Soziales
LSG NRW: Kind profitiert beim SGB II-Anspruch vom Aufenthaltstitel der Mutter - auch in den ersten drei Monaten nach Geburt ein SGB II -Leistungsanspruch
Die 2018 geborene Klägerin lebt mit Mutter und Schwester in einem Haushalt. Alle drei sind bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige. Sowohl die Mutter als auch die Schwester besitzen einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das beklagte Jobcenter Köln lehnte die Gewährung von SGB II-Leistungen für die ersten drei Lebensmonate der Klägerin ab. Der Anspruch der Klägerin besteht laut Landessozialgericht aber schon ab Geburt. Zwar seien nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II Ausländer*innen, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer*innen oder Selbständige noch eu-freizügigkeitsberechtigt seien, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts von Leistungen nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II ausgenommen. Allerdings greife hier eine Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 3 SGB II. Danach gelte § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II nicht für Ausländer*innen, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten. Die Mutter verfügte zum Zeitpunkt der Geburt über einen solchen Aufenthaltstitel, sodass sie nicht von dem Leistungsausschluss erfasst gewesen sei. Diese Rechtsfolge sei auf das neugeborene Kind zu übertragen.
LSG NRW, Urteil vom 06.04.2022 - L 12 AS 1323/19.
Pressemitteilung LSG NRW vom 28.09.2022: https://t1p.de/dbawi
Neuer Erlass für Studierende aus der Ukraine
Am 17. Oktober hat das MKJFGFI einen hilfreichen Erlass für NRW zum Verfahren bei nicht-ukrainischen drittstaatsangehörigen Studierenden aus der Ukraine veröffentlicht, der für DSA-Studierende aus der Ukraine unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnisfiktion für die Prüfung eines Aufenthaltstitels nach §16a (Ausbildung) bzw. §16b (Studium) AufenthG für 12 Monate vorsieht. Mit dieser Regelung soll DSA während der 12-monatigen Dauer der Fiktionsbescheinigung die Möglichkeit gegeben werden, die noch fehlenden Erteilungsvoraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium zu erreichen. Die Regelung ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, gleichzeitig finden sich einige Ausschlüsse und in der Konsequenz auch eine problematische Einschränkung der sozialrechtlichen Leistungen sowie des Arbeitsmarktzugangs. Mehr: https://t1p.de/0rrsq
Zweiter Heizkostenzuschuss verabschiedet
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 den Änderungen zum Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) zugestimmt. Das nicht zustimmungsbedürftige Änderungsgesetz sieht vor, wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind oder die in dieser Zeit Leistungen nach dem BAföG oder von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten. Wohngeldberechtigte sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten (415 Euro für eine, 540 Euro für 2 Personen, plus 100 Euro je weitere Person); Studierende/Auszubildende erhalten pauschal 345 Euro (§ 2a HeizkZuschG). Der Zuschuss soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Auch dieser zweite Heizkostenzuschuss ist anrechnungsfrei und pfändungsgeschützt.
Mehr: https://t1p.de/qocfh
BAGFW-Umfrage sozialer Beratungsstellen zeigt: Jobcenter sind nur eingeschränkt erreichbar für Leistungsberechtigte
Die Ergebnisse einer Befragung von fast 1000 Mitarbeitenden aus über 600 Beratungsstellen zeigen, dass die Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen und der Zugang zu diesen Behörden häufig eingeschränkt ist – mit (zum Teil erheblichen) Folgen für Leistungsberechtigte und Hilfesuchende.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Juni 2022 Mitarbeitende von Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in ganz Deutschland zum Zugang zu und Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen für Leistungsberechtigte, Hilfesuchende sowie Beratungsstellen befragt. Hintergrund der Befragung waren zahlreiche Berichte aus Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege über Probleme beim persönlichen Zugang und der Erreichbarkeit dieser Behörden während der Corona-Pandemie.
Mehr dazu: https://t1p.de/w97bj
PS: Es ist abzusehen, dass auch in diesem Winter zum dritten Mal (völlig unerwartet …) Corona über die Jobcenter hereinbrechen wird. Leider steht dann zu befürchten, dass die Jobcenter sich noch weiter abschotten werden und die Betroffenen an die Behörden nicht drankommen werden. Damit verstoßen Behörden aber systematisch gegen die Pflichten nach § 17 Abs. 1 SGB I.
1. Gesetzgebungsverfahren Bürgergeld / Gruselpapier aus den Ausschüssen (Fortsetzung von "Vor Ort")
(...)
Am 7.11. werden im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales Sachverständige angehört. Für Tacheles wird der Kollege Frank Jäger auftreten. Dabei geht es nicht nur um den Gesetzentwurf, sondern auch um die Anträge der LINKEN und der AfD.
Die Anhörung findet von 12.45 Uhr bis 14.45 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/hfxz1
Die finale Abstimmung soll dann schon drei Tage später am Donnerstag, 10. November 2022, 9 Uhr nach knapp 70-minütiger Debatte erfolgen.
Aktuell: CDU droht mit Blockade im Bundesrat: https://t1p.de/9ai2d