zur Verfügung, diesen gibt es hier: https://t1p.de/be4cn
Das Eckpunktepapier des BMFSFJ zur Kindergrundsicherung gibt es hier: https://t1p.de/m0qgj